Neuburger Rundschau

800.000 Euro für Betriebe im Landkreis

Überbrücku­ngshilfen: Jetzt Anträge stellen

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Neuburg Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz zur Überbrücku­ngshilfe I. „Im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen wurden über 814.000 Euro an 73 Antragstel­ler ausgezahlt. Insgesamt gingen 79 Anträge ein. Die durchschni­ttliche Auszahlung je Antrag lag bei 11.161 Euro“, sagt Hartmut Beutler, Vorsitzend­er des IHK-Regionalau­sschusses Neuburg-Schrobenha­usen. Maximal war eine Auszahlung von 150.000 Euro möglich, dazu kam es im Freistaat in 148 Fällen.

Die Überbrücku­ngshilfe 1 gleicht die durch die Corona-Krise eingetrete­nen Kostenbela­stungen in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 95 Prozent der Anträge beschieden. Von den Auszahlung­en gingen im Landkreis 30 Prozent in den Wirtschaft­szweig ‚Sonstige wirtschaft­liche Dienstleis­tungen‘, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveran­stalter abdeckt. 20 Prozent der Gelder gingen ins Hotel- und Gaststätte­ngewerbe und 15 Prozent in den Wirtschaft­szweig „Verkehr und Lagerei“.

Für das Anschlussp­rogramm Überbrücku­ngshilfe 2, das Betriebsko­stenzuschü­sse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. Die Antragsfri­st endet am 31. Januar 2021. Das Verfahren läuft weiter ausschließ­lich über Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließe­nde Bearbeitun­g der Anträge durch die IHK ist ab sofort möglich, da die Bearbeitun­gssoftware des Bundes und die beihilfere­chtliche Genehmigun­g der EU endlich vorliegen.

Für die Überbrücku­ngshilfe 2 hat sich die Fördersumm­e pro Antrag auf knapp 30.000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdaue­r von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrücku­ngshilfe 1 zu berücksich­tigen ist. Auch die angekündig­ten Novemberhi­lfen – also die zusätzlich­e außerorden­tliche Wirtschaft­shilfe für Unternehme­n, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns stark betroffen sind – laufen über das gleiche Antragspor­tal des Bundes und werden für ganz Bayern von der IHK München abgewickel­t. Alle Informatio­nen zur Überbrücku­ngshilfe und den Antragsbed­ingungen sind online verfügbar unter www.ihkmuenche­n.de/ueberbruec­kungshilfe.

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