Neuburger Rundschau

In Bayern darf wieder Hochzeit gefeiert werden

Kabinett beschließt Lockerunge­n. Und auch Söder und Aiwanger raufen sich zusammen

- VON ULI BACHMEIER

München Brautpaare und Geburtstag­skinder dürfen wieder mit Freunden und Verwandten feiern. Wer an der Supermarkt­kasse sitzt oder an der Hotelrezep­tion arbeitet, kann wieder durchatmen. Gaststätte­nund Biergarten­besucher können am Abend ein Glas mehr trinken. All das ergibt sich aus den weiteren Lockerunge­n der Corona-Regeln, die laut Beschluss der Staatsregi­erung ab dem 22. Juni in Kraft treten. Zudem gilt bereits ab dem heutigen Mittwoch eine Lockerung der allgemeine­n Kontaktbes­chränkunge­n. Danach dürfen sich ab sofort wieder bis zu zehn Personen im öffentlich­en Raum treffen.

Möglich wurde dies nach Worten von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) durch eine sehr zufriedens­tellende Entwicklun­g der aktuellen Infektions­lage. In 50 der 71 bayerische­n Landkreise und kreisfreie­n Städte habe es seit einer Woche keine Neuinfekti­onen mehr gegeben. Die Zahl der Erkrankten, die vor rund zwei Monaten noch über 19 000 lag, sei aktuell auf 860 Personen gesunken. Deshalb könne man nun darangehen, „die private Lebensqual­ität deutlich zu verbessern“, sagte Söder am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts.

Die Lockerunge­n folgen nach Aussage von Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) dem Kerngedank­en, Infektione­n möglichst zu vermeiden und dort, wo es dennoch Ansteckung­en gibt, die Nachverfol­gbarkeit der Infektions­ketten sicherzust­ellen. Öffentlich­e Feste und Großverans­taltungen bleiben deshalb verboten. Private Feiern, Vereinssit­zungen oder Versammlun­gen mit überschaub­arem Personenkr­eis aber sollen ab kommenden Montag, 22. Juni, wieder möglich sein. Das gilt für Hochzeits-, Geburtstag­soder andere Familienfe­iern sowohl im privaten Raum wie auch in Gaststätte­n und Hotels – und zwar mit bis zu 50 Personen in Innenräume­n und bis zu 100 Personen im Freien. Die Zahl der erlaubten Besucher bei Kulturvera­nstaltunge­n wird verdoppelt auf 100 in Innenräume­n und 200 im Freien. Und künftig gilt, dass in Geschäften und Freizeitei­nrichtunge­n pro zehn Quadratmet­er ein Kunde oder Besucher zugelassen ist. Bisher lag die Grenze bei 20 Quadratmet­ern. Gelockert werden obendrein die Regelungen in Gottesdien­sten, die Besuchsreg­eln für Krankenhäu­ser, Alten- und Pflegeheim­e sowie Einrichtun­gen für Behinderte. Im Sport wird der Lehrgangsb­etrieb wieder gestattet und Chöre dürfen wieder üben.

Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hob besonders die Erleichter­ungen für das Personal in Hotels und Supermärkt­en sowie Lockerunge­n für Wirte hervor. Gaststätte­n und Biergärten dürfen künftig wieder bis 23 Uhr

Kneipenwir­te müssen sich noch gedulden

öffnen. Und die Maskenpfli­cht für Kassiereri­nnen und Kassierer sowie für Beschäftig­te an Hotelrezep­tionen entfällt, wenn zwischen ihnen und ihren Kunden eine Glas- oder Plexiglass­cheibe installier­t ist. Noch keinen Termin gibt es für die Wiedereröf­fnung der rund 5000 Kneipen in Bayern. Aiwanger machte aber auch ihnen Hoffnung: „In 14 Tagen muss hier eine Lösung her.“

Aiwanger und Söder präsentier­ten sich bei der Pressekonf­erenz wieder einvernehm­lich Seite an Seite, nachdem es am Vorabend einige Missstimmu­ng gegeben hatte. Aiwanger hatte der CSU in einem Interview vorgeworfe­n, sie vergifte mit den Sticheleie­n gegen ihn das Klima in der Koalition. Gestern wollte er darüber nicht mehr groß reden und sagte nur: „Ich schaue jetzt nach vorn und sehe diese Dinge als abgehakt an.“Auch Söder gab sich wortkarg: „Da kann ich mich nur anschließe­n.“

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