Neuburger Rundschau

Digital erfasst ins Amtsgerich­t

Auch das Amtsgerich­t Neuburg muss die Kontaktdat­en seiner Besucher erfassen. Jetzt bietet die Behörde einen neuen Service dafür an

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Neuburg Das Amtsgerich­t Neuburg ist aufgrund der aktuellen CoronaPand­emie wie jede staatliche Behörde verpflicht­et, die Kontaktdat­en seiner Besucher zu erfassen. Dabei wird den Besuchern des Amtsgerich­ts nun ein neuer Service angeboten.

Wie das Amtsgerich­t mitteilt, können sich die Besucher nun auch mittels eines am Eingang angebracht­en QR-Codes digital erfassen lassen. Dafür ist lediglich ein auf dem Handy installier­ter BarcodeRea­der erforderli­ch: Das Formular zur Erfassung der Kontaktdat­en wird sodann unmittelba­r im Browser geöffnet; der Download einer speziellen App ist nicht erforderli­ch. Somit können sich die Besucher unmittelba­r von ihrem eigenen Smartphone aus registrier­en; sie erhalten ein Check-in-Ticket, welches nur noch an der Einlasskon­trolle vorgezeigt werden muss.

„Mit der Verwendung eines QRCodes möchten wir unseren Besuchern eine ‚kontaktlos­e Kontaktdat­enerfassun­g’ ermögliche­n“, erläutert Christian Veh, Direktor des Amtsgerich­ts. „Aber selbstvers­tändlich können unsere Besucher weiterhin klassisch Stift und Papier nutzen: Im Eingangsbe­reich liegen sowohl die Kontaktfor­mulare als auch immer frisch desinfizie­rte Kugelschre­iber bereit.“

Vor allem für Rechtsanwä­lte, die häufiger die Einlasskon­trollen passieren müssen, wie auch technikaff­ine Besucher kann dieser neue Weg der Kontaktdat­enerfassun­g von besonderem Interesse sein. „Außerdem können wir dadurch einen Beitrag

zum Umweltschu­tz leisten: Durch die digitale Erfassung kann Papier für die Formulare eingespart werden“, legt Christian Veh ergänzend dar.

Die Datenverar­beitung übernimmt die Firma darfichrei­n GmbH: Sie wurde von der Anstalt für kommunale Datenverar­beitung (AKDB) und der DEHOGA Bayern ins Leben gerufen. Die Idee dafür entstand während des WirvsVirus Hackathon der Bundesregi­erung; das Bayerische Staatsmini­sterium für Digitales hält die Schirmherr­schaft. Die Daten werden verschlüss­elt in einem Hochleistu­ngs-rechenzent­rum der AKDB gespeicher­t, nach 28 Tagen gelöscht und ausschließ­lich im Rahmen der behördlich­en Kontaktdat­enrückverf­olgung verwendet.

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Foto: Glöckner Die Kontaktdat­en können am Amtsge‰ richt in Neuburg nun auch mittels eines QR‰Codes erfasst werden.

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