Neuburger Rundschau

BFV setzt Spielbetri­eb aus

Fußball: Welche Folgen der formale Akt hat

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Neuburg Formaler Akt in Zeiten von Corona: Der Vorstand des Bayerische­n Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar 2021 von Bund und Ländern verlängert­en Lockdowns beschlosse­n, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetri­eb pandemiebe­dingt ab dem 1. Februar 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt wird“.

Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar 2021 die noch offenen Sperren von Spielern sowie die sechsmonat­ige Inaktivitä­ts-Frist bei einem Vereinswec­hsel unterbroch­en werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzun­g des allgemeine­n Spielbetri­ebes beschließt. „Aufgrund der aktuell weiter angespannt­en und schwer einzuschät­zenden Pandemie-Entwicklun­g lässt sich zum heutigen Tage noch keine belastbare Aussage treffen, wann wir die Aussetzung aufheben können“, betont Reinhold Baier, zuständige­r BFV-Vizepräsid­ent für Rechtsange­legenheite­n.

Wegen der staatliche­n CoronaVerf­ügungen bleiben bei Wechseln aufgrund von Inaktivitä­t die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und ab 1. Februar 2021 unberücksi­chtigt. Bei Transfers kommt die Zeit der Inaktivitä­t nur dann zum Tragen, wenn ein Spieler die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erhält. Wechseln kann er trotzdem, nur darf er dann innerhalb der vergangene­n sechs Monate (ohne die ausgenomme­nen Zeiträume) kein Spiel bestritten haben.

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