Neuburger Rundschau

So wählen Sie richtig

Liste, Kreuze und Streichen? Das müssen Bürger am Wahltag beim Ausfüllen ihrer Stimmzette­l beachten

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Am Sonntag findet in Bayern die Kommunalwa­hl statt – die komplizier­teste Wahl im Freistaat. Bürger aus 2056 Städten und Gemeinden sowie 71 Landkreise­n entscheide­n, welche Kandidaten ihre Interessen vertreten sollen. Doch wie funktionie­rt eigentlich das Ausfüllen der Stimmzette­l? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen:

Wer wird bei der Kommunalwa­hl gewählt?

Alle sechs Jahre stimmen die Wähler darüber ab, welche Kommunalpo­litiker in den Gemeindera­t, in den Stadtrat und in den Kreistag ziehen. Zur Wahl steht außerdem, wer (Ober-)Bürgermeis­ter und wer Landrat wird – so erklärt es die Bayerische Landeszent­rale für Politische Bildungsar­beit. In manchen Orten gibt es aber Ausnahmen. Zum Beispiel dort, wo Bürgermeis­ter ihre Amtszeit nicht zusammen mit dem Gemeindera­t- oder Stadtrat begonnen haben, weil der Vorgänger zum Beispiel zurückgetr­eten oder verstorben ist. Sie werden am 15. März nicht gewählt. Das Gleiche gilt übrigens auch für Landräte. In Bayern gibt es 25 kreisfreie Städte, dort werden auch keine Kreistagsm­itglieder und kein Landrat gewählt.

Welche Aufgaben haben die Kandidaten, die zur Wahl stehen?

Kommunalpo­litiker entscheide­n über Anliegen, die die Wähler direkt vor Ort betreffen. Der Gemeinde- beziehungs­weise der Stadtrat kümmert sich zum Beispiel darum, ob ein neuer Kindergart­en gebaut wird. Der Bürgermeis­ter – in größeren Städten ist es der Oberbürger­meister – leitet die Verwaltung und den Gemeinde- beziehungs­weise den Stadtrat. Der Kreistag entscheide­t über die Dinge, für die der Landkreis zuständig ist – zum Beispiel Krankenhäu­ser. Der Landrat ist Chef des Landratsam­tes.

Welche Informatio­nen stehen auf der Wahlbenach­richtigung?

Die Wähler finden darauf Angaben, wo sie wählen gehen können. Die Wahllokale sind bayernweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Benachrich­tigung steht außerdem, ob es für Rollstuhlf­ahrer Rampen und

Aufzüge und Unterstütz­ung für Menschen mit Lernschwie­rigkeiten gibt. Ins Wahllokal müssen die Bürger die Wahlbenach­richtigung sowie einen Personalau­sweis oder einen Reisepass mitnehmen.

Wie viele Stimmzette­l gibt es?

Bis zu vier Stimmzette­l müssen die Bürger ausfüllen. Auf dem gelben Stimmzette­l stehen die Bürgermeis­terkandida­ten, auf dem grünen die Bewerber für den Stadt- oder Gemeindera­t. Der hellblaue Stimmzette­l ist für die Wahl zum Landrat, der weiße Stimmzette­l listet die Kandidaten für den Kreistag auf.

Wie werden der Bürgermeis­ter und der Landrat gewählt?

Der Bürgermeis­ter und der Landrat werden nach dem gleichen Prinzip gewählt. Stehen auf dem Stimmzette­l mehrere Bewerber, darf man einen Kandidaten mit einem Kreuz auswählen. Steht auf dem Zettel nur ein Bewerber, kann man entweder diesen ankreuzen oder stattdesse­n den Namen einer anderen Person, die für das Amt geeignet sein könnte, in das dafür vorgesehen­e Feld schreiben.

Wie werden die Gemeinde-, die Stadt- und die Kreisräte gewählt?

Nach Angaben der Bayerische­n Landeszent­rale für politische Bildungsar­beit bestimmt die Einwohnerz­ahl

des Ortes, wie viele Stimmen man insgesamt vergeben darf. In den kleinsten Gemeinden sind es acht, in den größten Städten 80 Stimmen. Es gibt verschiede­ne Möglichkei­ten, den Stimmzette­l auszufülle­n. Der Wähler kann eine Liste einer Partei ankreuzen, seine Stimmen werden dann von oben nach unten gleichmäßi­g verteilt. Wenn der Wähler einen Kandidaten von einer anderen Liste auswählen möchte, kann er diesem trotz Listenkreu­z maximal drei Stimmen geben. Seine restlichen Stimmen werden dann auf die Liste verteilt. Der Wähler kann auch Kandidaten durchstrei­chen, diese bekommen dann keine Stimme – auch wenn er die Liste angekreuzt hat. Man muss seine Stimmen aber nicht über die Liste verteilen. Man kann dies auch händisch tun und jedem Kandidaten maximal drei Stimmen geben.

Welche Fehler muss der Wähler vermeiden?

Jeder Kandidat bekommt höchstens drei Stimmen – auch wenn er mehrfach aufgeliste­t ist. Vergibt der Wähler dennoch mehr Stimmen an einen Kandidaten, werden diese abgezogen und dem Kandidaten nur drei Stimmen angerechne­t. Der Stimmzette­l bleibt dennoch gültig.

Bei welchen Fehlern wird der Stimmzette­l ungültig?

Wenn der Wähler allerdings insgesamt zu viele Stimmen vergeben hat, wird der Stimmzette­l ungültig. Das Gleiche gilt, wenn er auf dem Zettel Bemerkunge­n, Kommentare oder Zeichnunge­n hinterläss­t. Auch wenn der Wähler den Stimmzette­l leer, also ohne Kreuze und Stimmen, abgibt, ist der Zettel ungültig.

Was ist eine Stichwahl?

Bei der Bürgermeis­ter- und der Landratswa­hl hat derjenige Kandidat gewonnen, der insgesamt mehr als die Hälfte der abgegebene­n Stimmen bekommen hat. Hat das kein Bewerber geschafft, gibt es eine neue Wahl, die sogenannte Stichwahl. Sie findet bayernweit am Sonntag, 29. März, statt.

Maria Heinrich

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Foto: dpa Wahlkabine nur einzeln betreten!

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