AfD-Politiker unter Beobachtung
Verfassungsschutz hat auch schwäbische Räte im Blick
München Zwei frisch gewählte AfDKreisräte und zwei ebenfalls neu gewählte AfD-Stadträte in Bayern werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Grund ist bei drei dieser Personen deren Zugehörigkeit zur „Jungen Alternative“beziehungsweise zum inzwischen offiziell aufgelösten „Flügel“, eine Person ist wegen Bezügen zur ReichsbürgerSzene im Visier der Verfassungsschützer. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Es handelt sich demnach um je ein Kreistagsmitglied in Schwaben und Oberfranken sowie je ein Stadtratsmitglied in zwei kreisfreien Städten in Oberbayern. Die vier Personen wurden laut Ministerium schon vor ihrer Kandidatur für die AfD bei den Kommunalwahlen im März vom Verfassungsschutz beobachtet. Es handelt sich dabei um „Einzelerkenntnisse“– ein systematischer Abgleich von Listen kommunaler Mandatsträger mit dem Datenbestand des Verfassungsschutzes ist laut Ministerium rechtlich nicht zulässig. Und ein manueller Abgleich jeder einzelnen in diesem Datenbestand gespeicherten Person mit den Listen kommunaler Mandatsträger sei „mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar“.
Die bayerische AfD sei „zum Sammelbecken für obskure Reichsbürger, völkische Nationalisten, Antisemiten und Islamfeinde geworden“, kommentierte GrünenFraktionschefin Katharina Schulze die Antwort aus dem Ministerium. Die gesamte Partei müsse dringend vom Verfassungsschutz beobachtet und durchleuchtet werden.
Im Fall eines schwäbischen AfDBezirksrats, der sich juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehrt, dauert der Rechtsstreit derweil an. Der Memminger war ins Visier der Behörde geraten, nachdem er auf Facebook als rechtsextrem geltende Gruppen mit einem „Gefällt mir“markiert und sich positiv zur Wehrmacht und der Waffen-SS geäußert hatte. Im Dezember ordnete das Verwaltungsgericht München an, dass der Memminger nicht beobachtet werden darf, so lange über seine Klage nicht entschieden wurde. Eine Beschwerde des Freistaates Bayern gegen diese Anordnung wurde im Februar vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht am 17. Juli über den Fall.