Geschieden und nicht mehr versichert? Gastkolumne
In den meisten Ehen kümmert sich ein Partner um die Versicherungen. Was aber, wenn alles aus ist? Darauf sollten Sie achten
In den meisten Ehen ist es immer noch so, dass sich um das Thema Versicherungen nur ein Partner kümmert. Solange die Beziehung hält, ist dies auch kein Problem. Nicht jeder muss alles machen. Schwierig wird es aber, wenn man dann doch nach vielen Jahren getrennte Wege gehen muss und die Scheidung bevorsteht. In dieser Situation fällt die Anpassung des Versicherungsschutzes gegenüber den anderen zu regelnden Themen meist unter den Tisch. Insbesondere für den Ehepartner, der sich bislang nicht um Versicherungen gekümmert hat, kann dies aber zum Nachteil werden.
Über diese Fragen sollte man schnellstmöglich einen Überblick bekommen: Was für Versicherungen haben wir? Wo sind die Unterlagen? Wer ist der Vertragspartner der Versicherung (Versicherungsnehmer)? Welche Versicherungen brauche ich jetzt selbst?
Ist man selbst Versicherungsnehmer, kann man erst einmal durchatmen, weil sich am eigenen Schutz durch die Scheidung nichts grundlegend ändert. Wer aber nur mitversichert oder im Vertrag begünstigt ist, muss tätig werden. Spätestens mit Rechtskraft der Scheidung droht der Versicherungsschutz verloren zu gehen.
Handlungsbedarf besteht bei der Privathaftpflichtversicherung. Hier entfällt der Familientarif und man muss einen eigenen Vertrag abschließen. Kinder sind bei dem Partner mitzuversichern, bei dem sie den Lebensmittelpunkt haben. Leistungsstarke Tarife sind für 60 bis 80 Euro pro Jahr zu bekommen.
Für denjenigen, der in der Ehe zu Hause geblieben ist und deshalb in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, endet auch dieser Schutz. Er wandelt sich in eine freiwillige Mitgliedschaft um. Der Mindestbeitrag hierfür liegt aktuell bei 201 Euro im Monat.
War man bislang über den Ehepartner privat krankenversichert, muss man jetzt einen eigenen Vertrag mit dieser Krankenversicherung schließen. Dabei bietet sich meist auch ein Tarifwechsel an. Möglicherweise wäre aber auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung besser. Hier sollte man sich unbedingt beraten lassen. Das gilt ganz besonders für Eheleute, die bislang privat mit Beihilfeberechtigung versichert waren. Also wenn ein Ehepartner Beamter ist.
Die scheidungsbedingte Vertragsumstellung kann hier besonders teuer werden.
Bei einer Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer abändern, wer im Todesfall der versicherten Person die Auszahlung der Versicherung erhalten soll. Dies