Vereinspauschale muss bis März beantragt sein
BLSV hat Online-Portal freigeschaltet
Neuburg Die Verschärfung des Lockdowns im Zuge der CoronaPandemie hat weitreichende Folgen für den Amateursport. Dies bedeutet: Die Sportstätten bleiben nach wie vor geschlossen, der Spielbetrieb bleibt eingestellt. Um die aktuellen Auswirkungen der CoronaKrise auf den Sport in Bayern einschätzen und sich faktenbasiert bei der Politik für weitere Hilfsmaßnahmen einsetzen zu können, hat der BLSV das Online-Portal zur Meldung finanzieller Schäden für Sportvereine und Sportfachverbände wieder freigeschaltet.
Zur Analyse von finanziellen Schäden für Sportvereine und Sportfachverbände im Zuge der Corona-Pandemie hatte der BLSV bereits im März 2020 im Zuge des ersten Lockdowns ein Online-Portal eröffnet – mit großer Resonanz. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr hochgerechnet finanzielle Einbußen von mehr als 200 Millionen Euro an den BLSV gemeldet. Aufgrund dieser detaillierten Fakten aus dem Meldeportal konnte der BLSV als Interessensvertreter aller Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern im vergangenen Jahr beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) monetäre Hilfestellungen erwirken, teilte der BLSV mit. So wurde die Vereinspauschale 2020 von 20 auf 40 Millionen Euro verdoppelt, eine existenzielle Unterstützungszusage für Sportfachverbände, eine Unterstützung der Sportschule Oberhaching oder die Restmittelauskehrung an die Sportfachverbände erreicht.
Auch in diesem Jahr wird sich der BLSV wieder für krisenbedingte Bedürfnisse seiner Sportvereine und Sportfachverbände in Bayern einsetzen. Hierfür wurde eine erneute Online-Abfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie gestartet und das Portal zur Meldung finanzieller Schäden wieder aktiviert. Der BLSV ruft alle bayerischen Sportvereine und Sportfachverbände auf, an der Umfrage teilzunehmen. Mit den Ergebnissen der Erhebung kann der BLSV daraufhin eine umfangreiche Einschätzung der finanziellen Schäden vornehmen und mit der Bayerischen Staatsregierung im Dialog bleiben, um auch für das Jahr 2021 Hilfen zu erwirken. Außerdem möchte der BLSV mithilfe dieser Befragung seine Serviceangebote und Leistungen für Vereine noch zielgerechter ausrichten, indem auch Serviceangebote mit abgefragt werden. Die Zugangsdaten zur Online-Befragung wurden den Sportvereinen und Sportfachverbänden bereits zugesendet.
In diesem Zusammenhang weist der BLSV noch einmal darauf hin, dass die Beantragung der Vereinspauschale 2021 in diesem Jahr bis zum Stichtag 1. März 2021 erfolgt sein muss. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, Rückfragen zur Antragsstellung beantwortet das BLSV Service-Center (Mail: service@blsv.de sowie Tel. +49 89 15702 400).