Strand-App und Betretungsverbot?
Welche Regeln in den Urlaubsorten an Nord- und Ostsee gelten
Norderney/Kampen/Usedom Solche Bilder sollen sich nicht wiederholen: Auch wenn die Pfingsttage überwiegend ruhig verliefen, machten Berichte von vollen Stränden zum Beispiel auf Sylt und in Scharbeutz die Runde. Die Scharbeutzer Bürgermeisterin sah sich am Pfingstmontagnachmittag gezwungen, den Ort an der Lübecker Bucht für Tagesgäste zu sperren. Zwei Tage zuvor standen auf Sylt Menschen in dreistelliger Zahl an einer Toilette am Kampener Strandübergang an.
Um die im Sommer erwarteten Ströme von Urlaubern und Tagesgästen zu lenken, lassen sich die Orte an Nord- und Ostsee einiges einfallen: von Parkleitsystemen, Bodenaufklebern mit Abstandsregeln, Einbahnstraßensystemen am Strand bis hin zu Strand-Apps. SchleswigHolstein etwa setzt bei der Unterbindung größerer Menschenansammlungen in Ferienorten und an Stränden auch auf digitale Lösungen. An der Lübecker Bucht wird gerade eine Art Strand-App entwickelt. Geplant ist eine Internetplattform, die im Prinzip so funktioniert wie die Onlinebuchung eines Theaterplatzes. Tagestouristen können einsehen, welcher Strandabschnitt schon voll ist und für welchen sie noch ein Ticket buchen können. Urlauber, die einen Aufenthalt in einem der Orte, die mitmachen, gebucht haben, dürfen ebenso wie Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer immer an den Strand. Die App soll ein Service für die Tagestouristen sein. Denn so vermeidet man den Frust, etwa in Hamburg loszufahren und dann nicht an den Strand zu dürfen. Die Strände an der Lübecker Bucht sind schmal – das Einhalten der Abstandsregeln fällt da schwerer als etwa in St. PeterOrding. Eine Strand-App soll es dort nicht geben.
Auch auf Usedom in Mecklenburg-Vorpommern ist keine App geplant. Dabei sieht es dort fast aus wie vor Corona: Autoschlangen, viele Spaziergänger auf den Promenaden und am Strand, Radfahrer, gut besetzte Straßencafés. Anders als in Schleswig-Holstein gelten in Mecklenburg-Vorpommern aber vorerst noch Betretungsverbote für Tagesgäste aus anderen Bundesländern. Auch auf den Ostfriesischen Inseln wie Norderney und Borkum sind weder Leitsysteme noch Strandreservierungen vorgesehen. „Wir haben nach wie vor ein Korrektiv: das Verbot von Tagestouristen“, heißt es bei der Tourismusgesellschaft Ostfriesische Inseln. „Solange wir keine Tagestouristen haben, haben wir im Prinzip keine Übernutzung am Strand.“