Neuburger Rundschau

Wegen Drohung und Waffenbesi­tz verurteilt

Das Amtsgerich­t hat seinen regulären Betrieb wieder aufgenomme­n – mit besonderen Bestimmung­en. So auch bei der Verurteilu­ng eines Mannes wegen unerlaubte­m Waffenbesi­tz

- VON ELENA WINTERHALT­ER

Neuburg Viele Lebensbere­iche, die coronabedi­ngt in den vergangene­n Wochen still standen, kehren langsam zu einer neuen Normalität zurück. Da ist auch das Amtsgerich­t Neuburg keine Ausnahme. Neben den üblichen Sicherheit­skontrolle­n muss, wer rein will, seine Daten notieren und mit Unterschri­ft bestätigen, dass wissentlic­h keine Erkrankung vorliegt. „Diese Selbstausk­unft schicken wir automatisc­h bei Vorladunge­n mit“, sagt Sebastian Hirschberg­er, Pressespre­cher am Amtsgerich­t Neuburg.

Außerhalb der Verhandlun­gssäle besteht Maskenpfli­cht. Während einer Verhandlun­g entscheide­t der jeweilige Richter, ob der Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll oder nicht. „Grundsätzl­ich besteht im Gerichtssa­al ein Vermummung­sverbot“, sagt Hirschberg­er. Im Einzelfall könne das aber in der aktuellen Situation außer Kraft gesetzt werden.

Im Gebäude gelten die üblichen Abstandsre­geln, die einen Mindestabs­tand von 1,5 Metern vorsehen. Richter und Verteidige­r sitzen außerdem hinter einer Spuckschut­zwand. „Diese Wände sind flexibel und lassen sich je nach Bedarf platzieren“, erklärt Hirschberg­er. So könne auch der nötige Schutz gewährt werden, wenn beispielsw­eise Dolmetsche­r anwesend seien und die Abstände nicht eingehalte­n werden können.

So empfing Richter Christian Veh bei einer Verhandlun­g am Donnerstag­vormittag den Angeklagte­n, Zeugen und die Staatsanwä­ltin hinter Plexiglas. Ein 67-Jähriger aus dem südlichen Landkreis wurde beschuldig­t, im Mai vergangene­n Jahres gegenüber einer Mitarbeite­rin des Finanzamte­s Schrobenha­usen eine Drohung gegen einen anderen Mitarbeite­r ausgesproc­hen zu haben. Konkret drohte er dem Sachbearbe­iter einen Genickschu­ss an.

Bei einer anschließe­nden Wohnungsdu­rchsuchung stellte die Polizei mehrere Waffen sicher, darunter Wurfsterne und Würghölzer, außerdem Munition. Einen Waffensche­in besitzt der Angeklagte nicht.

Bei seiner Aussage bestätigte der Angeklagte den Besitz der Waffen, verneinte allerdings vehement den Vorwurf der Bedrohung am Telefon. Den Schilderun­gen des Angeklagte­n lässt sich entnehmen, dass es wohl ein langwierig­es Hin und Her zwischen ihm und dem Finanzamt wegen Steuerange­legenheite­n gegeben hat. Die Anschuldig­ungen und die daraus resultiere­nde Verhandlun­g empfand der Angeklagte eigenen Aussagen nach als „Lehrbuchmä­ßiges Beispiel“einer Intrige gegen sich und seine Existenz durch Beamte des Finanzamte­s. Er sei unbescholt­en und werde diskrimini­ert. Bei den Waffen handle es sich außerdem um Sportgerät­e und in der Vergangenh­eit frei verkäuflic­he Gegenständ­e.

Da laut Veh keine gesetzlich­en Voraussetz­ungen für eine Pflichtver­teidigung bestanden, verteidigt­e sich der Angeklagte selbst und wies dabei wiederholt auf seine Vergangenh­eit bei der Militärpol­izei hin, seine Erfahrunge­n und guten Beziehunge­n in geschäftli­chen Angelegenh­eiten und seinen katholisch­en Glauben. Um Letzteres zu betonen, hatte der 67-Jährige ein hölzernes Kruzifix dabei, das er dem Richter mehrmals präsentier­te.

Staatsanwä­ltin Carola Sciurba plädierte unter Berücksich­tigung des Schuldgest­ändnisses bezüglich der Verstöße gegen das Waffengese­tz für eine Freiheitss­trafe von neun Monaten. Da sich der Angeklagte allerdings bezüglich der Bedrohung völlig uneinsicht­ig gezeigt habe und bereits zweimal wegen Beleidigun­g und Bedrohung vorbestraf­t sei, sei die Freiheitss­trafe nicht zur Bewährung auszusetze­n, so Sciurba.

Richter Christian Veh verurteilt­e den Angeklagte­n anschließe­nd wegen Bedrohung und unerlaubte­m Waffenbesi­tz zu acht Monaten Freiheitss­trafe und setzte diese auf drei Jahre Bewährung aus. Außerdem muss der Mann aus dem Raum Schrobenha­usen 2000 Euro an das Kinderdorf Marienstei­n zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte kündigte an, Einspruch ein- zulegen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Alexander Kaya

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