Kinderarbeit?
Der Musiker Angelo Kelly steht vor Gericht, weil sein Sohn mit ihm auftritt
Haßfurt Ist es Arbeit, wenn jemand auf einer Bühne steht und ein Lied singt? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Amtsgericht im unterfränkischen Haßfurt beschäftigen. Denn bei seinem Open-Air-Konzert am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern war der Musiker Angelo Kelly gemeinsam mit mehreren Mitgliedern seiner Familie auf der Bühne gestanden. Unter ihnen: sein damals vierjähriger Sohn William. Und der hätte in seinem Alter nichts auf einer Bühne zu suchen gehabt, so die Überzeugung der Regierung von Unterfranken.
Angelo Kelly erhielt deshalb einen Bußgeldbescheid: Der Musiker habe mit dem Auftritt des Kindes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Sprich: Er habe seinen vierjährigen Sohn für sich arbeiten lassen. Eine Ordnungswidrigkeit, für die er 5000 Euro zahlen sollte.
Kellys Anwalt Julian Ackermann erklärte vor Gericht, dass der kleine William nun mal Kind einer Musiker-Familie sei. Wenn sein Vater, seine Mutter und seine Geschwister gemeinsam auf der Bühne stünden, dann wolle der Junge auch mitmischen. Das habe nichts mit Arbeit zu tun, sondern sei eine „spontane und freiwillige Aktion“. Die Bußgeldforderung von 5000 Euro kritisierte Ackermann als weit überzogen: In einem parallelen Fall sei ein Bußgeld von nur 250 Euro gefordert worden.
Die Regierung von Unterfranken begründete dies mit der Tatsache, dass der Auftritt des Vierjährigen auf Schloss Eyrichshof kein Einzelfall war. Im Gegenteil: Kelly bekam deutschlandweit bereits mehrere Bußgeldbescheide deswegen. Wenn ein Beschuldigter immer wieder die gleiche Ordnungswidrigkeit begehe, würden die Bußgelder eben immer höher, argumentierten die Vertreter der Bezirksregierung. Ein Urteil steht noch aus.