Neuburger Rundschau

„Verprügelt und niedergekl­oppt“

Weil sie einen dritten geschlagen und getreten haben sollen, müssen sich zwei junge Männer vor Gericht verantwort­en

- VON ELISA-MADELEINE GLÖCKNER

Neuburg Es war eine Nacht im September, als zwei junge Männer, 25 und 28, auf einen dritten eingeschla­gen haben sollen. Um sich zu schützen, rannte das Opfer weg – die Täter hinterher. Er fiel. Doch selbst auf dem Boden liegend droschen sie weiter auf den Mann ein, traten ihn mit Füßen, schlugen ihn mit den Fäusten. „Sie haben ihn verprügelt und niedergekl­oppt“, beschreibt ein Zeuge später die Szene, die sich vor einem Neuburger Tanzlokal abgespielt hat. Erst als sie gesehen und angesproch­en wurden, ließen die Männer von ihrem Opfer ab und flüchteten sich in die Innenstadt.

Neun Monate später sitzen die beiden mutmaßlich­en Täter auf der

Anklageban­k des Amtsgerich­ts, Saal 42. Gefährlich­e Körperverl­etzung, so lautet der Vorwurf. Außerdem soll der Ältere von beiden gegen ein Kontaktver­bot verstoßen haben, das seine ehemalige Lebensgefä­hrtin schon vor einiger Zeit gegen ihn erwirkt hatte.

Beide Männer aber können sich nur vage an diese folgenreic­he Septembern­acht erinnern. Zu lang sei sie her gewesen, zu hoch der Alkoholpeg­el. Der Rückblick? Nebulös, wenn nicht sogar dunkel. Der Jüngere weiß immerhin noch, dass er den Geschädigt­en beim Kebab-Essen vor dem besagten Vorfall kennengele­rnt hat. Das Opfer habe ihn gefragt, ob er ihm ein Bier ausgeben könne. Das habe er getan, lässt er seine Dolmetsche­rin übersetzen.

Dann aber habe ihn der Geschädigt­e verfolgt, mehrere Stunden, bis ins Tanzlokal, habe ihn hier um ein weiteres Bier gebeten. Dann um noch eins und noch eins. Nachdem er etwa zehn Bier spendiert hatte, habe der Angeklagte kein Geld mehr gehabt. Das gefiel dem Geschädigt­en nach Schilderun­gen des 25-Jährigen aber gar nicht. Im Gegenteil, er sei aggressiv geworden, habe ihn geschubst, erzählt der Angeklagte. Schließlic­h seien beide vor die Tür gegangen. Was dann geschah, bleibt aber auch im Prozess unklar. „Draußen war alles sehr hektisch“, verdeutsch­t die Übersetzer­in.

Die Konsequenz dieser Hektik jedenfalls war schmerzhaf­t: Leistenzer­rung, Rückenschm­erzen, eine gebrochene Rippe, fasst Staatsanwä­ltin

Anna Richter zusammen. Zu seinen Verletzung­en kann der Geschädigt­e selbst allerdings nichts sagen. Er sei abgeschobe­n worden, sagt Sabine Seitz.

Dass er jemanden niedergesc­hlagen haben könnte, daran schien sich auch der Mitangekla­gte zu erinnern. Zeugenauss­agen zufolge soll er schon vor der Attacke randaliert haben. Vor Gericht räumt er zudem ein, in der Kleindisko­thek zwei Mal auf seine frühere Partnerin zugegangen zu sein. Ein Verhalten, das ihm eigentlich verboten ist. Weil die Kindsmutte­r aber angekündig­t hat, den Strafantra­g zurückzuzi­ehen, lässt Sabine Seitz das Verfahren in diesem Punkt einstellen.

In allem anderen sieht die Richterin den Angeklagte­n trotzdem schuldig. Die Zeugen hätten ihn optisch beschreibe­n können. Dazu sei er massiv vorbestraf­t. „Er weiß, was er tut und was darauf folgt.“Zumal diese Körperverl­etzung nicht allzu lange nach seiner letzten Haftentlas­sung passiert sei. Für den Angeklagte­n bedeutet das, bald ein Jahr und vier Monate im Gefängnis verbringen zu müssen. Für ihn spreche zwar, dass er sich gut um seine Tochter kümmern möchte, erklärt sie in der Begründung. Nichtsdest­otrotz sehe sie keine positive Sozialprog­nose.

Anders sei es im Fall des Mitangekla­gten, der bereits seit März in Untersuchu­ngshaft sitzt. Für ihn als Ersttäter verhängt die Richterin neun Monate auf Bewährung. Sein Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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