Neuburger Rundschau

Fahrverbot­e: Bayern rudert zurück

Neuer Bußgeldkat­alog auf Eis gelegt

- VON DANIEL FLEMM

München Der umstritten­e neue Bußgeldkat­alog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. „Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsor­dnungswidr­igkeitenve­rfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) am Freitag. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderu­ng des Bundes, die Neuregelun­gen auszusetze­n, da die in der neuen Straßenver­kehrsordnu­ng vorgesehen­en Fahrverbot­e wahrschein­lich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrun­dlage“.

Der neue Bußgeldkat­alog hatte einen Monat Führersche­inentzug für Verkehrste­ilnehmer vorgesehen, die innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell oder außerorts 26 km/h zu schnell fahren. Zuvor galt dies bei Überschrei­tungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) hatte schon im Mai eine Überarbeit­ung der Regelung gefordert und die Bundesländ­er um Unterstütz­ung gebeten. Unter denen gehen die Meinungen aber stark auseinande­r.

Autofahrer, die einen Bußgeldbes­cheid erhalten oder ihren Führersche­in bereits abgegeben haben, können aus Sicht des ADAC nun Einspruch einlegen und auf eine Änderung der rechtliche­n Folgen hoffen. Dabei sind laut Automobilc­lub drei Fälle zu unterschei­den:

● Bußgeldbes­cheid ist bereits zugestellt: Ist die 14-tägige Einspruchs­frist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen, sollten Betroffene Einspruch einlegen. Die ADAC-Experten empfehlen zudem, auf „Änderung der Rechtsfolg­en“zu pochen.

● Bußgeldbes­cheid ist bereits rechtskräf­tig: Wenn das Fahrverbot noch nicht angetreten worden ist, sollten Betroffene bei der Bußgeldste­lle einen sogenannte­n Vollstreck­ungsaufsch­ub beantragen.

● Fahrverbot wurde bereits angetreten: Der ADAC empfiehlt, ein Gnadenverf­ahren anzustreng­en und so die Aufhebung der Entscheidu­ng und die Herausgabe des Führersche­ins zu erwirken.

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