Digital erfasst ins Amtsgericht
Auch das Amtsgericht Neuburg muss die Kontaktdaten seiner Besucher erfassen. Jetzt bietet die Behörde einen neuen Service dafür an
Neuburg Das Amtsgericht Neuburg ist aufgrund der aktuellen CoronaPandemie wie jede staatliche Behörde verpflichtet, die Kontaktdaten seiner Besucher zu erfassen. Dabei wird den Besuchern des Amtsgerichts nun ein neuer Service angeboten.
Wie das Amtsgericht mitteilt, können sich die Besucher nun auch mittels eines am Eingang angebrachten QR-Codes digital erfassen lassen. Dafür ist lediglich ein auf dem Handy installierter BarcodeReader erforderlich: Das Formular zur Erfassung der Kontaktdaten wird sodann unmittelbar im Browser geöffnet; der Download einer speziellen App ist nicht erforderlich. Somit können sich die Besucher unmittelbar von ihrem eigenen Smartphone aus registrieren; sie erhalten ein Check-in-Ticket, welches nur noch an der Einlasskontrolle vorgezeigt werden muss.
„Mit der Verwendung eines QRCodes möchten wir unseren Besuchern eine ‚kontaktlose Kontaktdatenerfassung’ ermöglichen“, erläutert Christian Veh, Direktor des Amtsgerichts. „Aber selbstverständlich können unsere Besucher weiterhin klassisch Stift und Papier nutzen: Im Eingangsbereich liegen sowohl die Kontaktformulare als auch immer frisch desinfizierte Kugelschreiber bereit.“
Vor allem für Rechtsanwälte, die häufiger die Einlasskontrollen passieren müssen, wie auch technikaffine Besucher kann dieser neue Weg der Kontaktdatenerfassung von besonderem Interesse sein. „Außerdem können wir dadurch einen Beitrag
zum Umweltschutz leisten: Durch die digitale Erfassung kann Papier für die Formulare eingespart werden“, legt Christian Veh ergänzend dar.
Die Datenverarbeitung übernimmt die Firma darfichrein GmbH: Sie wurde von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) und der DEHOGA Bayern ins Leben gerufen. Die Idee dafür entstand während des WirvsVirus Hackathon der Bundesregierung; das Bayerische Staatsministerium für Digitales hält die Schirmherrschaft. Die Daten werden verschlüsselt in einem Hochleistungs-rechenzentrum der AKDB gespeichert, nach 28 Tagen gelöscht und ausschließlich im Rahmen der behördlichen Kontaktdatenrückverfolgung verwendet.