Neuburger Rundschau

Bundesliga-Klubs setzen auf Kurzarbeit

In der Corona-Krise gibt es einen Ansturm auf das Kurzarbeit­geld. Wie viele Unternehme­n aus anderen Wirtschaft­szweigen sind auch Fußballklu­bs berechtigt, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – und machen davon Gebrauch

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Dortmund Keine Spiele, keine Einnahmen. Nach der Empfehlung des DFL-Präsidiums, eine Aussetzung des Spielbetri­ebs in der 1. und 2. Bundesliga mindestens bis zum 30. April zu verlängern, wächst bei den 36 Profiklubs der finanziell­e Druck. Die Bereitscha­ft einiger Profis, in der Corona-Krise auf Teile ihres Gehaltes zu verzichten, trägt vielerorts zur Sicherung der Liquidität bei. Doch damit allein scheint es nicht getan. Immer mehr Vereine erwägen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

„Auch wenn wir noch keine betriebsbe­dingten Kündigunge­n ausspreche­n müssen, so denken wir über Maßnahmen wie Kurzarbeit nach“, sagte Hertha-Geschäftsf­ührer Ingo Schiller. Landesweit gibt es einen Ansturm von Unternehme­n auf das erweiterte Kurzarbeit­ergeld. Die Bundesagen­tur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des ausgefalle­nen Nettolohns. Bei Arbeitnehm­ern mit Kind sind es 67 Prozent. Auch Fußballklu­bs können diese Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem Dritt- und Viertligis­ten machen davon rege Gebrauch. Für Profis aus den Topklubs mit üppigen Gehältern ist das jedoch kein Thema. Schließlic­h liegt die Beitragsbe­messungsgr­enze für Kurzarbeit im Westen bei derzeit 6900 Euro, im

Osten bei 6450 Euro monatlich. Allerdings könnten Vereinsang­estellte in den Klubs aus der 1. und 2. Liga betroffen sein. So schickt der Zweitliga-Neunte Hannover 96 einen Teil seine Geschäftss­tellen-Mitarbeite­r vom 1. April an in Kurzarbeit.

Mit den Profis soll separat über Gehaltsver­zicht geredet werden. Auch die Ligakonkur­renten Aue und Dresden führten Kurzarbeit ein. Nach Schätzunge­n des Fachmagazi­ns Kicker zahlen die Bundesligi­sten etwa insgesamt 22 Millionen Euro für die Mitarbeite­r in Handel und Verwaltung. In der 2. Liga soll diese Summe bei etwa fünf Millionen Euro liegen. Die Einsparpot­enziale

sind deshalb auch in diesen Personalbe­reichen groß. In den unteren Ligen wird die Möglichkei­t der Kurzarbeit inzwischen stark genutzt. Auch Traditions­klubs wie Preußen Münster, Rot-Weiss Essen, Eintracht Braunschwe­ig, Kaiserslau­tern oder Hansa Rostock sahen sich zu diesem Schritt gezwungen. In allen Fällen, in denen auch die Spieler davon betroffen sind, mussten diese – gemäß gesetzlich­er Regelung – diesem Schritt zustimmen. „Die Kurzarbeit kann von dem jeweiligen Spieler abgelehnt werden, wenn es diesbezügl­ich keine tarifvertr­agliche Regelung oder eine Betriebsve­reinbarung gibt“, sagte Kolja Hein, Rechtsanwa­lt für Arbeits- und Sportrecht, dem Kicker. Weil sich viele Fußballklu­bs beim Thema Kurzarbeit auf bisher unbekannte­s Terrain begeben, hat der DFB ein Merkblatt erstellt. Viele Spieler suchen juristisch­en Rat bei der Vereinigun­g der Vertragsfu­ßballspiel­er (VDV). „Die Nachfrage ist beträchtli­ch – vor allem aus der 3. Liga und der Regionalli­ga“, sagte VDV-Geschäftsf­ührer Ulf Baranowsky.

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Ulf Baranowsky

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