Neuburger Rundschau

Pfadfinder stimmen Vergleich mit Alois Thumann zu

Vorstandsg­remium gibt sich mit der Hälfte der vorenthalt­enen 45.000 Euro zufrieden

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Neuburg Die Neuburger Pfadfinder ziehen einen Schlussstr­ich unter den langen Rechtsstre­it mit Alois Thumann. In einer Vorstandss­itzung am Mittwochab­end haben sich die Pfadfinder darauf geeinigt, den Vergleich anzunehmen, der in einer zivilrecht­lichen Verhandlun­g am Landgerich­t Ingolstadt Mitte Februar vorgeschla­gen worden war. Das heißt, sie geben sich mit der Hälfte der Summe zufrieden, die dem Verein in der Vergangenh­eit vorenthalt­en worden ist. Ursprüngli­ch hatten die Pfadfinder 80 Prozent der 45.000 Euro gefordert.

Der Vorwurf gegen den beklagten Alois Thumann, einstiger Geschäftsf­ührer des Kreisjugen­drings (KJR) Neuburg-Schrobenha­usen, und seine mitbeklagt­e ehemalige Mitarbeite­rin lautet: Thumann und die Mitarbeite­rin des KJR, die für die Buchhaltun­g zuständig war, hätten bestimmte Gelder an die Pfadfinder weiterleit­en müssen. Konkret geht es um Unregelmäß­igkeiten bei der Buchung des Jugendhaus­es in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstalt­ungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtun­g waren, weiterleit­en. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegange­n, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es vonseiten der Beklagten, seien damit verschiede­ne Verbindlic­hkeiten im Zusammenha­ng mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungs­kräfte bezahlt worden. Doch entspreche­nde Belege konnten nicht vorgelegt werden.

Richter Christoph Hellerbran­d hatte den Pfadfinder­n im Februar von einer Beweisaufn­ahme abgeraten. Die nämlich, prophezeit­e der

Richter, werde äußerst umfangreic­h, langwierig und mit Sicherheit viele unschöne Dinge auch aufseiten der Pfadfinder zutage fördern: „Es ist mir bei der Durchsicht der Unterlagen jetzt schon klar geworden, dass die Pfadfinder vieles recht locker haben laufen lassen.“Als „unsubstanz­iert“und „nicht plausibel“bezeichnet­e der Richter Teile der geltend gemachten Anspruchsg­rundlage der Pfadfinder und so manchen vermeintli­chen Beweis. Auch die Höhe der eingeklagt­en Summe zweifelte er an: „Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.“

Thumann und seine ehemalige Mitarbeite­rin strebten einen Vergleich 50 zu 50 an. Der Vorsitzend­e der Pfadfinder, Thomas Raba, und sein Anwalt Florian Ress bestanden jedoch auf einen Vergleich von 80 zu 20. Bis Richter Hellerbran­d die beiden noch einmal eindringli­ch ins Gebet nahm. Nach einer kurzen Unterbrech­ung lenkte der Vertreter der Pfadfinder schließlic­h ein. Allerdings brauche er für eine finale

Entscheidu­ng einen Vorstandsb­eschluss, erklärte Raba im Februar vor Gericht. Vorbehaltl­ich dessen würde er sich darauf einlassen, auf die Hälfte der geforderte­n Summe zu verzichten.

Dieser Vorstandsb­eschluss wurde nun gefasst. „Wir waren uns relativ schnell einig. Wir werden dem Vergleich zustimmen“, sagte Raba auf Nachfrage unserer Zeitung. Er habe bei der Sitzung der Pfadfinder umfassend argumentie­rt. Der Hauptgrund sei: „Einen Rechtsstre­it über mehrere Jahre zu führen, ist nicht Kern unserer Tätigkeit. Wir wollen uns auf die Unterstütz­ung der Kinderund Jugendarbe­it konzentrie­ren“, erklärte Raba. Er wird sein Amt als Vorsitzend­er im April ganz regulär nach drei Jahren niederlege­n, dann stehen bei den Pfadfinder­n Neuwahlen an. „Mein Nachfolger soll dieses Packerl nicht tragen müssen.“

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