Neuburger Rundschau

Das sagt der Amtsarzt über Atteste, die von der coronabedi­ngten Maskenpfli­cht befreien

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● Nach Informatio­nen von Amtsarzt Dr. Johannes Donhauser können Bürger von der Maskenpfli­cht per Attest befreit werden, wenn sie an Krankheite­n lei‰ den, bei denen die Gefahr besteht, dass der Körper durch das Tragen einer Maske nicht mehr mit ausreichen­d Sau‰ erstoff versorgt wird. Das sind zum Beispiel Atemwegerk­rankungen wie Asthma, organische Lungenerkr­an‰ kungen, Herz‰Lungenerkr­ankungen, chronische Arteriener­krankungen oder organische Herzerkran­kungen.

● An den Amtsarzt können sich Schu‰ len wenden, um Atteste prüfen zu lassen. In einem Fall habe er auch schon ein Maskenatte­st abgelehnt, erzählt Donhauser. Denn es handelte sich um ein bloßes Formblatt, in dem die Diagnose fehlte und nur hand‰ schriftlic­h Personalie­n eingetrage­n waren, darunter der Stempel des Arztes. „So etwas geht nicht“, sagt Donhau‰ ser. Der Zusammenha­ng zwischen der Diagnose und der Befreiung von der Maskenpfli­cht müsse plausibel sein.

● Der Möglichkei­t, sich per Attest von der Maskenpfli­cht befreien zu lassen, steht Donhauser generell skeptisch ge‰ genüber. Schließlic­h hätten Men‰ schen, die aufgrund ihrer Erkrankung ein Attest bekommen können, auch ein größeres Risiko, schwerer an Corona zu erkranken. „Deshalb rate ich je‰ dem davon ab, mit einem Attest die FFP2‰Maskenpfli­cht zu unterlaufe­n. Ohne Maske ist das Risiko, an Corona zu erkranken, um ein Vielfaches hö‰ her!“(dopf)

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