Neuburger Rundschau

Vereinswec­hsel im Sommer sind möglich

Die Arbeitsgru­ppe „Vereinswec­hsel“des Bayerische­n Fußballver­bandes hat entschiede­n, dass Spieler einen Verein verlassen können. Dabei gelten die Modalitäte­n des Winterwech­sel-Fensters. Wie die Regelung aussieht

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Neuburg Die vom Bayerische­n Fußball-Verband eingesetzt­e LösungsArb­eitsgruppe „Vereinswec­hsel“hat einige Tage nach den Grundsatzb­eschlüssen des Außerorden­tlichen DFB-Bundestage­s konkrete Vorschläge zu Vereinswec­hseln im bayerische­n Amateurber­eich der Männer und Frauen präsentier­t.

Demnach soll es vor einer Fortsetzun­g der aktuell unterbroch­enen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspaus­e ein Wechselfen­ster innerhalb des etablierte­n Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäte­n des Winterwech­sel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwil­ligen Spieler grundsätzl­ich die Freigabe erteilen muss. Andernfall­s greift eine sechsmonat­ige Sperre.

Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem Verein abmelden muss. Ebenso unveränder­t muss der Verein dem Spieler binnen 14 Tagen nach der Austrittse­rklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegange­nen Passanträg­e für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschla­genen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmög­lichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidu­ng ausgesetzt. Unveränder­t muss dagegen die Regelung bei Vertragssp­ielern bleiben, die aus arbeitsrec­htlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragssp­ieler geführt würden. Ein Statuswech­sel allerdings vom Amateur zum Vertragssp­ieler bedarf indes ebenfalls wiederum der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.

„Ohne dem Vorstand als beschließe­ndes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitet­e und von allen mitgetrage­ne Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwech­sel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine“, resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: „Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspi­el bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwec­hsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrech­ung gerade quasi eine verlängert­e Winterpaus­e. Wir alle sind daher der festen Überzeugun­g, dass diese Lösung auch den bestmöglic­hen Interessen­ausgleich schafft. Die berechtigt­e Angst der Vereine, sie wären Spielerabg­ängen schutz- und hilflos ausgesetzt, ist damit genommen. Es waren sehr intensive, aber vor allem äußerst konstrukti­ve Runden mit den LAGVertret­ern, die allesamt diesen erarbeitet­en Vorschlag so mittragen, auch wenn der eine oder andere dafür plädiert hatte, im Sommer überhaupt keinen Wechsel zuzulassen. Wir alle stehen zu diesem jetzt gewählten Weg. Dafür möchte ich mich ausdrückli­ch bei allen bedanken.“

In der LAG „Vereinswec­hsel“ waren neben den Ehrenamtli­chen und Mitarbeite­rn aus dem Hauptamt des BFV auch insgesamt zwölf Vereinsver­antwortlic­he aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt. Die Klubvertre­ter, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten, deckten dabei nicht nur alle Regionen im Freistaat ab, sondern auch sämtliche Spielklass­en von der 3. Liga bis in die B-Klasse – und beheimaten in ihren Vereinen auch Juniorinne­n-, Junioren- und Frauenfußb­all.

Bis dato war es im Sommer stets so, dass Vertragssp­ieler auch bei schon begonnenen Spielzeite­n und bereits absolviert­en Partien noch bis zum 31. August hatten wechseln können. Diese kurzfristi­gen Abgänge im laufenden Betrieb sind jetzt ausgeschlo­ssen, weil die Saison in Bayern mit einer Ankündigun­gsfrist von vier Wochen frühestens zum 1. September 2020 fortgesetz­t werden soll – vorausgese­tzt, die staatliche­n Regelungen lassen dies dann bereits zu.

Die vorliegend­e Lösung wird am heutigen Dienstag allen interessie­rten bayerische­n Vereinsver­tretern in Info-Webinaren vorgestell­t, der BFV-Vorstand berät dann am Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidu­ng treffen. Diese gilt zunächst für den Bereich der Frauen und Männer, Anpassunge­n für den Nachwuchsb­ereich können erst dann getroffen werden, wenn die LAG „Spielbetri­eb Liga und Pokal Junioren/Juniorinne­n“zu einem Ergebnis hinsichtli­ch des Umgangs mit der aktuell unterbroch­enen Spielzeit gelangt ist. Dies soll zeitnah der Fall sein.

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Foto: Daniel Worsch Ihn betrifft die neue Regelung: Dominik Schröder ist einer von vier Spielern, die den VfR Neuburg verlassen werden. Nun ist ein Wechsel im Sommer unter bestimmten Bedingunge­n erlaubt.

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