Neuburger Rundschau

Keine Werbung für Tabak

Bundestag will Gesetz erlassen

-

Berlin Es war ein langer und schwierige­r zweiter Anlauf – aber jetzt soll es mit weiteren Werbebesch­ränkungen fürs Rauchen schnell gehen: Vier Jahre nach einem gescheiter­ten ersten Versuch will die Große Koalition jetzt ein schrittwei­ses Verbot der Plakatwerb­ung durchs Parlament bringen. Wirksam werden soll es ab 2022. Ins Visier kommen auch Elektro-Zigaretten. Weitere Beschränku­ngen sind für Kinowerbun­g und Marketinga­ktionen geplant. Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag die Pläne beschließe­n. Ärzte fordern das seit langem. Es gibt aber auch Kritik.

„Rechtzeiti­g zum Beginn der deutschen Ratspräsid­entschaft wird unser Land als letztes EU-Land die seit 2006 bestehende völkerrech­tliche Verpflicht­ung der WHO-Tabakrecht­srahmenkon­vention endlich umsetzen“, sagt der CSU-Abgeordnet­e und frühere Landwirtsc­haftsminis­ter Christian Schmidt. Er hatte bereits vor vier Jahren einen Entwurf vorgelegt. Verboten ist unter anderem öffentlich­e Werbung, Plakatwerb­ung und Kinowerbun­g bei jugendfrei­en Filmen. „Diese weitgehend­e Werbebesch­ränkung ist gerechtfer­tigt, weil nur bei Zigaretten und ähnlichen

Produkten die Sucht eigentlich zwangsläuf­ig ist“, sagt Schmidt.

Dass striktere Reklamereg­eln nun auf die Zielgerade kommen, war nicht von vornherein klar. Ein erster Versuch war in der vorigen Wahlperiod­e an der Union gescheiter­t. Das Kabinett stimmte zwar 2016 Plänen des zuständige­n Ernährungs­ministeriu­ms zu. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlosse­n. Im Dezember 2019 gab die CDU/CSU-Fraktion doch den Weg für Neuregelun­gen frei.

Konkret sollen Reklamemög­lichkeiten gestaffelt unterbunde­n werden. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbo­t auf Außenfläch­en wie Plakatwänd­en oder Haltestell­en für herkömmlic­he Tabakprodu­kte kommen. Für Tabakerhit­zer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbun­g fürs Rauchen, wenn der Film für unter 18-Jährige freigegebe­n ist. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratisprob­en außerhalb von Fachgeschä­ften etwa bei Musikfesti­vals und Tabakprodu­kten als Gewinn bei Preisaussc­hreiben.

Für viele Gesundheit­sexperten sind solche Schritte überfällig – doch wie ist es mit Lücken im Kompromiss? „Wesentlich­e Werbekanäl­e“seien vom Verbot nicht umfasst, heißt es in der Stellungna­hme des Deutschen Krebsforsc­hungszentr­ums für die Anhörung im Bundestag. Das zielt auf die Ausnahme, dass Außenwerbu­ng an Fachgeschä­ften möglich bleiben soll. Zumindest sei eindeutig und eng zu definieren, was „Fachhandel“bedeutet. Denn ohne Automaten gebe es 104900 Verkaufsst­ellen für Tabak, darunter Tankstelle­n und Supermärkt­e. Und als „Nebenhande­l“verkaufen oft Schreibwar­engeschäft­e Zigaretten – in die auch häufig Jugendlich­e kommen, um sich Schulbedar­f zu besorgen.

 ?? Foto: Kalaene, dpa ?? Reklame für das Rauchen soll es künftig nicht mehr geben.
Foto: Kalaene, dpa Reklame für das Rauchen soll es künftig nicht mehr geben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany