Spahn hat Ärger mit Burda
Gericht urteilt über dessen Google-Deal
Berlin Verleger – und nicht nur sie – werfen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Angriff auf die Pressefreiheit vor. Zwei Verlage klagen bereits gegen eine Kooperation des Bundes mit der marktbeherrschenden US-amerikanischen Internet-Suchmaschine Google. Für diesen Mittwoch wird nun ein erstes, richtungsweisendes Urteil des Landgerichts München I erwartet: im Fall NetDoktor – dem Gesundheitsportal von Burda – gegen Google und den Bund.
Im Kern geht es um die Frage, wie Internetnutzer beispielsweise Informationen über das Coronavirus erhalten und ob eine Quelle privilegiert werden darf. In der Praxis sieht das so aus: Wer die Begriffe „Corona Husten“in der Google-Suche eingibt, bekommt als ersten Treffer, hervorgehoben durch einen Kasten, eine Erklärung von gesund.bund.de angezeigt. Der im September gestartete „Service des Bundesministeriums für Gesundheit“biete Nutzern „qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen“, erklärt das staatliche Portal.
Einem Handelsblatt-Bericht zufolge spielt es in Spahns Entwurf für das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“eine große Rolle. Es solle – zu Kosten von 4,5 Millionen Euro allein in diesem Jahr – mithelfen, die „Gesundheitskompetenz“der Bürger zu stärken. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen seien zur Mitarbeit verpflichtet.
Hubert Burda Media wollte sich am Dienstag nicht „zum laufenden Verfahren“äußern. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, sagte: „Es ist eine historische Frage, ob Digitalmonopole rechtlich gezwungen werden, diskriminierungsfrei zu arbeiten – oder ob sie willkürlich entscheiden dürfen, welcher Informationsanbieter wie vorkommt.“
Er hoffe, das Landgericht München komme zu einer Grundsatzentscheidung. Denn es sei, so Fiedler, verwerflich, „dass der Bund überhaupt ein digitales Gesundheitsmagazin erstellt, obwohl das Grundgesetz staatliche Medien verbietet“. Ein „Pakt zwischen privatem Monopol und Staatsmedium“sei überdies „albtraumhaft“.