Das sagt der Amtsarzt über Atteste, die von der coronabedingten Maskenpflicht befreien
● Nach Informationen von Amtsarzt Dr. Johannes Donhauser können Bürger von der Maskenpflicht per Attest befreit werden, wenn sie an Krankheiten lei den, bei denen die Gefahr besteht, dass der Körper durch das Tragen einer Maske nicht mehr mit ausreichend Sau erstoff versorgt wird. Das sind zum Beispiel Atemwegerkrankungen wie Asthma, organische Lungenerkran kungen, HerzLungenerkrankungen, chronische Arterienerkrankungen oder organische Herzerkrankungen.
● An den Amtsarzt können sich Schu len wenden, um Atteste prüfen zu lassen. In einem Fall habe er auch schon ein Maskenattest abgelehnt, erzählt Donhauser. Denn es handelte sich um ein bloßes Formblatt, in dem die Diagnose fehlte und nur hand schriftlich Personalien eingetragen waren, darunter der Stempel des Arztes. „So etwas geht nicht“, sagt Donhau ser. Der Zusammenhang zwischen der Diagnose und der Befreiung von der Maskenpflicht müsse plausibel sein.
● Der Möglichkeit, sich per Attest von der Maskenpflicht befreien zu lassen, steht Donhauser generell skeptisch ge genüber. Schließlich hätten Men schen, die aufgrund ihrer Erkrankung ein Attest bekommen können, auch ein größeres Risiko, schwerer an Corona zu erkranken. „Deshalb rate ich je dem davon ab, mit einem Attest die FFP2Maskenpflicht zu unterlaufen. Ohne Maske ist das Risiko, an Corona zu erkranken, um ein Vielfaches hö her!“(dopf)