Keine Werbung für Tabak
Bundestag will Gesetz erlassen
Berlin Es war ein langer und schwieriger zweiter Anlauf – aber jetzt soll es mit weiteren Werbebeschränkungen fürs Rauchen schnell gehen: Vier Jahre nach einem gescheiterten ersten Versuch will die Große Koalition jetzt ein schrittweises Verbot der Plakatwerbung durchs Parlament bringen. Wirksam werden soll es ab 2022. Ins Visier kommen auch Elektro-Zigaretten. Weitere Beschränkungen sind für Kinowerbung und Marketingaktionen geplant. Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag die Pläne beschließen. Ärzte fordern das seit langem. Es gibt aber auch Kritik.
„Rechtzeitig zum Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft wird unser Land als letztes EU-Land die seit 2006 bestehende völkerrechtliche Verpflichtung der WHO-Tabakrechtsrahmenkonvention endlich umsetzen“, sagt der CSU-Abgeordnete und frühere Landwirtschaftsminister Christian Schmidt. Er hatte bereits vor vier Jahren einen Entwurf vorgelegt. Verboten ist unter anderem öffentliche Werbung, Plakatwerbung und Kinowerbung bei jugendfreien Filmen. „Diese weitgehende Werbebeschränkung ist gerechtfertigt, weil nur bei Zigaretten und ähnlichen
Produkten die Sucht eigentlich zwangsläufig ist“, sagt Schmidt.
Dass striktere Reklameregeln nun auf die Zielgerade kommen, war nicht von vornherein klar. Ein erster Versuch war in der vorigen Wahlperiode an der Union gescheitert. Das Kabinett stimmte zwar 2016 Plänen des zuständigen Ernährungsministeriums zu. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlossen. Im Dezember 2019 gab die CDU/CSU-Fraktion doch den Weg für Neuregelungen frei.
Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und Tabakprodukten als Gewinn bei Preisausschreiben.
Für viele Gesundheitsexperten sind solche Schritte überfällig – doch wie ist es mit Lücken im Kompromiss? „Wesentliche Werbekanäle“seien vom Verbot nicht umfasst, heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums für die Anhörung im Bundestag. Das zielt auf die Ausnahme, dass Außenwerbung an Fachgeschäften möglich bleiben soll. Zumindest sei eindeutig und eng zu definieren, was „Fachhandel“bedeutet. Denn ohne Automaten gebe es 104900 Verkaufsstellen für Tabak, darunter Tankstellen und Supermärkte. Und als „Nebenhandel“verkaufen oft Schreibwarengeschäfte Zigaretten – in die auch häufig Jugendliche kommen, um sich Schulbedarf zu besorgen.