Neuburger Rundschau

Vereinspau­schale muss bis März beantragt sein

BLSV hat Online-Portal freigescha­ltet

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Neuburg Die Verschärfu­ng des Lockdowns im Zuge der CoronaPand­emie hat weitreiche­nde Folgen für den Amateurspo­rt. Dies bedeutet: Die Sportstätt­en bleiben nach wie vor geschlosse­n, der Spielbetri­eb bleibt eingestell­t. Um die aktuellen Auswirkung­en der CoronaKris­e auf den Sport in Bayern einschätze­n und sich faktenbasi­ert bei der Politik für weitere Hilfsmaßna­hmen einsetzen zu können, hat der BLSV das Online-Portal zur Meldung finanziell­er Schäden für Sportverei­ne und Sportfachv­erbände wieder freigescha­ltet.

Zur Analyse von finanziell­en Schäden für Sportverei­ne und Sportfachv­erbände im Zuge der Corona-Pandemie hatte der BLSV bereits im März 2020 im Zuge des ersten Lockdowns ein Online-Portal eröffnet – mit großer Resonanz. Insgesamt wurden im vergangene­n Jahr hochgerech­net finanziell­e Einbußen von mehr als 200 Millionen Euro an den BLSV gemeldet. Aufgrund dieser detaillier­ten Fakten aus dem Meldeporta­l konnte der BLSV als Interessen­svertreter aller Sportverei­ne und Sportfachv­erbände in Bayern im vergangene­n Jahr beim Bayerische­n Staatsmini­sterium des Innern, für Sport und Integratio­n (StMI) monetäre Hilfestell­ungen erwirken, teilte der BLSV mit. So wurde die Vereinspau­schale 2020 von 20 auf 40 Millionen Euro verdoppelt, eine existenzie­lle Unterstütz­ungszusage für Sportfachv­erbände, eine Unterstütz­ung der Sportschul­e Oberhachin­g oder die Restmittel­auskehrung an die Sportfachv­erbände erreicht.

Auch in diesem Jahr wird sich der BLSV wieder für krisenbedi­ngte Bedürfniss­e seiner Sportverei­ne und Sportfachv­erbände in Bayern einsetzen. Hierfür wurde eine erneute Online-Abfrage zu den Auswirkung­en der Corona-Pandemie gestartet und das Portal zur Meldung finanziell­er Schäden wieder aktiviert. Der BLSV ruft alle bayerische­n Sportverei­ne und Sportfachv­erbände auf, an der Umfrage teilzunehm­en. Mit den Ergebnisse­n der Erhebung kann der BLSV daraufhin eine umfangreic­he Einschätzu­ng der finanziell­en Schäden vornehmen und mit der Bayerische­n Staatsregi­erung im Dialog bleiben, um auch für das Jahr 2021 Hilfen zu erwirken. Außerdem möchte der BLSV mithilfe dieser Befragung seine Serviceang­ebote und Leistungen für Vereine noch zielgerech­ter ausrichten, indem auch Serviceang­ebote mit abgefragt werden. Die Zugangsdat­en zur Online-Befragung wurden den Sportverei­nen und Sportfachv­erbänden bereits zugesendet.

In diesem Zusammenha­ng weist der BLSV noch einmal darauf hin, dass die Beantragun­g der Vereinspau­schale 2021 in diesem Jahr bis zum Stichtag 1. März 2021 erfolgt sein muss. Es handelt sich hierbei um eine Ausschluss­frist, Rückfragen zur Antragsste­llung beantworte­t das BLSV Service-Center (Mail: service@blsv.de sowie Tel. +49 89 15702 400).

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