BFV setzt Spielbetrieb aus
Fußball: Welche Folgen der formale Akt hat
Neuburg Formaler Akt in Zeiten von Corona: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar 2021 von Bund und Ländern verlängerten Lockdowns beschlossen, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetrieb pandemiebedingt ab dem 1. Februar 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt wird“.
Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar 2021 die noch offenen Sperren von Spielern sowie die sechsmonatige Inaktivitäts-Frist bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt. „Aufgrund der aktuell weiter angespannten und schwer einzuschätzenden Pandemie-Entwicklung lässt sich zum heutigen Tage noch keine belastbare Aussage treffen, wann wir die Aussetzung aufheben können“, betont Reinhold Baier, zuständiger BFV-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten.
Wegen der staatlichen CoronaVerfügungen bleiben bei Wechseln aufgrund von Inaktivität die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und ab 1. Februar 2021 unberücksichtigt. Bei Transfers kommt die Zeit der Inaktivität nur dann zum Tragen, wenn ein Spieler die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erhält. Wechseln kann er trotzdem, nur darf er dann innerhalb der vergangenen sechs Monate (ohne die ausgenommenen Zeiträume) kein Spiel bestritten haben.