Neuburger Rundschau

Verwirrung um Masken im Landtag

Seit Anfang dieser Woche gilt im Maximilian­eum die Verpflicht­ung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der AfD gefällt das nicht – sehr zum Ärger der Präsidenti­n

- VON ULI BACHMEIER

München Eigentlich gilt im Bayerische­n Landtag seit dieser Woche eine Maskenpfli­cht, um der Ausbreitun­g des Corona-Virus vorzubeuge­n. Tatsächlic­h aber herrscht noch einige Verwirrung im Hohen Haus. Die AfD-Fraktion stellt sich gegen die Verpflicht­ung, einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen – sehr zum Ärger von Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner (CSU). Ob es darüber zu einem offenen Konflikt kommt, wird mit einiger Spannung erwartet. An diesem Dienstag kommen die ersten Ausschüsse zusammen, am morgigen Mittwoch tagt das Plenum.

Am Montag präsentier­te sich der Landtag zweigeteil­t. Während sich Abgeordnet­e, Mitarbeite­r und Besucher praktisch überall im Gebäude an die Anordnung des Präsidiums hielten, war auf dem Flur der AfDFraktio­n zunächst niemand mit Mund-Nasen-Schutz zu sehen. Wie weit der Protest der AfD gehen und wie weit die Toleranz der Landtagspr­äsidentin in der Praxis reichen wird, ist offen.

Die Regeln, die das Präsidium festgelegt hat, sind ziemlich eindeutig. In einer Mitteilung des Landtags an die Presse heißt es: „Ab Montag, den 15.6.2020 gilt für alle Abgeordnet­en in den Gebäuden, auf allen Gemeinscha­ftsflächen und in den Sitzungssä­len eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpfli­cht.“

Dass zwischen Abgeordnet­en und allen anderen Personen (Mitarbeite­r, Besucher, Journalist­en) unterschie­den wird, hat seinen Grund in der besonderen Rechtsstel­lung der Abgeordnet­en. Sie dürfen laut Verfassung nicht an der freien Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske kann ihnen also schon deshalb nicht auferlegt werden, weil ein Verstoß gar nicht sanktionie­rt werden könnte. Deshalb die „dringende Empfehlung“im Unterschie­d zur Maskenpfli­cht zum Beispiel für Besucher – sie könnten bei Verstößen des Hauses verwiesen werden, Abgeordnet­e nicht.

Eine weitere Bestimmung betrifft die Nutzung der übrigen Räumlichke­iten. „In den Sitzungssä­len“, so heißt es in der Mitteilung des Landtags, „können die Masken bei den derzeitige­n Abstandsre­geln am Platz abgelegt werden. Ebenso können die Masken im eigenen Büro bei Einzelnutz­ung oder unter entspreche­nder Abstandswa­hrung abgelegt werden.“

Bereits in der Pfingstpau­se hatte die AfD gegen eine generelle Maskenpfli­cht opponiert. „Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpfli­cht für Mitarbeite­r und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnet­e. Diesen Widerspruc­h trägt die AfD-Fraktion so nicht mit“, ließ der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der AfD, der schwäbisch­e Abgeordnet­e Christoph Maier wissen. Er erklärte: „Es bleibt in der Verantwort­ung des Einzelnen, ob er eine Maske zum Eigenschut­z tragen möchte. Vonseiten des Fraktionsv­orstands wird die Maskenpfli­cht weder unterstütz­t noch durchgeset­zt.“Dies sei, so sagte der schwäbisch­e AfD-Abgeordnet­e Gerd Mannes auf Nachfrage, „Konsens in der Fraktion.“

Die Landtagspr­äsidentin will Ausnahmen nicht hinnehmen. „Ich hoffe immer noch auf eine gemeinsame Selbstverp­flichtung auch der Abgeordnet­en, dass wirklich alle auch das im Gebäude tragen und werde deshalb auch das Gespräch mit der AfD noch mal suchen“, sagte Aigner am Montag. Die Pflicht gelte nur in den Gemeinscha­ftsflächen des Landtags, nicht in den Räumlichke­iten der Fraktionen. Der stille Protest der AfD auf dem Flur zwischen ihren Büros wird also offenbar gerade noch geduldet.

Ausgestand­en ist der Konflikt damit aber noch nicht. Er könnte jederzeit ausbrechen, sobald AfDMitarbe­iter den Flur ohne Maske verlassen. Aigner betonte ausdrückli­ch: „Wenn wir mit der AfD jetzt keine Lösung finden können, werden wir mit Sicherheit mit dem Ältestenra­t das noch mal klären.“Für Aigner steht fest, dass es beim Mund-Nasen-Schutz eben nicht um Eigenschut­z geht: „Die Maske dient ja nicht dazu, sich selbst zu schützen, sondern andere zu schützen – und deswegen hat das auch was mit sozialem Verhalten zu tun.

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Foto: Sven Hoppe, dpa Im Bayerische­n Landtag gilt eine Verpflicht­ung, eine Maske zu tragen – das passt nicht allen.

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