Viele Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen
Wer Lohnersatz vom Staat bekommt, ist verpflichtet, am Ende des Jahres eine Steuererklärung zu machen. Wann man mit nachträglichen Forderungen rechnen muss und wie sich Arbeit im Homeoffice steuerlich auszahlen kann
Augsburg Das Coronavirus wird viele Deutsche auch 2021 noch beschäftigen – spätestens, wenn sie ihre Steuererklärung machen. Sowohl Kurzarbeit als auch Tätigkeiten im Homeoffice haben Einfluss darauf. Manche Angestellte müssen sich sogar auf Nachzahlungen einstellen.
Steuererklärung und Kurzarbeitergeld: Was ist zu beachten?
Millionen Menschen sind derzeit in Kurzarbeit. Für sie heißt das nicht nur, dass sie weniger Geld verdienen. Die Kurzarbeit wirkt sich auch auf die Steuererklärung aus, die sie für das Jahr 2020 erstellen. Erstens muss jeder, der im Jahr mehr als 410 Euro „Lohnersatzleistungen“– und dazu zählt das Kurzarbeitergeld – bekommen hat, eine Steuererklärung machen. Das heißt, viele Arbeitnehmer, die sich bisher aussuchen konnte, ob sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht, sind für 2020 dazu verpflichtet. Zweitens ist das Kurzarbeitergeld zwar zunächst steuerfrei. Es wird auf den Nettolohn aufgeschlagen. Allerdings kann es sein, dass ein Arbeitnehmer wegen des Kurzarbeitergeldes später Steuern nachzahlen muss.
Warum muss man Steuern nachzahlen, wenn man Kurzarbeitergeld bekommen hat?
Das Phänomen lässt sich mit der Progression erklären. Das heißt, dass der Steuersatz in Deutschland mit dem Einkommen ansteigt. Wer in Kurzarbeit ist, verdient erst einmal weniger. Eine Angestellte, die etwa 50 Prozent in Kurzarbeit ist, wird brutto auch 50 Prozent weniger verdienen. Dadurch sinkt insgesamt der Steuersatz, den sie bezahlen muss. Bezieht jemand aber Kurzarbeitergeld, zählt nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Um die Steuer zu berechnen, stellt das Finanzamt am Ende des Jahres ein sogenanntes fiktives Einkommen fest. Dafür schlägt es das insgesamt erhaltene Kurzarbeitergeld auf das insgesamt verdiente zu versteuernde Einkommen auf. Eine Angestellte bezahlt also zunächst einmal nur auf ihr Gehalt Einkommenssteuer. Am Jahresende wird jedoch auf dieses Gehalt das Kurzarbeitergeld, das sie bekommen hat, addiert. Für diese Gesamtsumme muss die Angestellte dann den fälligen Steuersatz bezahlen – und der kann höher liegen als das, was sie schon während des Jahres an das Finanzamt abgeführt hat.
Wie könnte das konkret aussehen?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, denn wer wie viel Steuern bezahlt, hängt ja auch davon ab, wie viel Werbungskosten jemand absetzen kann, in welcher Steuerklasse er ist und ob er Kinder hat. Auch wie viel Kurzarbeitergeld es von der Arbeitsagentur gibt, hängt davon ab, wie lange jemand in Kurzarbeit ist, um wie viel Prozent die Arbeitszeit reduziert wird und ob die Person Kinder hat. Generell bekommen Menschen in Kurzarbeit zunächst 60 Prozent des Nettoeinkommens, das ihnen entfällt, erstattet. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent erstattet. Während der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Regelung angepasst. Ab dem vierten Monat bekommen alle, die mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit sind, 70 Prozent des Nettolohnausfalls erstattet. Wer Kinder hat, bekommt 77 Prozent. Ab dem siebten Monat steigt diese Summe noch einmal an, dann gibt es für Kinderlose 80 Prozent, für Menschen mit Kindern 87 Prozent vom Nettolohnausfall.
Um zu verdeutlichen, wie es im Einzelfall zur Steuernachzahlung kommen kann, hat Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern zwei Beispiel-Rechnungen ge
Beide Male geht es um Herrn Müller. Er ist alleinstehend, hat keine Kinder und verdient im Jahr 50000 Euro brutto. Im ersten Fallbeispiel ist Herr Müller für drei Monate zu 50 Prozent in Kurzarbeit. Im zweiten Fall ist Herr Müller ebenfalls für drei Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit. Beide Male muss er Steuern nachzahlen. Normalerweise – also ohne Kurzarbeit – würde er weder Geld zurückbekommen noch müsste er etwas nachzahlen.
● Fall 1 Herr Müller ist für drei Monate zu 50 Prozent in Kurzarbeit. Durch die Kurzarbeit sinkt das Jahreseinkommen von Herrn Müller von 50000 Euro auf 43750 Euro. Davon werden zunächst die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Jahr, dann die Aufwendungen für Kranken- und Rentenversicherung abgezogen. Es bleibt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35469 Euro. Durch die drei Monate Kurzarbeit hat Herr Müller 1991 Euro Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur erhalten. Da Herr Müller jeden Monat wie gewohnt Einkommenssteuer bezahlt hat, hat das Finanzamt von ihm schon 6970 Euro Lohnsteuer erhalten – auf der Basis seines Einkommens, also den 35469 Euro. Die 1991 Euro Kurzarbeitergeld waren darin noch nicht enthalten. Das Finanzamt berechnet nun das fiktive Jahreseinkommen und schlägt die 1991 Euro auf die 35469 auf. So stellt es fest, dass Herr Müller eigentlich im Jahr 2020 hätte 7179 Euro Lohnsteuer zahlen müssen – das heißt: Er muss 209 Euro Lohnsteuer und 11,49 Euro Solidaritätszuschlag nachzahlen. Er muss auf sein Einkommen also einen durchschnittlichen Steuersatz von 20,24 Prozent bezahlen.
● Fall 2 Im zweiten Fall ist Herr Müller für drei Monate komplett in Kurzarbeit. Das heißt, in dieser Zeit bekommt er gar keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern nur 60 Prozent seines Nettolohns als Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur ausbezahlt. Sein Jahresbruttoeinkommen fällt auf 37 500 Euro. Zieht man davon wieder die Werbekostenpauschale von 1000 Euro und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ab, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 30254 Euro. Dafür hat Herr Müller schon 5304 Euro Lohnsteuer ans Finanzamt gezahlt. Allerdings hat er während der drei Monate Kurzarbeit auch 4630 Euro Kurzarbeitermacht. geld bekommen. Dieses wird nun auf sein zu versteuerndes Jahreseinkommen addiert und es kommt heraus, dass Herr Müller 5835 Euro Lohnsteuer hätte zahlen müssen. Er muss also noch 531 Euro Lohnsteuer und 29,20 Euro Solidaritätszuschlag nachzahlen. In diesem Fall liegt der durchschnittliche Steuersatz, den Herr Müller auf sein Einkommen bezahlen muss, bei 19,29 Prozent.
Muss sich jeder, der in Kurzarbeit war, auf eine Steuernachzahlung einstellen?
Das ist schwer, pauschal zu beantworten, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Aber er rechnet damit, dass Menschen, die eher geringe Werbungskosten haben – wie Herr Müller aus den Rechenbeispielen –, eher Steuern nachzahlen müssen. Menschen, die sowieso schon hohe Werbungskosten geltend machen können, werden vermutlich auch bei er Steuererklärung 2020 Geld zurückbekommen.
Der Arbeitgeber hat mich ins Homeoffice geschickt. Kann ich das von der Steuer absetzen?
Die gute Nachricht ist erst einmal: Zumindest ein Hindernis fällt weg. Denn bisher konnten Kosten für das heimische Arbeitszimmer nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es beim Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz gab. Doch die meisten Menschen, die nur hin und wieder von zu Hause aus gearbeitet haben, haben meist ja auch im Büro einen Schreibtisch. Wenn der Arbeitgeber nun alle angewiesen hat, von zu Hause aus zu arbeiten, gab es auch keinen geeigneten Arbeitsplatz mehr im Unternehmen. Theoretisch kann also jeder, der im Homeoffice gearbeitet hat, die Kosten dafür auch geltend machen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Aber eben nur theoretisch.
Wann kann ich die Kosten für das Homeoffice absetzen?
Dafür muss vor allem eine Bedingung erfüllt sein: Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der nur fürs Arbeiten genutzt wird. Arbeitet jemand zum Beispiel vom Ess- oder Küchentisch aus oder steht der Schreibtisch im Schlafoder Gästezimmer, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Diese Regelung steht in der Kritik. So fordert etwa der Bund der Steuerzahler eine Homeoffice-Pauschale von 100 Euro im Monat – egal, ob vom Sofa aus gearbeitet wurde oder in einem Extraraum.