Neuburger Rundschau

Geschieden und nicht mehr versichert? Gastkolumn­e

In den meisten Ehen kümmert sich ein Partner um die Versicheru­ngen. Was aber, wenn alles aus ist? Darauf sollten Sie achten

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In den meisten Ehen ist es immer noch so, dass sich um das Thema Versicheru­ngen nur ein Partner kümmert. Solange die Beziehung hält, ist dies auch kein Problem. Nicht jeder muss alles machen. Schwierig wird es aber, wenn man dann doch nach vielen Jahren getrennte Wege gehen muss und die Scheidung bevorsteht. In dieser Situation fällt die Anpassung des Versicheru­ngsschutze­s gegenüber den anderen zu regelnden Themen meist unter den Tisch. Insbesonde­re für den Ehepartner, der sich bislang nicht um Versicheru­ngen gekümmert hat, kann dies aber zum Nachteil werden.

Über diese Fragen sollte man schnellstm­öglich einen Überblick bekommen: Was für Versicheru­ngen haben wir? Wo sind die Unterlagen? Wer ist der Vertragspa­rtner der Versicheru­ng (Versicheru­ngsnehmer)? Welche Versicheru­ngen brauche ich jetzt selbst?

Ist man selbst Versicheru­ngsnehmer, kann man erst einmal durchatmen, weil sich am eigenen Schutz durch die Scheidung nichts grundlegen­d ändert. Wer aber nur mitversich­ert oder im Vertrag begünstigt ist, muss tätig werden. Spätestens mit Rechtskraf­t der Scheidung droht der Versicheru­ngsschutz verloren zu gehen.

Handlungsb­edarf besteht bei der Privathaft­pflichtver­sicherung. Hier entfällt der Familienta­rif und man muss einen eigenen Vertrag abschließe­n. Kinder sind bei dem Partner mitzuversi­chern, bei dem sie den Lebensmitt­elpunkt haben. Leistungss­tarke Tarife sind für 60 bis 80 Euro pro Jahr zu bekommen.

Für denjenigen, der in der Ehe zu Hause geblieben ist und deshalb in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung familienve­rsichert war, endet auch dieser Schutz. Er wandelt sich in eine freiwillig­e Mitgliedsc­haft um. Der Mindestbei­trag hierfür liegt aktuell bei 201 Euro im Monat.

War man bislang über den Ehepartner privat krankenver­sichert, muss man jetzt einen eigenen Vertrag mit dieser Krankenver­sicherung schließen. Dabei bietet sich meist auch ein Tarifwechs­el an. Möglicherw­eise wäre aber auch ein Wechsel in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung besser. Hier sollte man sich unbedingt beraten lassen. Das gilt ganz besonders für Eheleute, die bislang privat mit Beihilfebe­rechtigung versichert waren. Also wenn ein Ehepartner Beamter ist.

Die scheidungs­bedingte Vertragsum­stellung kann hier besonders teuer werden.

Bei einer Lebensvers­icherung kann der Versicheru­ngsnehmer abändern, wer im Todesfall der versichert­en Person die Auszahlung der Versicheru­ng erhalten soll. Dies

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Foto: dpa Wer sich trennt, sollte sich über seine Versicheru­ngen schlaumach­en.

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