Neuburger Rundschau

Erstes Urteil im Missbrauch­sfall Münster

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Im Missbrauch­sfall Münster hat das Landgerich­t ein erstes Urteil gesprochen und einen 53-Jährigen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Mann aus Nordersted­t in Schleswig-Holtein muss wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes in Haft. Damit blieb das Gericht geringfügi­g unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Die Anklage hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Der Verteidige­r hatte sich für eine angemessen­e Strafe ausgesproc­hen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Zum Schutz der Opfer fand das Verfahren weitestgeh­end unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

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