Wegen Drohung und Waffenbesitz verurteilt
Das Amtsgericht hat seinen regulären Betrieb wieder aufgenommen – mit besonderen Bestimmungen. So auch bei der Verurteilung eines Mannes wegen unerlaubtem Waffenbesitz
Neuburg Viele Lebensbereiche, die coronabedingt in den vergangenen Wochen still standen, kehren langsam zu einer neuen Normalität zurück. Da ist auch das Amtsgericht Neuburg keine Ausnahme. Neben den üblichen Sicherheitskontrollen muss, wer rein will, seine Daten notieren und mit Unterschrift bestätigen, dass wissentlich keine Erkrankung vorliegt. „Diese Selbstauskunft schicken wir automatisch bei Vorladungen mit“, sagt Sebastian Hirschberger, Pressesprecher am Amtsgericht Neuburg.
Außerhalb der Verhandlungssäle besteht Maskenpflicht. Während einer Verhandlung entscheidet der jeweilige Richter, ob der Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll oder nicht. „Grundsätzlich besteht im Gerichtssaal ein Vermummungsverbot“, sagt Hirschberger. Im Einzelfall könne das aber in der aktuellen Situation außer Kraft gesetzt werden.
Im Gebäude gelten die üblichen Abstandsregeln, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern vorsehen. Richter und Verteidiger sitzen außerdem hinter einer Spuckschutzwand. „Diese Wände sind flexibel und lassen sich je nach Bedarf platzieren“, erklärt Hirschberger. So könne auch der nötige Schutz gewährt werden, wenn beispielsweise Dolmetscher anwesend seien und die Abstände nicht eingehalten werden können.
So empfing Richter Christian Veh bei einer Verhandlung am Donnerstagvormittag den Angeklagten, Zeugen und die Staatsanwältin hinter Plexiglas. Ein 67-Jähriger aus dem südlichen Landkreis wurde beschuldigt, im Mai vergangenen Jahres gegenüber einer Mitarbeiterin des Finanzamtes Schrobenhausen eine Drohung gegen einen anderen Mitarbeiter ausgesprochen zu haben. Konkret drohte er dem Sachbearbeiter einen Genickschuss an.
Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei mehrere Waffen sicher, darunter Wurfsterne und Würghölzer, außerdem Munition. Einen Waffenschein besitzt der Angeklagte nicht.
Bei seiner Aussage bestätigte der Angeklagte den Besitz der Waffen, verneinte allerdings vehement den Vorwurf der Bedrohung am Telefon. Den Schilderungen des Angeklagten lässt sich entnehmen, dass es wohl ein langwieriges Hin und Her zwischen ihm und dem Finanzamt wegen Steuerangelegenheiten gegeben hat. Die Anschuldigungen und die daraus resultierende Verhandlung empfand der Angeklagte eigenen Aussagen nach als „Lehrbuchmäßiges Beispiel“einer Intrige gegen sich und seine Existenz durch Beamte des Finanzamtes. Er sei unbescholten und werde diskriminiert. Bei den Waffen handle es sich außerdem um Sportgeräte und in der Vergangenheit frei verkäufliche Gegenstände.
Da laut Veh keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung bestanden, verteidigte sich der Angeklagte selbst und wies dabei wiederholt auf seine Vergangenheit bei der Militärpolizei hin, seine Erfahrungen und guten Beziehungen in geschäftlichen Angelegenheiten und seinen katholischen Glauben. Um Letzteres zu betonen, hatte der 67-Jährige ein hölzernes Kruzifix dabei, das er dem Richter mehrmals präsentierte.
Staatsanwältin Carola Sciurba plädierte unter Berücksichtigung des Schuldgeständnisses bezüglich der Verstöße gegen das Waffengesetz für eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Da sich der Angeklagte allerdings bezüglich der Bedrohung völlig uneinsichtig gezeigt habe und bereits zweimal wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestraft sei, sei die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, so Sciurba.
Richter Christian Veh verurteilte den Angeklagten anschließend wegen Bedrohung und unerlaubtem Waffenbesitz zu acht Monaten Freiheitsstrafe und setzte diese auf drei Jahre Bewährung aus. Außerdem muss der Mann aus dem Raum Schrobenhausen 2000 Euro an das Kinderdorf Marienstein zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte kündigte an, Einspruch ein- zulegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.