Silikonskandal: Kein Schadensersatz
Deutsche Patientin verliert vor EuGH
Luxemburg Es ist eine bittere Niederlage für die betroffenen Frauen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat einer Klägerin aus Hessen Schadensersatz für die Entfernung fehlerhafter Brustimplantate verweigert. Die Patientin gehört zu den 5000 deutschen und 400000 weltweit Betroffenen, die sich ein Silikonkissen des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse, kurz PIP, hatte einsetzen lassen. Vor zehn Jahren flog dann aber auf, dass das Unternehmen die Implantate nicht mit medizinischem, sondern billigem und gesundheitsschädlichem Industrie-Silikon hatte füllen lassen. Mehrere Frauen starben, etliche trugen schwere gesundheitliche Schäden davon. 2012 empfahl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Betroffenen, die Kissen wieder entfernen zu lassen. Die hessische Klägerin folgte dem Aufruf und verlangte anschließend Schadensersatz von der Versicherung des Herstellers PIP. Das Unternehmen selbst war schon vor Jahren pleite. Firmengründer JeanClaude Mas starb 2019. Doch der französische Versicherer verweigerte jede Zahlung an Patientinnen außerhalb des eigenen Landes, weil der mit PIP geschlossene Vertrag eine Haftung nur für Frankreich vorsah. Das Oberlandesgericht Frankfurt rief deshalb den EuGH an und wollte wissen, ob diese Bestimmung mit dem Europarecht in Einklang zu bringen sei, weil zumindest der Verdacht einer Diskriminierung von EU-Bürgern aufgrund ihres Wohnortes naheliege. Die Luxemburger Richter wiesen diese Argumentation gestern zurück. Es sei Sache der einzelnen Staaten, Haftpflichtversicherungen für Medizinprodukte zu verlangen. Ob die Frau trotzdem entschädigt werden kann und von wem, muss das Frankfurter Gericht im nächsten Schritt entscheiden.