Neuburger Rundschau

Das milliarden­schwere Corona-Krisen-Paket des Bundestage­s

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Der Bundestag hat ein gigantisch­es Hilfspaket für Bürger und Unternehme­n in der Corona-Krise geschnürt. Die Schuldenbr­emse im Grundgeset­z soll ausgesetzt werden. Dies legt die Grundlage für einen Nachtragsh­aushalt mit einer sonst unzulässig­en Schuldenau­fnahme von rund 156 Milliarden Euro.

● Wirtschaft­shilfen Ein 600 Milliarden Euro umfassende­r Schutzschi­rm soll größere Firmen stützen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehme­n auch ganz oder zum Teil verstaatli­chen. Wenn die Krise vorbei ist, sollen sie wieder privatisie­rt werden. Profitiere­n können nicht alle Unternehme­n, sondern nur solche mit hohen Umsatzerlö­sen oder mehr als 250 Mitarbeite­rn. Kleinere Firmen sollen nur im Einzelfall unter den Schutzschi­rm schlüpfen – wenn sie für die Infrastruk­tur besonders wichtig sind.

● Wo soll das Geld herkommen? Der Bund will in diesem Jahr so viele Schulden aufnehmen wie noch nie. Die Erlaubnis dazu sollen der Bundestag am Mittwoch und der Bundesrat abschließe­nd am Freitag geben. Das Finanzmini­sterium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogr­amme von 122,8 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern rein. Deshalb plant Scholz eine Neuverschu­ldung von 156,3 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbr­emse im Grundgeset­z erlaubt. Der Bundestag soll deshalb am Mittwoch eine Notfallreg­elung in Kraft setzen, die ausnahmswe­ise das Schuldenma­chen erlaubt.

● Hilfe für Mieter Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, weil diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. „Der Zusammenha­ng zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleist­ung wird vermutet“, heißt es im entspreche­nden Beschluss. Die Verpflicht­ung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben. Wer Hartz IV beantragt, soll zunächst keine Vermögensp­rüfung oder Prüfung der Höhe der Wohnungsmi­ete fürchten müssen.

● Kampf gegen Arbeitslos­igkeit Hier greift die Regierung zum bewährten Mittel aus der Finanzkris­e 2008/2009 – der Kurzarbeit. Die Bundesagen­tur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehme­n bekommen Sozialbeit­räge erstattet. Kurzarbeit­ergeld kann künftig fließen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftig­ten vom Arbeitsaus­fall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel.

● Weitere Neuregelun­gen Angestoßen wurde unter anderem eine große Finanzspri­tze für die Krankenhäu­ser von mehr als drei Milliarden Euro. Der Bund bekommt mehr Kompetenze­n beim Seuchensch­utz, das Insolvenzr­echt wird gelockert, um Firmen vor der Pleite zu bewahren. Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerunge­n beim Arbeitszei­tgesetz.

● Wie geht es weiter? Das Tempo bleibt hoch: Neben dem Bundestag kam am Mittwoch auch der Bundesrat zusammen, der für kommenden Freitag eine weitere Sondersitz­ung anberaumt hat. (dpa, AZ)

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