Claudia Roth siegt erneut vor Gericht
Erfolg im Rechtsstreit gegen Roland Tichy
Stuttgart Der Publizist Roland Tichy ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) vor Gericht gescheitert. Roth hatte Tichy im Oktober 2019 in einem Interview mit unserer Redaktion neurechten Plattformen zugeordnet, „deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“. Tichy hatte dagegen auf Unterlassung geklagt. Der Antrag war im Februar vom Landgericht Stuttgart zurückgewiesen worden.
Die Äußerung Roths sei nach Aussagegehalt und Kontext nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als Meinungsäußerung, entschied der 4. Zivilsenat des OLG. Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen, hatte das Landgericht geurteilt. Die Grünen-Politikerin
sagte zu ihrem Erfolg unserer Redaktion, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehre, wenn „sich ausgerechnet diejenigen, die permanent Rechtsstaatlichkeit und demokratische Gepflogenheiten in unserem Land anzweifeln oder schlechtreden, an die Justiz wenden, sobald sie selbst kritisiert werden“. Der Versuch, Meinungsfreiheit auf dem Rechtsweg einzuschränken und damit ihre strategischen Einschüchterungskampagnen zu flankieren, verschaffe ihnen zumindest eine unverdiente mediale Präsenz. Roth: „Eine wehrhafte Demokratie kann das aushalten, auch ich lasse mich dadurch nicht zum Schweigen bringen.“
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