Neuburger Rundschau

Strafe nach tödlichem Traktorunf­all

Zwei Kinder starben bei Unglück im Allgäu

- VON MICHAEL MUNKLER

Sonthofen Ein schrecklic­her Unfall im vergangene­n Sommer in Balderschw­ang (Landkreis Oberallgäu) hat jetzt ein juristisch­es Nachspiel. Am Abend des 13. Juli vergangene­n Jahres war ein damals 13-Jähriger mit einem Traktor gefahren und verunglück­t. In der Frontschau­fel des Fahrzeugs saßen drei Kinder. Ein zehn Jahre alter Bub und eine 13-Jährige starben bei dem Unfall, als sie aus der Frontschau­fel fielen und überrollt wurden. Das dritte Kind wurde verletzt.

Der Traktorfah­rer war am Unglücksta­g noch nicht strafmündi­g. Gegen seinen 48-jährigen Vater hatte die Staatsanwa­ltschaft Kempten zunächst Anklage zum Amtsgerich­t Sonthofen erhoben. Auf Anregung des Gerichts nahm die Behörde die Anklage allerdings zurück und beantragte einen Strafbefeh­l gegen den Vater als Halter des Traktors. In dem Strafbefeh­l wird dem Vater fahrlässig­e Tötung und „vorsätzlic­hes Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis“vorgeworfe­n.

Das Gericht verhängte eine viermonati­ge Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem wurde die Auflage erteilt, dass der Vater 3000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen muss. Der Mann hätte sich nach Ansicht des Gerichts erkundigen müssen, was sein Sohn mit dem Traktor vorhabe.

Den ihm zugestellt­en Strafbefeh­l kann der 48-Jährige jetzt akzeptiere­n oder innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch einlegen. Falls der Mann Einspruch einlegen sollte, würde eine Hauptverha­ndlung vor dem Amtsgerich­t Sonthofen stattfinde­n. Das Unglück an jenem Samstagabe­nd nahe der Lenzenalpe hatte die Menschen weit über die Grenzen Balderschw­angs hinaus erschütter­t. Nach dem Unfall an jenem Abend hatte sich ein Kriseninte­rventionst­eam um die traumatisi­erten Kinder gekümmert, die das Unglück überlebt hatten. Die von einer Familie aus dem Vorarlberg­er Riefensber­g bewirtscha­ftete Lenzenalpe ist ein beliebtes Ausflugszi­el.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Traktor infolge einer Unachtsamk­eit des minderjähr­igen Fahrers vom Weg abkam und mit einem Baumstamm kollidiert­e. Durch den Aufprall wurden die beiden Kinder aus der Schaufel geschleude­rt.

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