800.000 Euro für Betriebe im Landkreis
Überbrückungshilfen: Jetzt Anträge stellen
Neuburg Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz zur Überbrückungshilfe I. „Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden über 814.000 Euro an 73 Antragsteller ausgezahlt. Insgesamt gingen 79 Anträge ein. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag lag bei 11.161 Euro“, sagt Hartmut Beutler, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Neuburg-Schrobenhausen. Maximal war eine Auszahlung von 150.000 Euro möglich, dazu kam es im Freistaat in 148 Fällen.
Die Überbrückungshilfe 1 gleicht die durch die Corona-Krise eingetretenen Kostenbelastungen in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 95 Prozent der Anträge beschieden. Von den Auszahlungen gingen im Landkreis 30 Prozent in den Wirtschaftszweig ‚Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen‘, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt. 20 Prozent der Gelder gingen ins Hotel- und Gaststättengewerbe und 15 Prozent in den Wirtschaftszweig „Verkehr und Lagerei“.
Für das Anschlussprogramm Überbrückungshilfe 2, das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK ist ab sofort möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU endlich vorliegen.
Für die Überbrückungshilfe 2 hat sich die Fördersumme pro Antrag auf knapp 30.000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen ist. Auch die angekündigten Novemberhilfen – also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns stark betroffen sind – laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für ganz Bayern von der IHK München abgewickelt. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter www.ihkmuenchen.de/ueberbrueckungshilfe.
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