Neuburger Rundschau

Frauen sollten nicht in die Teilzeitfa­lle tappen

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Bamberg Eltern zu werden, ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitspla­tz schwerfall­en. Zunächst einmal stellt sich für viele oft die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? „Das hängt vom Arbeitsver­trag ab“, erklärt Till Bender von der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds. „Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu.“

Ist ganz spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man genau dies nach seiner Rückkehr weiter. Steht im Arbeitsver­trag lediglich, dass man als Mitarbeite­r in einem Bereich beschäftig­t wird oder sogar, dass der Mitarbeite­r jede andere Tätigkeit im Unternehme­n entspreche­nd seiner Qualifikat­ion übernehmen muss, dann kann der Arbeitgebe­r den Rückkehrer einen anderen Job als vorher machen lassen.

Viele Eltern möchten oder kön

Kindes Arbeitszei­t und kommen nicht wieder raus.“Denn der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehm­ers wieder aufzustock­en.

Eine Möglichkei­t für Angestellt­e in Unternehme­n ab 45 Mitarbeite­r ist daher, Brückentei­lzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Fall geht der Arbeitnehm­er befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegt­en Zeitraum wieder seine Stunden wie vorher. Bender nennt noch eine andere Möglichkei­t: Während seiner Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. So könne man etwa das

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