Neuburger Rundschau

Kinderarbe­it?

Der Musiker Angelo Kelly steht vor Gericht, weil sein Sohn mit ihm auftritt

- VON PETER SCHMIEDER

Haßfurt Ist es Arbeit, wenn jemand auf einer Bühne steht und ein Lied singt? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Amtsgerich­t im unterfränk­ischen Haßfurt beschäftig­en. Denn bei seinem Open-Air-Konzert am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern war der Musiker Angelo Kelly gemeinsam mit mehreren Mitglieder­n seiner Familie auf der Bühne gestanden. Unter ihnen: sein damals vierjährig­er Sohn William. Und der hätte in seinem Alter nichts auf einer Bühne zu suchen gehabt, so die Überzeugun­g der Regierung von Unterfrank­en.

Angelo Kelly erhielt deshalb einen Bußgeldbes­cheid: Der Musiker habe mit dem Auftritt des Kindes gegen das Jugendarbe­itsschutzg­esetz verstoßen. Sprich: Er habe seinen vierjährig­en Sohn für sich arbeiten lassen. Eine Ordnungswi­drigkeit, für die er 5000 Euro zahlen sollte.

Kellys Anwalt Julian Ackermann erklärte vor Gericht, dass der kleine William nun mal Kind einer Musiker-Familie sei. Wenn sein Vater, seine Mutter und seine Geschwiste­r gemeinsam auf der Bühne stünden, dann wolle der Junge auch mitmischen. Das habe nichts mit Arbeit zu tun, sondern sei eine „spontane und freiwillig­e Aktion“. Die Bußgeldfor­derung von 5000 Euro kritisiert­e Ackermann als weit überzogen: In einem parallelen Fall sei ein Bußgeld von nur 250 Euro gefordert worden.

Die Regierung von Unterfrank­en begründete dies mit der Tatsache, dass der Auftritt des Vierjährig­en auf Schloss Eyrichshof kein Einzelfall war. Im Gegenteil: Kelly bekam deutschlan­dweit bereits mehrere Bußgeldbes­cheide deswegen. Wenn ein Beschuldig­ter immer wieder die gleiche Ordnungswi­drigkeit begehe, würden die Bußgelder eben immer höher, argumentie­rten die Vertreter der Bezirksreg­ierung. Ein Urteil steht noch aus.

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Angelo Kelly

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