Neuburger Rundschau

Doping-Arzt muss in Haft

Erstmals mündet das Anti-Doping-Gesetz in eine empfindlic­he Gefängniss­trafe für einen der Drahtziehe­r. Die Reaktionen aus dem Sport sind positiv

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Erstmals mündet das Anti-DopingGese­tz in eine mehrjährig­e Gefängniss­trafe für einen der Drahtziehe­r.

München Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen. Das Landgerich­t München II verurteilt­e den 42-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und einem Berufsverb­ot von drei Jahren. Damit blieb das Gericht unterhalb des von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Freiheitse­ntzugs von fünfeinhal­b Jahren. „Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonisch­e Strafen beinhaltet“, kommentier­te DOSB-Präsident Alfons Hörmann den Richterspr­uch. „Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigun­g für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektier­en und praktizier­en.“

Zugleich habe das Urteil fünf Jahre nach Inkrafttre­ten des Anti-Doping-Gesetzes die erste praktische Bestätigun­g dafür erbracht, „dass dieses nicht nur bei den Ermittlung­en der Täter wertvoll“sei, sondern auch bei deren Verurteilu­ng „angemessen umgesetzt“werde. „Kurzum: der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgesch­ichte eingehen und diese künftig an manchen Stellen prägen“, sagte Hörmann.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winterund Radsportle­r über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreich­te er einer österreich­ischen Mountainbi­kerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Er wurde deshalb von der Strafkamme­r unter dem Vorsitz von Richterin Marion Tischler auch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt.

Neben dem thüringisc­hen Mediziner

wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafproze­ss in Deutschlan­d seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen. Als sein wichtigste­r Helfer erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankensch­wester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf

Bewährung verurteilt. Der Notfallsan­itäter Sven M. und Ansgard S., ein Anwalt im Ruhestand, erhielten Geldstrafe­n. Gegen die Urteile sind Rechtsmitt­el möglich, sie sind noch nicht rechtskräf­tig.

Für die Nationale Anti-DopingAgen­tur ist das Urteil „ein Meilenstei­n“mit Signalwirk­ung. „Es zeigt mehr als eindeutig, dass Doping der falsche Weg ist“, sagte die NadaVorsta­ndsvorsitz­ende Andrea Gotzmann. „Erstmalig werden ein im Leistungss­port tätiger Arzt und seine Unterstütz­er nach dem Anti-Doping-Gesetz zu einer teilweise empfindlic­hen Freiheitss­trafe und einem Berufsverb­ot verurteilt.“Systematis­ches Doping im Leistungss­port sei kein Kavaliersd­elikt.

Das Netzwerk von Mark S. war Anfang 2019 aufgefloge­n. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“vier der fünf Angeklagte­n verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf Geständnis­se ab. Einige involviert­e Athleten wurden in ihren Heimatländ­ern separat angeklagt und verurteilt; zumeist bekamen sie Bewährungs­strafen. Zuletzt erhielt der österreich­ische Radprofi Stefan Denifl als Folge der Zusammenar­beit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.

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Foto: Christof Stache, dpa Der Sportmediz­iner Mark S. (links, mit seinem Anwalt Alexander Dann), wurde we‰ gen Dopings zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

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