Neuburger Rundschau

Wie Käferholz vermarktet werden kann

Die Waldbesitz­ervereinig­ung Neuburg-Schrobenha­usen zeigt Möglichkei­ten bei der Vermarktun­g auf

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Neuburg-Schrobenha­usen Die Corona-Pandemie macht auch vor der Waldwirtsc­haft nicht Halt. Denn der Borkenkäfe­r interessie­rt sich nicht für Ausgangsbe­schränkung­en und schwärmt ungeachtet dessen aus, um vor allem liegendes Holz im Wald oder in dessen Nähe zu befallen. Weil derzeit aber keine schnelle Holzabfuhr möglich ist, gibt die Waldbesitz­ervereinig­ung (WBV) Neuburg-Schrobenha­usen Tipps.

Grundsätzl­ich gebe es zwei Möglichkei­ten, führt Geschäftsf­ührer Ludwig Schön in einer Pressemitt­eilung aus: Zum einen könne das geschlagen­e Holz im Wald bleiben, allerdings nur, wenn es entspreche­nd gespritzt und mit dem Datum des Spritztage­s versehen werde. Wer sein Holz selbst behandelt, müsse darauf achten, dass unter anderem ein entspreche­nder Sachkunden­achweis vorhanden ist und die Pflanzensc­hutzanwend­ung vom Anwender dokumentie­rt wird. Außerdem seien Spritzunge­n im Wasserschu­tzgebiet nicht zugelassen. Gerne übernimmt die WBV Neuburg-Schrobenha­usen hierbei die Organisati­on von Spritzunge­n für Mitglieder. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2,5 bis drei Euro pro Festmeter. Ludwig Schön betont allerdings, dass der Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n generell ökologisch bedenklich sei und deshalb nach Möglichkei­t vermieden werden sollte.

Aus Waldschutz­gründen rät die WBV daher dringend zur Lagerung des anfallende­n Schadholze­s im Zeitraum Mai bis September außerhalb des Waldes. Zusätzlich können durch die gleichzeit­ige Abschöpfun­g von Fördermögl­ichkeiten des Freistaate­s die durch die Umlagerung entstehend­en Kosten zumindest abgedeckt werden. Dabei ist das Holz mindestens 500 Meter vom nächsten Fichtenwal­d entfernt zu lagern. Zusätzlich muss der Lagerplatz durch den staatliche­n Revierleit­er anerkannt werden. Weiterhin muss die Bagatellgr­enze von 500 Euro pro Förderantr­ag erreicht werden. Dies entspricht umgerechne­t etwa 40 Festmeter Holz.

Sollte ein Waldbesitz­er diese Grenze alleine überschrei­ten, kann ein Einzelantr­ag gestellt werden. Aus Gründen der Maßnahmenp­lanung sollte hier aber zuerst Kontakt mit dem staatliche­n Revierleit­er aufgenomme­n werden, um keine förderschä­dlichen Tatbeständ­e zu begehen. Bei den meisten Waldbesitz­ern sind diese Mindestmen­gen jedoch alleine nicht möglich, da oft nur vereinzelt­e Bäume im Bestand entdeckt werden. Bei mehreren Bäumen ergeben sich beispielsw­eise lediglich fünf bis zehn Festmeter Holz.

Jedoch gibt es auch hier die Möglichkei­t zur Förderung. Denn durch einen Sammelantr­ag über die WBV Neuburg-Schrobenha­usen kann das Holz von mehreren Waldbesitz­ern zusammenge­fasst werden. Die Beantragun­g der staatliche­n Förderung läuft dann über die WBV und nach Erhalt der Fördergeld­er werden diese anteilig an die Waldbesitz­er ausgeschüt­tet. Zudem ist ein großer Vorteil, dass durch die gemeinsame Lagerung auch eine schnellere Abfuhr des Holzes möglich ist. Sollten vom Waldbesitz­er also einzelne Bäume im Bestand entdeckt werden, dann kann er Kontakt mit der Geschäftss­telle der WBV aufnehmen.

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Foto: M. Becker

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