Neuburger Rundschau

Was Eltern jetzt tun können

Bayern schließt alle Schulen und Kindertage­sstätten. Das trifft vor allem Mütter und Väter. Wir erklären, welche Rechte sie haben und wie der Notfallpla­n an Schulen funktionie­rt

- VON SARAH RITSCHEL UND ALEXANDRA SIEBER

München Kindergärt­en und Schulen in ganz Bayern müssen ab Montag schließen. So will die Regierung verhindern, dass sich das Coronaviru­s weiter ausbreitet. Hier lesen Sie, wie der Notfallpla­n funktionie­rt und was Eltern jetzt wissen müssen.

Warum schließen die Schulen und Kindergärt­en?

Für Kinder und Jugendlich­e ist das Coronaviru­s weniger gefährlich als für Risikogrup­pen. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag dazu aufgeforde­rt, soziale Kontakte wo immer möglich einzustell­en. Das nannte Bayerns Kultusmini­ster Michael Piazolo (Freie Wähler) auch als Grund für die Schulschli­eßungen. Alle Häuser – Schulen und Kitas, private und staatliche – schließen vorerst für fünf Wochen. Dieser Zeitraum ist Ministerpr­äsident Markus Söder zufolge „entscheide­nd“im Kampf gegen die Ausbreitun­g des Virus.

Sind jetzt fünf Wochen Ferien?

Nein. „Es sind keine Ferien“, betonte der Kultusmini­ster klar. Aktuell entscheide­t jede Schule selbst, wie die Schüler weiter ihren Stoff lernen. Lehrer haben Dienstpfli­cht und müssen weiter Unterricht­smateriali­en zur Verfügung stellen. Ob sie das per E-Mail tun, am Telefon oder sogar die Eltern beim Lernen einspannen, bleibt ihnen überlassen. In Bayern gibt es auch die virtuelle Plattform Mebis, auf der Lehrer und Schüler Inhalte hochladen und Rückmeldun­g geben können. Die Serverleis­tung dafür sei „hochgefahr­en“worden, sagte Piazolo.

Was ist mit dem Abitur?

Ab Ende April sind die Abiturprüf­ungen angesetzt, die Tests an anderen Schulen beginnen deutlich später. Piazolo versprach, dass es für Abiturient­en „keinen Nachteil gibt“. Konkret wurde er nicht. Doch Lehrer sind explizit aufgeforde­rt, Abiturient­en beim Lernen weiter über Mail oder Telefon zu beraten.

Viele Eltern sind berufstäti­g. Werden ihre Kinder weiter betreut?

Für Eltern in „systemkrit­ischen Berufen“, etwa Ärzte, Pfleger und Polizisten, soll es an den Schulen eine Notfallbet­reuung geben – aber nur, wenn beide Elternteil­e in solchen Berufen arbeiten oder wenn jemand alleinerzi­ehend ist. Alle anderen müssen sich selbst etwas einfallen lassen. Söder und Piazolo baten auch Unternehme­n um Hilfe. Man muss all das „im Gleichklan­g“mit den Arbeitgebe­rn entwickeln, sagte der Kultusmini­ster. „Das wird am Anfang ein bisschen ruckeln, aber dann wird es sich einspielen.“

Mütter und Väter fragen sich jetzt: Der Kindergart­en oder die Schule meines Kindes wurde geschlosse­n. Kann ich daheim bleiben?

In Krisenzeit­en stehen die Chancen gut, dass Arbeitgebe­r kulant und flexibel reagieren, wie Söder es am Donnerstag auch von ihnen gefordert hat. Arbeitszei­ten sollten nach den Worten Söders flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Home-Office gearbeitet werden. Geht all das nicht, können Arbeitnehm­er im Notfall Urlaub nehmen oder Überstunde­n abbauen. Generell lässt sich diese Frage nur im Einzelfall klären.

Haben Eltern das Gesetz auf ihrer Seite?

Eine erste Orientieru­ng gibt bei dieser Frage die Münchner Fachanwält­in Kathrin Bürger. Ihr Spezialgeb­iet ist Arbeitsrec­ht. Bürger erklärt, dass sich die betroffene­n Eltern mit dem

Paragraf 616 – „Entgeltfor­tzahlung bei persönlich­er Verhinderu­ng“– im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB) befassen sollten. Der sieht vor, dass der Arbeitnehm­er Anspruch darauf hat, weiter sein Gehalt zu bekommen, auch wenn er nicht arbeitet. Wie lange Eltern daheim bleiben dürfen, ist jedoch nicht klar geregelt. „Der Paragraf ist nur auf vorübergeh­ende Zeit angelegt. Meiner Meinung nach können die Eltern höchstens zwei bis drei Tage zu Hause bleiben.“Ist der Paragraf nicht oder nur eingeschrä­nkt im Arbeitsver­trag enthalten, müssen berufstäti­ge Eltern wieder auf die Kulanz ihres Chefs hoffen.

Die Schulen schließen unabhängig davon, ob dort schon ein CoronaFall aufgetrete­n ist. Was aber, wenn das eigene Kind sich ansteckt: Wie lange dürfen Eltern zu Hause bleiben?

Nicht schöner, aber leichter zu handhaben ist eine Infektion des Kindes. Denn jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind zehn Betreuungs­tage für so einen Fall zur Verfügung. Nehmen Eltern die Kinderkran­kentage in Anspruch, bezahlt jedoch nicht mehr der Arbeitgebe­r das Gehalt, sondern die Krankenkas­se das Kinderkran­kengeld.

 ?? Foto: Susanne Rummel ?? Rot und bedrohlich – so stellen sich die Drittkläss­lerinnen Lilly, Sophie, Laura und Ina von der Leopold-Mozart-Grundschul­e Leitershof­en (Kreis Augsburg) Corona vor. Sie und ihre Freunde dürfen jetzt erst mal nicht mehr in ihr Klassenzim­mer.
Foto: Susanne Rummel Rot und bedrohlich – so stellen sich die Drittkläss­lerinnen Lilly, Sophie, Laura und Ina von der Leopold-Mozart-Grundschul­e Leitershof­en (Kreis Augsburg) Corona vor. Sie und ihre Freunde dürfen jetzt erst mal nicht mehr in ihr Klassenzim­mer.

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