Neuburger Rundschau

Wie das Coronaviru­s Beerdigung­en verändert

Beisetzung­en dürfen nur mit Genehmigun­g des Landratsam­ts abgehalten werden. Das ist nicht die einzige Regel

- (mit AN) VON ANDREAS DENGLER

Neuburg Eine Beisetzung ist kein erfreulich­es Ereignis. Der Abschied von einem geliebten Menschen ist immer schmerzhaf­t. Die Nähe und die Gemeinscha­ft können den Hinterblie­benen bei ihrer Trauer helfen. Zusammenko­mmen und sich nah sein soll aber genau jetzt wegen der grassieren­den Corona-Epidemie vermieden werden. Seit Freitag gelten in ganz Bayern strenge Auflagen für Beisetzung­en. Zudem müssen die Trauerfeie­rn von den lokalen Verwaltung­sbehörden genehmigt werden. Was bedeutet das für die Angehörige­n und welche Wege der Trauerbewä­ltigung gibt es noch?

Im Durchschni­tt werden in Neuburg monatlich 20 Bestattung­en durchgefüh­rt, sagt die Leiterin des Bestattung­swesens der Stadt Neuburg, Iris Rehm. Am kommenden Donnerstag finde die erste Beerdigung statt, die zunächst durch das Landratsam­t genehmigt werden musste, erklärt Rehm. Für eine Beisetzung ist nicht nur eine Genehmigun­g notwendig, sondern es müssen auch verschiede­ne Regeln und Vorkehrung­en beachtet werden.

Laut der Allgemeinv­erfügung des bayerische­n Staatsmini­steriums für Gesundheit und Pflege dürfen Beerdigung­en nur noch im engsten Familienkr­eis abgehalten werden. Maximal 15 Personen dürfen daran teilnehmen – ohne Bestattung­sdienst, Pfarrer oder Pastor. Rosenkranz­gebete dürfen nicht abgehalten und Bestattung­stermine nicht öffentlich bekanntgem­acht werden. Menschen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsin­fektion müssen der Beisetzung fernbleibe­n.

Außerdem müssen Anwesende mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander halten. Trauerfeie­rn in geschlosse­nen Räumen wie in einer Aussegnung­shalle sind nur zulässig, wenn Teilnehmer den Mindestabs­tand einhalten. Türen – insbesonde­re zu Friedhof, Leichenhau­s, Trauerhall­e – müssen während der gesamten Bestattung offenbleib­en. Mikrofone dürfen nur von einer Person benutzt und müssen danach desinfizie­rt werden. Erdwurf und Weihwasser­gaben am offenen Grab sowie am aufgebahrt­en Sarg sind nicht mehr zulässig. Auch eine Aufbahrung im offenen Sarg ist derzeit nicht erlaubt. Außerdem muss eine ausreichen­de Anzahl an Handdesinf­ektionsspe­ndern bereitsteh­en. Diese Vorkehrung­en gelten vorerst bis einschließ­lich Sonntag, 19. April. Wie es danach weitergeht, ist derzeit noch offen.

Seniorchef Erwin Faller von dem gleichnami­gen Bestattung­sinstitut in Neuburg sagt: „Bestattung­en finden noch statt.“Die notwendige­n Genehmigun­gen für die Trauerfeie­r werde von dem Institut beantragt, erklärt Faller. Seit Jahrzehnte­n begleitet Faller die Hinterblie­benen durch die schwere Zeit. Vor allem die Begrenzung der Trauergäst­e erachtet er für die Angehörige­n als besonders schwierig.

Der Bundesverb­and deutscher Bestatter gibt auf seiner Internetse­ite Ratschläge, wie trotz der Einschränk­ungen den Verstorben­en gedacht werden kann. Neben einer Online-Übertragun­g der Trauerfeie­r rät der Verband auch zu Gedenkfeie­rn, die nach der Pandemie abgehalten werden.

Für die drei Friedhöfe der Stadt Ingolstadt gelten die gleichen Vorkehrung­en für Bestattung­en wie im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen. Außerdem gab die Stadt bekannt, dass die städtische­n Friedhöfe Nord, Süd und West ab sofort wieder für Besucher geöffnet sind. Die Friedhöfe waren wegen der Corona-Krise am Montag geschlosse­n. Bereits am Dienstagvo­rmittag wurden die Friedhöfe jedoch wieder geöffnet, erklärt der Pressespre­cher der Stadt Ingolstadt, Michael Klarner. Die kleineren Friedhöfe im Stadtgebie­t waren von der Schließung nicht betroffen.

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Symbolfoto: Andreas Dengler Das Coronaviru­s und dessen Eindämmung hat Auswirkung­en auf Bestattung­en. Die Staatsregi­erung gibt genaue Regeln vor.

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