Fahrverbote: Bayern rudert zurück
Neuer Bußgeldkatalog auf Eis gelegt
München Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. „Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“.
Der neue Bußgeldkatalog hatte einen Monat Führerscheinentzug für Verkehrsteilnehmer vorgesehen, die innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell oder außerorts 26 km/h zu schnell fahren. Zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte schon im Mai eine Überarbeitung der Regelung gefordert und die Bundesländer um Unterstützung gebeten. Unter denen gehen die Meinungen aber stark auseinander.
Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid erhalten oder ihren Führerschein bereits abgegeben haben, können aus Sicht des ADAC nun Einspruch einlegen und auf eine Änderung der rechtlichen Folgen hoffen. Dabei sind laut Automobilclub drei Fälle zu unterscheiden:
● Bußgeldbescheid ist bereits zugestellt: Ist die 14-tägige Einspruchsfrist gegen den Bescheid noch nicht abgelaufen, sollten Betroffene Einspruch einlegen. Die ADAC-Experten empfehlen zudem, auf „Änderung der Rechtsfolgen“zu pochen.
● Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig: Wenn das Fahrverbot noch nicht angetreten worden ist, sollten Betroffene bei der Bußgeldstelle einen sogenannten Vollstreckungsaufschub beantragen.
● Fahrverbot wurde bereits angetreten: Der ADAC empfiehlt, ein Gnadenverfahren anzustrengen und so die Aufhebung der Entscheidung und die Herausgabe des Führerscheins zu erwirken.