Kommunen in Not
Trotz Bedenken gegen Eilverfahren stimmt Mehrheit schnellen Finanzhilfen zu
München Ohne schnelle Hilfe lassen sich die coronabedingten Geldnöte vieler Städte und Gemeinden in Bayern nicht lösen. Eine breite Mehrheit im Innenausschuss des Landtags ist dieser Auffassung und stimmte deshalb am Mittwoch einer Gesetzesänderung im Eilverfahren zu, die den Bürgermeistern eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht und die haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Kommunen lockert. Verfassungsrechtliche Bedenken der FDP wurden zurückgewiesen.
Wie berichtet, hatten die Liberalen den Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern „Trickserei“vorgeworfen, weil sie die weitreichenden Lockerungen der Haushaltsvorschriften für Kommunen in einem sogenannten „Omnibusverfahren“noch vor der Sommerpause durch den Landtag bringen wollen – also mit einem einfachen Änderungsantrag statt mit einem eigenen Gesetzentwurf. Dieser Antrag, so argumentierte der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann, lasse nicht erkennen, wie weit die Ermächtigung
zum Schuldenmachen geht. Es sei Sache des Landtags, darüber zu entscheiden. Die konkreten Regelungen der Regierung zu überlassen, komme einer „Entmündigung des Parlaments“gleich.
Mit dieser Ansicht aber stand der FDP-Mann im Innenausschuss allein da. Nicht nur CSU und Freie Wähler, auch Grüne und SPD betonten, dass es großen Zeitdruck gebe. Der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt sagte, einige Bürgermeister stünden vor der Situation, dass sie ohne schnelle Hilfe „schon ab August die Löhne nicht mehr auszahlen könnten“. Johannes Becher (Grüne) sprach zwar von einem „Verfahren durch die Hintertür“, gestand der Regierung aber zu, dass es unter besonderen Umständen besondere Regelungen brauche. Er forderte allerdings Klarheit über den Inhalt der Verordnungen.
Die Antworten gaben Beamte des Innenministeriums noch in der Sitzung. Demnach gelten die Lockerungen und die Ermächtigung, zusätzliche Kredite aufzunehmen, nur für zwei Jahre. Und die Rückzahlung müsse über einen Tilgungsplan binnen zehn Jahren erfolgen.