Wie das Coronavirus Beerdigungen verändert
Beisetzungen dürfen nur mit Genehmigung des Landratsamts abgehalten werden. Das ist nicht die einzige Regel
Neuburg Eine Beisetzung ist kein erfreuliches Ereignis. Der Abschied von einem geliebten Menschen ist immer schmerzhaft. Die Nähe und die Gemeinschaft können den Hinterbliebenen bei ihrer Trauer helfen. Zusammenkommen und sich nah sein soll aber genau jetzt wegen der grassierenden Corona-Epidemie vermieden werden. Seit Freitag gelten in ganz Bayern strenge Auflagen für Beisetzungen. Zudem müssen die Trauerfeiern von den lokalen Verwaltungsbehörden genehmigt werden. Was bedeutet das für die Angehörigen und welche Wege der Trauerbewältigung gibt es noch?
Im Durchschnitt werden in Neuburg monatlich 20 Bestattungen durchgeführt, sagt die Leiterin des Bestattungswesens der Stadt Neuburg, Iris Rehm. Am kommenden Donnerstag finde die erste Beerdigung statt, die zunächst durch das Landratsamt genehmigt werden musste, erklärt Rehm. Für eine Beisetzung ist nicht nur eine Genehmigung notwendig, sondern es müssen auch verschiedene Regeln und Vorkehrungen beachtet werden.
Laut der Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege dürfen Beerdigungen nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Maximal 15 Personen dürfen daran teilnehmen – ohne Bestattungsdienst, Pfarrer oder Pastor. Rosenkranzgebete dürfen nicht abgehalten und Bestattungstermine nicht öffentlich bekanntgemacht werden. Menschen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion müssen der Beisetzung fernbleiben.
Außerdem müssen Anwesende mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander halten. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen wie in einer Aussegnungshalle sind nur zulässig, wenn Teilnehmer den Mindestabstand einhalten. Türen – insbesondere zu Friedhof, Leichenhaus, Trauerhalle – müssen während der gesamten Bestattung offenbleiben. Mikrofone dürfen nur von einer Person benutzt und müssen danach desinfiziert werden. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht mehr zulässig. Auch eine Aufbahrung im offenen Sarg ist derzeit nicht erlaubt. Außerdem muss eine ausreichende Anzahl an Handdesinfektionsspendern bereitstehen. Diese Vorkehrungen gelten vorerst bis einschließlich Sonntag, 19. April. Wie es danach weitergeht, ist derzeit noch offen.
Seniorchef Erwin Faller von dem gleichnamigen Bestattungsinstitut in Neuburg sagt: „Bestattungen finden noch statt.“Die notwendigen Genehmigungen für die Trauerfeier werde von dem Institut beantragt, erklärt Faller. Seit Jahrzehnten begleitet Faller die Hinterbliebenen durch die schwere Zeit. Vor allem die Begrenzung der Trauergäste erachtet er für die Angehörigen als besonders schwierig.
Der Bundesverband deutscher Bestatter gibt auf seiner Internetseite Ratschläge, wie trotz der Einschränkungen den Verstorbenen gedacht werden kann. Neben einer Online-Übertragung der Trauerfeier rät der Verband auch zu Gedenkfeiern, die nach der Pandemie abgehalten werden.
Für die drei Friedhöfe der Stadt Ingolstadt gelten die gleichen Vorkehrungen für Bestattungen wie im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Außerdem gab die Stadt bekannt, dass die städtischen Friedhöfe Nord, Süd und West ab sofort wieder für Besucher geöffnet sind. Die Friedhöfe waren wegen der Corona-Krise am Montag geschlossen. Bereits am Dienstagvormittag wurden die Friedhöfe jedoch wieder geöffnet, erklärt der Pressesprecher der Stadt Ingolstadt, Michael Klarner. Die kleineren Friedhöfe im Stadtgebiet waren von der Schließung nicht betroffen.