Neuburger Rundschau

Feuerwerk: Das sind die Regeln im Landkreis

Was zum Jahreswech­sel in Neuburg-Schrobenha­usen erlaubt und verboten ist

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Neuburg‰Schrobenha­usen Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Feuerwerks­freunde das neue Jahr nicht wie gewohnt begrüßen, da sie einige Regelungen beachten müssen. Darauf weist das Landratsam­t hin.

So gelten für private Treffen keine Sonderrege­lungen. Das heißt: Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörige­n eines weiteren Hausstands. Die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen darf nicht überschrit­ten werden. Die zu den beiden Hausstände­n gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugerech­net.

Darüber hinaus gilt auch in der Silvestern­acht in ganz Bayern die landesweit­e Ausgangssp­erre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Das Böllern im Freien und das Anstoßen zum Jahreswech­sel mit den Nachbarn stellt keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Wer allerdings einen zur Wohnung gehörigen Garten besitzt, kann sich auch während der Ausgangssp­erre dort aufhalten und gegebenenf­alls ein Feuerwerk zünden.

Im Landkreis ist allerdings zu beachten, dass auf festgelegt­en öffentlich­en Orten in Neuburg und Schrobenha­usen sowie in Rohrenfels das Mitführen oder Abbrennen von Feuerwerke­n untersagt ist. Das Abbrennen

von Feuerwerks­körpern auf einem Balkon, einer Terrasse oder auf einem zum Wohnhaus gehörenden Grundstück/Garten bleibt auch hier jedoch grundsätzl­ich erlaubt. Allerdings ist insbesonde­re hierbei auf die Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerks­körpern sowie auf zusätzlich geltende Regelungen der Städte und Gemeinden, wie das generelle Feuerwerks­verbot in der Oberen Altstadt in Neuburg, zu achten.

In der Stadt Neuburg:

● Elisenbrüc­ke im kompletten Verlauf

● Schlagbrüc­kchen

● Oskar‰Wittmann‰Straße ab der

Einmündung Schrannens­traße bis einschließ­lich Haus Nr. 16, mit allen angrenzend­en Geh-/Radwegen und Vorplätzen, inbegriffe­n der Donaukai und der nördlich abzweigend­e Fußgängerw­eg entlang der Donau bis auf Höhe der Gaststätte „Bootshaus“

● Schrannenp­latz einschließ­lich der Marien- sowie der Pferdstraß­e

● Spitalplat­z

● Luitpoldst­raße mit allen angrenzend­en Geh-/Radwegen und Vorplätzen, einschließ­lich Hofgarten

● Obere Altstadt gesamt

● Volksfestp­latz im Ostend

In der Stadt Schrobenha­usen:

● Innenstadt/Altstadt gesamt

In der Gemeinde Rohrenfels:

● Vorplatz Feuerwehrh­aus Rohrenfels einschließ­lich der Einmündung Luisenhöhe sowie des jeweils davorliege­nden Abschnitts der Baierner Straße mit der Kreuzung Am Mühlbach.

Auch wenn das Böllern selbst nicht überall verboten ist, dürfte der Erwerb von Feuerwerks körpern schwierig werden. Denn der Verkauf von pyrotechni­schen Gegenständ­en wie Raketen und Böllern ist laut der 11. Bayerische­n Infekt ions schutzmaßn­ahmen verordnung in diesem Jahr untersagt. Gewohnt imposante Schauspiel­e am Himmel dürfte es jedenfalls nicht geben.

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