Wie Käferholz vermarktet werden kann
Die Waldbesitzervereinigung Neuburg-Schrobenhausen zeigt Möglichkeiten bei der Vermarktung auf
Neuburg-Schrobenhausen Die Corona-Pandemie macht auch vor der Waldwirtschaft nicht Halt. Denn der Borkenkäfer interessiert sich nicht für Ausgangsbeschränkungen und schwärmt ungeachtet dessen aus, um vor allem liegendes Holz im Wald oder in dessen Nähe zu befallen. Weil derzeit aber keine schnelle Holzabfuhr möglich ist, gibt die Waldbesitzervereinigung (WBV) Neuburg-Schrobenhausen Tipps.
Grundsätzlich gebe es zwei Möglichkeiten, führt Geschäftsführer Ludwig Schön in einer Pressemitteilung aus: Zum einen könne das geschlagene Holz im Wald bleiben, allerdings nur, wenn es entsprechend gespritzt und mit dem Datum des Spritztages versehen werde. Wer sein Holz selbst behandelt, müsse darauf achten, dass unter anderem ein entsprechender Sachkundenachweis vorhanden ist und die Pflanzenschutzanwendung vom Anwender dokumentiert wird. Außerdem seien Spritzungen im Wasserschutzgebiet nicht zugelassen. Gerne übernimmt die WBV Neuburg-Schrobenhausen hierbei die Organisation von Spritzungen für Mitglieder. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2,5 bis drei Euro pro Festmeter. Ludwig Schön betont allerdings, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell ökologisch bedenklich sei und deshalb nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aus Waldschutzgründen rät die WBV daher dringend zur Lagerung des anfallenden Schadholzes im Zeitraum Mai bis September außerhalb des Waldes. Zusätzlich können durch die gleichzeitige Abschöpfung von Fördermöglichkeiten des Freistaates die durch die Umlagerung entstehenden Kosten zumindest abgedeckt werden. Dabei ist das Holz mindestens 500 Meter vom nächsten Fichtenwald entfernt zu lagern. Zusätzlich muss der Lagerplatz durch den staatlichen Revierleiter anerkannt werden. Weiterhin muss die Bagatellgrenze von 500 Euro pro Förderantrag erreicht werden. Dies entspricht umgerechnet etwa 40 Festmeter Holz.
Sollte ein Waldbesitzer diese Grenze alleine überschreiten, kann ein Einzelantrag gestellt werden. Aus Gründen der Maßnahmenplanung sollte hier aber zuerst Kontakt mit dem staatlichen Revierleiter aufgenommen werden, um keine förderschädlichen Tatbestände zu begehen. Bei den meisten Waldbesitzern sind diese Mindestmengen jedoch alleine nicht möglich, da oft nur vereinzelte Bäume im Bestand entdeckt werden. Bei mehreren Bäumen ergeben sich beispielsweise lediglich fünf bis zehn Festmeter Holz.
Jedoch gibt es auch hier die Möglichkeit zur Förderung. Denn durch einen Sammelantrag über die WBV Neuburg-Schrobenhausen kann das Holz von mehreren Waldbesitzern zusammengefasst werden. Die Beantragung der staatlichen Förderung läuft dann über die WBV und nach Erhalt der Fördergelder werden diese anteilig an die Waldbesitzer ausgeschüttet. Zudem ist ein großer Vorteil, dass durch die gemeinsame Lagerung auch eine schnellere Abfuhr des Holzes möglich ist. Sollten vom Waldbesitzer also einzelne Bäume im Bestand entdeckt werden, dann kann er Kontakt mit der Geschäftsstelle der WBV aufnehmen.