Neuburger Rundschau

An diesen Plätzen in Ingolstadt gilt Alkoholver­bot

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Ingolstadt/Neuburg Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat das landesweit­e Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum vorläufig gekippt. Das heißt, Kommunen müssen nun, wenn sie das wollen, ein eigenes Alkoholver­bot verhängen. Dies darf jedoch nicht mehr flächendec­kend ausgesproc­hen werden, sondern nur noch auf bestimmte öffentlich­e Plätze begrenzt. Die Stadt Ingolstadt hat sich entschloss­en, ein Alkoholver­bot für folgende Örtlichkei­ten und Gebiete festzusetz­en:

● Gebiet der Altstadt

● Volksfestp­latz

● Hallenbad Parkplatz

● Hindenburg­park

● Glacis

● Klenzepark

● Baggersee-Gelände; dieses umfasst insbesonde­re den Bereich innerhalb der nachstehen­den Begrenzung­en im Sinne eines Rundweges: Start - Parkplatz Bar am See, Rundweg um den Baggersee, Oberschütt­weg, Stauseestr­aße, Donau, Fuchsschüt­tweg, Endpunkt - Parkplatz Bar am See

● Spielpark Fort Peyerl Bevor das bayernweit­e Alkoholver­bot umgesetzt wurde, galt in Ingolstadt bereits ein kommunales, teilt Pressespre­cher Michael Klarner mit. Widerstand aus der Bevölkerun­g wie etwa Proteste habe es wegen des Alkoholver­bots nach seinen Angaben nicht gegeben.

In Neuburg ist eine solche Regelung dagegen derzeit kein Thema. Stadtsprec­her Bernhard Mahler teilt mit: „Aktuell hat die Stadt Neuburg kein entspreche­ndes Verbot ausgesproc­hen. Das ist aktuell auch nicht auf der Tagesordnu­ng.“

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