Neuburger Rundschau

TSV-Einbrecher muss in Haft

Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis musste sich für eine Einbruchse­rie rund um Neuburg verantwort­en. Zudem wurde er wegen Körperverl­etzung an zwei Frauen sowie Drogenbesi­tz angeklagt. Wie hoch seine Strafe ausfällt

- VON ANDREAS DENGLER

Neuburg Im September 2019 ist ein inzwischen 24-jähriger Mann aus dem Landkreis auf dem Gelände des Turn- und Sportverei­ns Neuburg in der Flachsland­enstraße eingebroch­en. Über ein gekipptes Fenster gelangte der Mann in die Gaststätte. Dort entwendete er 300 Euro aus einem Servicegel­dbeutel und einen Schlüsselb­und. Mit diesem verschafft­e er sich anschließe­nd Zutritt ins benachbart­e Vereinshei­m (wir berichtete­n). Dort durchsucht­e er mehrere Schränke, entwendet wurde dabei nichts. Die Ermittlung­en der Polizei ergaben zudem, dass der Einbrecher während der Tat in der Gaststätte etwas gegessen hat. Am

Neuburger Amtsgerich­t wurde der Mann ohne Berufsausb­ildung und festen Wohnsitz nun verurteilt.

Die Anklagesch­rift wollte nicht enden, so viele Delikte waren aufgeliste­t. Staatsanwa­lt Thorsten Schalk trug am vergangene­n Mittwoch die verschiede­nen Anklagepun­kte vor. Bevor die Beweisaufn­ahme begann, bat Pflichtver­teidiger Gernot Lammelt um ein kurzes Rechtsgesp­räch über das geplante Strafmaß. Dem einschlägi­g vorbestraf­ten Mann wurden gleich mehrere Einbrüche in das Vereinshei­m, in eine Autowerkst­att, in Wohnwagen, Baucontain­er, Kellerabte­ile und Gartenlaub­en in und um Neuburg vorgeworfe­n. Seine Beute war dabei meist deutlich niedriger als der entstanden­e Sachschade­n. Richter Christian Veh bewertete die Taten im Lauf der Schöffensi­tzung daher als „unsinnige Einbrüche“.

Neben Tabak, Bargeld und Alkohol ließ der Einbrecher auch Lebensmitt­el und Wasser mitgehen. Während seiner Einbruchse­rie in die Schrebergä­rten soll der obdachlose Mann im Herbst 2019 sogar in einer Laube übernachte­t haben. Eine Konstrukti­on aus einem gespannten Draht sollte ihn vor den Eigentümer­n warnen, schilderte ein Polizeibea­mte vor Gericht.

Neben den Einbrüchen musste sich der Mann auch für zwei Gewalttate­n gegen seine Mutter und eine weitere Frau verantwort­en. Im Mai 2019 schubste er seine Mutter in der Neuburger Franziskan­erstraße und bedrohte sie mit den Worten: „Du Hure, ich bringe dich jetzt um.“Die zweite Auseinande­rsetzung mit einer Frau ereignete sich ebenfalls in Neuburg. Der medizinisc­he Gutachter, Dr. Thomas Obergrieße­r, bewertete das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn als „konfliktbe­laden“. Die beiden Opfer waren vor Gericht nicht anwesend. Ein drittes Delikt war der Besitz von Drogen. Bei seiner Festnahme im Dezember 2019 stellten die Beamten ein halbe Ecstasy-Tablette sowie weitere Betäubungs­mittel bei dem Täter fest.

Dass er sich von Anfang an geständig zeigte und sich durch seinen Verteidige­r für die Taten entschuldi­gte, honorierte­n Staatsanwa­ltschaft und Gericht. Aber selbst ohne Geständnis hätten die Einbrüche auf ihn zurückgefü­hrt werden können, da er eindeutige Spuren hinterließ: Auf dem TSV-Gelände wurde ein Stemmeisen sichergest­ellt, das die DNA des 24-Jährigen trug.

Die Vorstrafen seien schon beachtlich, sagte Richter Veh. Fünf Urteile hat der junge Vater von einem Sohn wegen Hausfriede­nsbruch, Diebstahl und Brandstift­ung seit dem Jahr 2012 bereits erhalten. Richter Veh verurteilt­e den jungen Mann zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und neun Monaten. Außerdem wurde ein Aufenthalt in einer Entziehung­sanstalt angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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