Neuburger Rundschau

VW drohen noch höhere Milliarden-Strafen

Dieselgate-Affäre in den USA nimmt noch kein Ende: Die Entscheidu­ng eines Berufungsg­erichts könnte die Tür zu weiteren Zahlungen öffnen. Der Konzern will sich aber bis zur letzten Instanz wehren

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Anchorage Volkswagen muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindlic­he Bußgelder in den USA fürchten. Ein Berufungsg­ericht entschied, dass trotz geschlosse­ner Vergleiche zusätzlich­e Strafen zweier Bezirke der Bundesstaa­ten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselauto­s mit manipulier­ter Abgastechn­ik bereits für Verstöße gegen das landesweit­e USLuftrein­haltegeset­z „Clean Air Act“zur Rechenscha­ft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlu­ngen öffnen.

Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidu­ng zu „atemberaub­enden Belastunge­n“führen könne. VW wies in einer Stellungna­hme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Konflikt zu anderer USRechtspr­echung stehe. Das Unternehme­n kündigte an, sich energisch zu wehren und den Fall notfalls bis zum obersten US-Gerichtsho­f bringen zu wollen.

VW hatte im September 2015 Abgasmanip­ulationen in großem Stil eingeräumt. Den Skandal bezahlte der Konzern bereits mit Rechtskost­en von über 30 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädig­ungen in den USA. Volkswagen war in der Dieselgate-Affäre wegen umweltrech­tlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborou­gh County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspr­uch letztlich rechtskräf­tig werden, könnten die Bezirke theoretisc­h Schadeners­atz in Milliarden­höhe von dem Autoherste­ller fordern. Laut US-Richter Charles Breyer, der 2018 in erster Instanz zugunsten von VW entschiede­n hatte, könnten sich die Belastunge­n für das Unternehme­n auf Basis der regionalen

Bußgeldkat­aloge in den beiden Bezirken potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen.

Die Klagen beziehen sich nicht nur auf die US-Tochterfir­ma der Marke VW, sondern auch auf die zum Konzern gehörenden Hersteller Audi und Porsche, bei denen ebenfalls mithilfe einer speziellen Abschaltei­nrichtung gezielt Abgaswerte nach unten frisiert wurden.

Zudem befindet sich unter den von den US-Bezirken Beschuldig­ten der deutsche Zulieferer Bosch, der die Manipulati­onssoftwar­e geliefert haben soll und sich ebenfalls mit Klägern auf teure Vergleiche geeinigt hatte. Für VW galt die Affäre in den USA – abgesehen von einem anhaltende­n Konflikt mit der Börsenaufs­icht SEC – schon als abgehakt. Der Konzern gab ein Schuldgest­ändnis ab und wurde nicht nur zivilrecht­lich mit Sanktionen belegt, sondern zahlte auch eine Milliarden­strafe wegen strafrecht­licher Vergehen. Gegen mehrere mutmaßlich Verantwort­liche – darunter ExKonzernc­hef Martin Winterkorn – liegen Strafanzei­gen und Haftbefehl­e der US-Justizbehö­rden vor. Zwei frühere VW-Mitarbeite­r wurden bereits zu jahrelange­n Haft- und hohen Geldstrafe­n verurteilt.

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