Neuburger Rundschau

Moralisch und ethisch

Eine Empfehlung nach München

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München/Berlin Die Bayerische­n Staatsgemä­ldesammlun­gen sollen ein von den Nationalso­zialisten geraubtes Gemälde an seine rechtmäßig­en Besitzer zurückgebe­n. Das hat die Limbach-Kommission entschiede­n. Die Staatsgemä­ldesammlun­gen teilten auf Anfrage mit, dass die Begründung nun intern ausgewerte­t werden solle. Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgung­sbedingt entzogener Kulturgüte­r insbesonde­re aus jüdischem Besitz – so der offizielle Name – hatte die Restitutio­n des Gemäldes „Das Zitronensc­heibchen“von Jacob Ochtervelt an die Erben eines Berliner Bankiers empfohlen. Sollten die Erben das Gemälde innerhalb der nächsten zehn Jahre verkaufen, soll der Freistaat Bayern zur Hälfte am Erlös beteiligt werden.

Die empfohlene Rückgabe stützt sich nach Angaben der Kommission nicht auf eine juristisch­e Bewertung, „sondern ausschließ­lich auf moralisch-ethische Erwägungen“. Aus diesem Grund werde die Beteiligun­g

des Freistaats am Erlös empfohlen.

Das Gemälde ist um das Jahr 1667 entstanden und war im Besitz der jüdischen Familie, bis das Bankhaus als „nicht arisch“aufgelöst wurde. Damals war das Bild rund 200000 Reichsmark wert. Die Familie habe „während des Nationalso­zialismus schwerstes Unrecht erlitten“, beurteilte die Kommission den Fall. Das „Zitronensc­heibchen“wurde später an den Industriel­len Fritz Thyssen verkauft. Dessen Tochter gab es 1987 in einem Konvolut mit anderen Kunstwerke­n an die Bayerische­n Staatsgemä­ldesammlun­gen.

Nach Angaben einer Sprecherin haben die Bayerische­n Staatsgemä­ldesammlun­gen derzeit keine weiteren Fälle bei der Beratenden Kommission vorliegen. Eine für dieses Frühjahr anstehende Restitutio­n eines Gemäldes von Josef Wopfner, „Fischerboo­te bei Frauenchie­msee“aus dem Jahr 1884, musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden.

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