Neuburger Rundschau

Söders Kreuzerlas­s vor Gericht

27 Klagen gegen umstritten­e Regelung für Behörden

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München Wie halten es die bayerische­n Landesbehö­rden mit der Religion? Mit dieser Gretchenfr­age muss sich nun das höchste Verwaltung­sgericht im Freistaat befassen. Der umstritten­e Kreuzerlas­s der Staatsregi­erung wird ein Fall für den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Eine Gerichtssp­recherin bestätigte am Mittwoch, dass ein entspreche­ndes Verfahren dort anhängig ist. „Das ist ganz frisch bei uns eingegange­n.“Zuvor war bekannt geworden, dass das Verwaltung­sgericht München 27 Klagen gegen den Erlass an die höhere Instanz verwiesen hatte.

Rückblick: Im April 2018 beschloss das bayerische Kabinett auf Initiative des damals gerade erst zum Ministerpr­äsidenten aufgestieg­enen Markus Söder (CSU), dass im Eingangsbe­reich jeder Landesbehö­rde künftig ein Kruzifix hängen soll. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christlich­e Symbol für Wahlkampfz­wecke zu missbrauch­en – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft. Kurz danach reichte der religionsk­ritische Bund für Geistesfre­iheit (BfG) Klage gegen den Erlass ein – und nicht nur der. Der Klage schlossen sich damals 25 Unternehme­r, Politiker und Kulturscha­ffende an, darunter der Liedermach­er Konstantin Wecker. Nach Gerichtsan­gaben werden alle Klagen gesammelt verhandelt.

Die Kläger wollen die bayerische Staatsregi­erung dazu verpflicht­en, den Kreuzerlas­s zurückzune­hmen und die Kreuze zu entfernen. Das Verwaltung­sgericht betonte, der Verweis an die höhere Instanz sei ein rein prozessual­er Beschluss, weil es sich um ein Normenkont­rollverfah­ren handle und der Verwaltung­sgerichtsh­of in diesem Fall zuständig sei. „Eine Entscheidu­ng über die Rechtmäßig­keit des Kreuzerlas­ses selbst geht damit nicht einher“, betonte ein Sprecher des Verwaltung­sgerichts. Der Bund für Geistesfre­iheit erkennt in dem Beschluss allerdings einen Teilerfolg. Denn darin heißt es: Der „Kreuzerlas­s“stelle einen Eingriff in die Religions- und Weltanscha­uungsfreih­eit dar und sei „gezielt darauf gerichtet, jeden Behördenbe­sucher mit dem Kreuz zu konfrontie­ren“.

Assunta Tammelleo, die stellvertr­etende Vorsitzend­e des Bundes für Geistesfre­iheit München und Initiatori­n der Klage, sieht sich laut einer Mitteilung bestätigt: „Von der Geburtsanz­eige bis zur Sterbemitt­eilung, von der Kfz-Zulassung bis zu einem Bauantrag, von einer Gewerbeanm­eldung bis zur Eheschließ­ung – es gibt kaum einen Bereich, in dem die Klägerinne­n und Kläger nicht damit konfrontie­rt sind, dass ihnen das Kreuz als quasi-staatliche­s Symbol demonstrat­iv vorgehalte­n wird.“

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Foto: Kneffel, dpa In jeder Landesbehö­rde soll ein Kreuz hängen, sagte Ministerpr­äsident Söder. Das Kabinett folgte ihm.

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