13-Jährige im Internet sexuell missbraucht
Ein 21-Jähriger hat ein Mädchen belästigt und muss nun wegen „Cyber-Grooming“50 Arbeitsstunden ableisten. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und was sich der Mann sonst noch hat zuschulden kommen lassen
Neuburg Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzes kinderpornografischer Schriften musste sich gestern ein 21-Jähriger aus einer südlichen Landkreisgemeinde vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte über das Internet einem Kind ein Nacktbild geschickt und das Mädchen zu sexuellen Handlungen ausgefragt. Außerdem wurden auf seinem Computer Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Das Gericht verhängte letztlich 50 Arbeitsstunden gegen den Mann.
„Cyber-Grooming“– gezieltes Einwirken auf Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte – ist in Deutschland seit dem 1. April 2004 bei unter 14-Jährigen verboten. Das wusste wohl der damals 19-jährige Angeklagte nicht, als er im Januar 2019 auf einer Internetseite eine SingleGruppe fand, die zum Chatten und Kennenlernen gedacht war. Hauptsächlich wurde der Chatroom von 15- bis 17-jährigen Jugendlichen genutzt. Der Mann hatte sich als 15-Jähriger ausgegeben und Kontakt zu einem 13 Jahre alten Mädchen aufgebaut. Er wollte von dem Kind wissen, ob es sich im Intimbereich rasieren würde und, ob es schon sexuelle Handlungen an sich selbst ausgeführt habe. Außerdem schickte der Angeklagte dem Mädchen
ein Bild von seinem entblößten Penis. Das Kind brach daraufhin den Kontakt, der nur ein bis zwei Tage gedauert hatte, sofort ab.
Zwei Monate später fand die Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer des 21-Jährigen sechs Videodateien, deren Inhalt den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren zeigte. Der Angeklagte räumte vor Gericht die Belästigung der 13-Jährigen unumwunden ein. „Es ist alles sehr unangenehm und ich will mich bei dem Mädchen und den Eltern entschuldigen“, sagte der Mann. Die Videos habe er allerdings nicht bewusst heruntergeladen. Die seien wohl automatisch bei der Nutzung der Internetgruppe auf seinem Handy gelandet und dann auf seinem Computer, als er eine Sicherungskopie des Handys angefertigt habe. Die Dateien habe er nicht angeschaut. Der 21-jährige Verkäufer hat von acht bis 13 Jahren in einem Kinderheim gelebt und ist wegen Störung öffentlichen Friedens bereits vorbestraft. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Seit einigen Monaten wohnt er nun mit seiner Freundin zusammen und damit in einem stabilen Umfeld, so die Ansicht des Gerichts. Außerdem sei der Mann geständig und schuldeinsichtig. Das Mädchen habe keinerlei Schäden davongetragen. Deshalb verhängte Amtsrichter Gerhard Ebner 50 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Kreisjugendring. „In diesem Chatroom sind hauptsächlich 15- bis 17-Jährige. Sie bewegten sich auf dünnem Eis. Ich hoffe, Sie haben was gelernt und treiben sich da nicht mehr rum“, sagte der Richter. Staatsanwalt Frank Nießen hatte 60 Arbeitsstunden gefordert.