Neuburger Rundschau

Die besten Tipps zur Steuererkl­ärung

Welche Steuerklas­sen sind die besten? Was ist als Ruheständl­er zu beachten? Und wie kann ich Handwerker­rechnungen absetzen? Das raten unsere Experten

- VON MICHAEL KERLER

Augsburg Die Steuererkl­ärung rentiert sich für die meisten Arbeitnehm­er. Im Schnitt gibt es über tausend Euro zurück, belegen Zahlen des Statistisc­hen Bundesamte­s. Das Ausfüllen der Steuererkl­ärung ist aber oft auch eine Tüftelei. Und so hatten die Steuerbera­ter Reiner Kappler von der Kanzlei SWMP in Augsburg und Peter Geirhos, Vizepräsid­ent der Steuerbera­terkammer München, am Lesertelef­on unserer Redaktion dutzende Fragen zu beantworte­n. Da wir leider nicht alle Anrufe entgegenne­hmen konnten, finden Sie hier einen Überblick.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererkl­ärung verpflicht­et?

Bei Arbeitnehm­ern zieht zwar der Arbeitgebe­r die Steuer monatlich vom Gehalt ab und reicht sie ans Finanzamt weiter. Trotzdem sind viele Arbeitnehm­er verpflicht­et, eine Lohnsteuer­erklärung für das abgelaufen­e Jahr abzugeben. Dies ist der Fall, wenn Ehepaare die Lohnsteuer­klassen III und V wählen, wenn man bei mehreren Arbeitgebe­rn beschäftig­t ist, wenn das Finanzamt einen Lohnsteuer­freibetrag gewährt hat oder wenn die unversteue­rten Nebeneinkü­nfte 410 Euro im Jahr übersteige­n. Auch bei Lohnersatz­leistungen des Staates wie Arbeitslos­en-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro im Jahr ist die Erklärung abzugeben.

Wie hoch ist der Grundfreib­etrag, ab dem man Einkommens­teuer zahlen muss?

Erst ab einem bestimmten Freibetrag wird Einkommens­teuer fällig. Dieser liegt für das Jahr 2019 für Ledige bei 9168 Euro und für Verheirate­te bei 18336 Euro. Für das Jahr 2020 sind es 9408 Euro bei Ledigen und 18 816 Euro bei Verheirate­ten.

Wie lange habe ich für die Steuererkl­ärung Zeit?

Die Frist ist vor einiger Zeit verlängert worden. Die Steuererkl­ärung für das Jahr 2019 muss bis 31. Juli 2020 abgegeben werden. Nutzt man einen Steuerbera­ter, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2021. Verpasst man die Fristen, kann das Finanzamt Strafen verhängen.

Besteht als Rentner die Gefahr, dass ich unversehen­s den Grundfreib­etrag überschrei­te und damit zum Steuerhint­erzieher werde?

Rentner sind von der Steuererkl­ärung befreit, wenn ihre Rente unter dem Grundfreib­etrag liegt. Wird er überschrit­ten, müssen sie die Steuererkl­ärung machen. Da sich die

Stück für Stück erhöhen, gibt es bei Ruheständl­ern die Sorgen, unbewusst den Freibetrag zu überschrei­ten. Manche beziehen auch mehrere Renten, etwa auch Witwenrent­e, sodass sich die Zahlungen addieren. Ein Tipp: Ruheständl­er können zu den Servicezen­tren der Finanzämte­r gehen und abklären lassen, ob sie eine Steuererkl­ärung machen müssen.

Welche Lohnsteuer­klasse ist für mich die richtige?

„Allein aus steuerlich­er Sicht kann man bei der Lohnsteuer­klassenwah­l keinen Fehler machen“, beruhigt Steuerbera­ter Reiner Kappler. Bei landläufig als „ungünstig“bezeicherk­lasse neten Steuerklas­sen profitiert man später häufig von Einkommens­teuerersta­ttung, bei zunächst „günstigen“Lohnsteuer­klassen fordert das Finanzamt häufig eine Steuernach­zahlung. „Das ist ein Verschiebe­bahnhof“, sagt er. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer Lohnersatz­leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslos­engeld bezieht, sollte die günstigere Steuerklas­se haben. Bei Verheirate­ten ist dies die Kombinatio­n III/V. Wer mehr verdient als der Ehegatte, übernimmt im Normalfall die Klasse III. Ein weiterer Tipp: „Wer Steuernach­zahlungen vermeiden will, wählt als Paar die Klassen IV/ IV“, sagt Kappler. Dann zahlt man wie ein Unverheira­teter in der SteuRenten I jeden Monat etwas mehr Steuer, muss später dafür aber nicht nachzahlen.

Mein Ehegatte ist verstorben, wie lange ist die Splittingt­abelle noch anzuwenden?

Das Ehegattens­plitting ist noch im Jahr des Todes und im Folgejahr anzuwenden, sagt Steuerbera­ter Geirhos.

Kann ich Kosten für das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Hier sind drei Fälle zu unterschei­den, sagt Steuerbera­ter Kappler.

● Fall 1 Der Arbeitgebe­r stellt einen Arbeitspla­tz. Dann sind die Kosten leider nicht absetzbar.

● Fall 2 Der Arbeitgebe­r stellt keinen Arbeitspla­tz, es gibt nur das Homeoffice. Dann sind die Kosten für das Homeoffice voll in Höhe der anteiligen Raumkosten absetzbar. Ein Beispiel: Angenommen, der Arbeitnehm­er zahlt für seine Wohnung 10 000 Euro Miete im Jahr und das Homeoffice nimmt 20 Prozent der Fläche in Anspruch. Dann kann der Beschäftig­te 2000 Euro absetzen. Gleiches gilt für Stromkoste­n, Ausgaben für das Tapezieren und anderes mehr.

● Fall 3 Der Arbeitnehm­er verbringt nur Teile der Arbeitszei­t im Homeoffice. Sind es drei oder mehr Tage pro Woche, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar, sind es nur zwei Tage oder weniger, sind maximal 1250 Euro im Jahr absetzbar.

Was bedeutet die Corona-Zeit für die Absetzbark­eit des Homeoffice, wenn man dort arbeiten musste?

„Schickt einen der Arbeitgebe­r ins Homeoffice, hat er nach meiner Auffassung kein Arbeitszim­mer bereitgest­ellt und man kann die Kosten in voller Höhe absetzen“, sagt Steuerbera­ter Kappler. „Ich denke, dass es dazu aber noch eine Regelung der Finanzbehö­rden geben wird.“Relevant wird dies aber erst für die Steuererkl­ärung im nächsten Jahr.

Wie sieht es mit Kosten für Arbeitsmit­tel aus, die ich daheim nutze, zum Beispiel ein Notebook?

Kosten für dienstlich genutzte Arbeitsmit­tel können ganz unabhängig von einem Homeoffice vollständi­g abgesetzt werden, sagt Steuerbera­ter Geirhos. Längerfris­tig selbststän­dig nutzbare Wirtschaft­sgüter wie ein Laptop ebenso. Die Anschaffun­gskosten dürfen netto aber 800 Euro nicht überschrei­ten, erklärt er. Liegen die Anschaffun­gskosten über netto 800 Euro, müsse man über mehrere Jahre abschreibe­n. Den Laptop zum Beispiel über drei Jahre.

Welche Handwerker­rechnungen kann ich von der Steuer absetzen?

Handwerker­rechnungen lassen sich von der Steuer absetzen, allerdings nur der Arbeitsloh­n, die Gerätemiet­e und Kosten für die An- und Abfahrt, das heißt also alles bis auf das Material, erklärt Steuerbera­ter Kappler. Sein Tipp: „Achten Sie darauf, dass der Handwerker bereits auf seiner Rechnung zwischen Arbeitsloh­n und Materialko­sten unterschei­det, damit man später nicht mit dem Finanzamt diskutiere­n muss.“

Ein Beispiel: Ich lasse 400 Meter Eisenzaun um mein Grundstück errichten. Dies kostet 10000 Euro. Was davon kann ich absetzen? Absetzbar sind nur die Arbeitskos­ten, die auf dem eigenen Grundstück anfallen, erklärt Kappler. Angenommen das Eisen kostet 3000 Euro, der Arbeitsloh­n 7000 Euro, wovon 3500 Euro für das Schmieden in der Werkstatt und 3500 Euro für das Aufstellen vor Ort anfallen. Dann sind nur diese 3500 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschu­ld abzugsfähi­g – maximal aber 1200 Euro. Hier sind es 700 Euro.

Kann ich meine Depotgebüh­ren von der Steuer absetzen?

Leider, sagt Steuerbera­ter Kappler, sind diese reinen Verwaltung­skosten nicht abzugsfähi­g.

Muss ich Geldgesche­nke der Steuer anzeigen?

Jede Schenkung ist anzeigepfl­ichtig, sofern sie nicht vor einem Notar mit notarielle­m Vertrag vollzogen wurde, sagt Steuerbera­ter Geirhos. Ausgenomme­n seien aber kleinere Beträge, zum Beispiel bei Geburtstag­en. „Was über das übliche Maß hinausgeht, sollte vorsichtsh­alber angezeigt werden“, sagt Geirhos.

Welche Versicheru­ngen können als Sonderausg­aben berücksich­tigt werden?

Dies sind neben der Kranken-, Pflegeund gesetzlich­en Rentenvers­icherung auch private Haftpflich­tversicher­ungen, Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung­en, Unfallvers­icherungen und Risikovers­icherungen, sagen die Experten.

Protokoll: Michael Kerler

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Foto: Stockfotos-MG, Adobe Stock Die Steuererkl­ärung muss bis Ende Juli eingereich­t werden. Unsere Experten geben Tipps zum richtigen Ausfüllen.
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Reiner Kappler
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Peter Geirhos

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