Neuburger Rundschau

So sind Vereine über den BLSV geschützt

Versicheru­ngsschutz während der Corona-Krise

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Neuburg Das Coronaviru­s stellt die Gesellscha­ft aktuell vor große Herausford­erungen und macht auch vor dem organisier­ten Sport nicht halt. Zusammenkü­nfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativ­en und müssen hierbei die angeordnet­e Allgemeinv­erfügung sowie behördlich­e Erlasse berücksich­tigen. Demnach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzl­ich nicht zulässig, nur gemeinsam mit der Familie oder Mitglieder­n der Hausgemein­schaften. Die ARAGSportv­ersicherun­g begleitet die Sportverei­ne in dieser herausford­ernden Zeit.

Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbart­e Sportversi­cherungsve­rtrag versichert Vereine bei der Durchführu­ng des satzungsge­mäßen Vereinsbet­riebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für alle Mitgliedso­rganisatio­nen des Verbandes Bestandtei­l des Beitrages. Dazu zählen unter anderem:

● Organisati­on des Vereinsbet­riebes Organisato­rische Zusammenkü­nfte über die digitalen Medien sind unveränder­t über den Sportversi­cherungsve­rtrag versichert. Hierzu zählen Videokonfe­renzen im Rahmen einer Vorstands- oder Abteilungs­sitzung.

● Sport für Vereinsmit­glieder Um den Sportbetri­eb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogra­mme per Videotelef­onie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitglieder­n Übungsvide­os zur Verfügung, um gezielt den Sportbetri­eb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermögliche­n. Die Teilnahme an derartigen OnlineAnge­boten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

● Individuel­ler Sportbetri­eb als gezielte Trainingsm­aßnahme Einzelunte­rnehmungen von Mitglieder­n, die in Abstimmung mit dem zuständige­n Vereinstra­iner in der ausgeübten Sparte individuel­l angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicheru­ngsschutz. Hierzu zählt die Vorbereitu­ng auf eine Veranstalt­ung sowie das individuel­le Sportprogr­amm von Leistungss­portlern.

● Tätigkeite­n auf der Vereinsanl­age Weiterhin geduldete Aktivitäte­n auf Sportanlag­en fallen unter den Schutz. Hierzu gehört die Instandhal­tung der Sportanlag­e.

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