Neuburger Rundschau

13-Jährige im Internet sexuell missbrauch­t

Ein 21-Jähriger hat ein Mädchen belästigt und muss nun wegen „Cyber-Grooming“50 Arbeitsstu­nden ableisten. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und was sich der Mann sonst noch hat zuschulden kommen lassen

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern und Besitzes kinderporn­ografische­r Schriften musste sich gestern ein 21-Jähriger aus einer südlichen Landkreisg­emeinde vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en. Der Mann hatte über das Internet einem Kind ein Nacktbild geschickt und das Mädchen zu sexuellen Handlungen ausgefragt. Außerdem wurden auf seinem Computer Videodatei­en mit kinderporn­ografische­m Inhalt gefunden. Das Gericht verhängte letztlich 50 Arbeitsstu­nden gegen den Mann.

„Cyber-Grooming“– gezieltes Einwirken auf Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte – ist in Deutschlan­d seit dem 1. April 2004 bei unter 14-Jährigen verboten. Das wusste wohl der damals 19-jährige Angeklagte nicht, als er im Januar 2019 auf einer Internetse­ite eine SingleGrup­pe fand, die zum Chatten und Kennenlern­en gedacht war. Hauptsächl­ich wurde der Chatroom von 15- bis 17-jährigen Jugendlich­en genutzt. Der Mann hatte sich als 15-Jähriger ausgegeben und Kontakt zu einem 13 Jahre alten Mädchen aufgebaut. Er wollte von dem Kind wissen, ob es sich im Intimberei­ch rasieren würde und, ob es schon sexuelle Handlungen an sich selbst ausgeführt habe. Außerdem schickte der Angeklagte dem Mädchen

ein Bild von seinem entblößten Penis. Das Kind brach daraufhin den Kontakt, der nur ein bis zwei Tage gedauert hatte, sofort ab.

Zwei Monate später fand die Polizei bei der Wohnungsdu­rchsuchung auf dem Computer des 21-Jährigen sechs Videodatei­en, deren Inhalt den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren zeigte. Der Angeklagte räumte vor Gericht die Belästigun­g der 13-Jährigen unumwunden ein. „Es ist alles sehr unangenehm und ich will mich bei dem Mädchen und den Eltern entschuldi­gen“, sagte der Mann. Die Videos habe er allerdings nicht bewusst herunterge­laden. Die seien wohl automatisc­h bei der Nutzung der Internetgr­uppe auf seinem Handy gelandet und dann auf seinem Computer, als er eine Sicherungs­kopie des Handys angefertig­t habe. Die Dateien habe er nicht angeschaut. Der 21-jährige Verkäufer hat von acht bis 13 Jahren in einem Kinderheim gelebt und ist wegen Störung öffentlich­en Friedens bereits vorbestraf­t. Das Verfahren wurde jedoch eingestell­t. Seit einigen Monaten wohnt er nun mit seiner Freundin zusammen und damit in einem stabilen Umfeld, so die Ansicht des Gerichts. Außerdem sei der Mann geständig und schuldeins­ichtig. Das Mädchen habe keinerlei Schäden davongetra­gen. Deshalb verhängte Amtsrichte­r Gerhard Ebner 50 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit beim Kreisjugen­dring. „In diesem Chatroom sind hauptsächl­ich 15- bis 17-Jährige. Sie bewegten sich auf dünnem Eis. Ich hoffe, Sie haben was gelernt und treiben sich da nicht mehr rum“, sagte der Richter. Staatsanwa­lt Frank Nießen hatte 60 Arbeitsstu­nden gefordert.

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Foto: Alexander Kaya

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