TSV-Einbrecher muss in Haft
Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis musste sich für eine Einbruchserie rund um Neuburg verantworten. Zudem wurde er wegen Körperverletzung an zwei Frauen sowie Drogenbesitz angeklagt. Wie hoch seine Strafe ausfällt
Neuburg Im September 2019 ist ein inzwischen 24-jähriger Mann aus dem Landkreis auf dem Gelände des Turn- und Sportvereins Neuburg in der Flachslandenstraße eingebrochen. Über ein gekipptes Fenster gelangte der Mann in die Gaststätte. Dort entwendete er 300 Euro aus einem Servicegeldbeutel und einen Schlüsselbund. Mit diesem verschaffte er sich anschließend Zutritt ins benachbarte Vereinsheim (wir berichteten). Dort durchsuchte er mehrere Schränke, entwendet wurde dabei nichts. Die Ermittlungen der Polizei ergaben zudem, dass der Einbrecher während der Tat in der Gaststätte etwas gegessen hat. Am
Neuburger Amtsgericht wurde der Mann ohne Berufsausbildung und festen Wohnsitz nun verurteilt.
Die Anklageschrift wollte nicht enden, so viele Delikte waren aufgelistet. Staatsanwalt Thorsten Schalk trug am vergangenen Mittwoch die verschiedenen Anklagepunkte vor. Bevor die Beweisaufnahme begann, bat Pflichtverteidiger Gernot Lammelt um ein kurzes Rechtsgespräch über das geplante Strafmaß. Dem einschlägig vorbestraften Mann wurden gleich mehrere Einbrüche in das Vereinsheim, in eine Autowerkstatt, in Wohnwagen, Baucontainer, Kellerabteile und Gartenlauben in und um Neuburg vorgeworfen. Seine Beute war dabei meist deutlich niedriger als der entstandene Sachschaden. Richter Christian Veh bewertete die Taten im Lauf der Schöffensitzung daher als „unsinnige Einbrüche“.
Neben Tabak, Bargeld und Alkohol ließ der Einbrecher auch Lebensmittel und Wasser mitgehen. Während seiner Einbruchserie in die Schrebergärten soll der obdachlose Mann im Herbst 2019 sogar in einer Laube übernachtet haben. Eine Konstruktion aus einem gespannten Draht sollte ihn vor den Eigentümern warnen, schilderte ein Polizeibeamte vor Gericht.
Neben den Einbrüchen musste sich der Mann auch für zwei Gewalttaten gegen seine Mutter und eine weitere Frau verantworten. Im Mai 2019 schubste er seine Mutter in der Neuburger Franziskanerstraße und bedrohte sie mit den Worten: „Du Hure, ich bringe dich jetzt um.“Die zweite Auseinandersetzung mit einer Frau ereignete sich ebenfalls in Neuburg. Der medizinische Gutachter, Dr. Thomas Obergrießer, bewertete das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn als „konfliktbeladen“. Die beiden Opfer waren vor Gericht nicht anwesend. Ein drittes Delikt war der Besitz von Drogen. Bei seiner Festnahme im Dezember 2019 stellten die Beamten ein halbe Ecstasy-Tablette sowie weitere Betäubungsmittel bei dem Täter fest.
Dass er sich von Anfang an geständig zeigte und sich durch seinen Verteidiger für die Taten entschuldigte, honorierten Staatsanwaltschaft und Gericht. Aber selbst ohne Geständnis hätten die Einbrüche auf ihn zurückgeführt werden können, da er eindeutige Spuren hinterließ: Auf dem TSV-Gelände wurde ein Stemmeisen sichergestellt, das die DNA des 24-Jährigen trug.
Die Vorstrafen seien schon beachtlich, sagte Richter Veh. Fünf Urteile hat der junge Vater von einem Sohn wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Brandstiftung seit dem Jahr 2012 bereits erhalten. Richter Veh verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Außerdem wurde ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.