„Verprügelt und niedergekloppt“
Weil sie einen dritten geschlagen und getreten haben sollen, müssen sich zwei junge Männer vor Gericht verantworten
Neuburg Es war eine Nacht im September, als zwei junge Männer, 25 und 28, auf einen dritten eingeschlagen haben sollen. Um sich zu schützen, rannte das Opfer weg – die Täter hinterher. Er fiel. Doch selbst auf dem Boden liegend droschen sie weiter auf den Mann ein, traten ihn mit Füßen, schlugen ihn mit den Fäusten. „Sie haben ihn verprügelt und niedergekloppt“, beschreibt ein Zeuge später die Szene, die sich vor einem Neuburger Tanzlokal abgespielt hat. Erst als sie gesehen und angesprochen wurden, ließen die Männer von ihrem Opfer ab und flüchteten sich in die Innenstadt.
Neun Monate später sitzen die beiden mutmaßlichen Täter auf der
Anklagebank des Amtsgerichts, Saal 42. Gefährliche Körperverletzung, so lautet der Vorwurf. Außerdem soll der Ältere von beiden gegen ein Kontaktverbot verstoßen haben, das seine ehemalige Lebensgefährtin schon vor einiger Zeit gegen ihn erwirkt hatte.
Beide Männer aber können sich nur vage an diese folgenreiche Septembernacht erinnern. Zu lang sei sie her gewesen, zu hoch der Alkoholpegel. Der Rückblick? Nebulös, wenn nicht sogar dunkel. Der Jüngere weiß immerhin noch, dass er den Geschädigten beim Kebab-Essen vor dem besagten Vorfall kennengelernt hat. Das Opfer habe ihn gefragt, ob er ihm ein Bier ausgeben könne. Das habe er getan, lässt er seine Dolmetscherin übersetzen.
Dann aber habe ihn der Geschädigte verfolgt, mehrere Stunden, bis ins Tanzlokal, habe ihn hier um ein weiteres Bier gebeten. Dann um noch eins und noch eins. Nachdem er etwa zehn Bier spendiert hatte, habe der Angeklagte kein Geld mehr gehabt. Das gefiel dem Geschädigten nach Schilderungen des 25-Jährigen aber gar nicht. Im Gegenteil, er sei aggressiv geworden, habe ihn geschubst, erzählt der Angeklagte. Schließlich seien beide vor die Tür gegangen. Was dann geschah, bleibt aber auch im Prozess unklar. „Draußen war alles sehr hektisch“, verdeutscht die Übersetzerin.
Die Konsequenz dieser Hektik jedenfalls war schmerzhaft: Leistenzerrung, Rückenschmerzen, eine gebrochene Rippe, fasst Staatsanwältin
Anna Richter zusammen. Zu seinen Verletzungen kann der Geschädigte selbst allerdings nichts sagen. Er sei abgeschoben worden, sagt Sabine Seitz.
Dass er jemanden niedergeschlagen haben könnte, daran schien sich auch der Mitangeklagte zu erinnern. Zeugenaussagen zufolge soll er schon vor der Attacke randaliert haben. Vor Gericht räumt er zudem ein, in der Kleindiskothek zwei Mal auf seine frühere Partnerin zugegangen zu sein. Ein Verhalten, das ihm eigentlich verboten ist. Weil die Kindsmutter aber angekündigt hat, den Strafantrag zurückzuziehen, lässt Sabine Seitz das Verfahren in diesem Punkt einstellen.
In allem anderen sieht die Richterin den Angeklagten trotzdem schuldig. Die Zeugen hätten ihn optisch beschreiben können. Dazu sei er massiv vorbestraft. „Er weiß, was er tut und was darauf folgt.“Zumal diese Körperverletzung nicht allzu lange nach seiner letzten Haftentlassung passiert sei. Für den Angeklagten bedeutet das, bald ein Jahr und vier Monate im Gefängnis verbringen zu müssen. Für ihn spreche zwar, dass er sich gut um seine Tochter kümmern möchte, erklärt sie in der Begründung. Nichtsdestotrotz sehe sie keine positive Sozialprognose.
Anders sei es im Fall des Mitangeklagten, der bereits seit März in Untersuchungshaft sitzt. Für ihn als Ersttäter verhängt die Richterin neun Monate auf Bewährung. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig.
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