Parkanlage gehört nicht der Stadt
Fakten zur Lage im Englischen Garten
Neuburg Die in einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Leserbrief an die Stadt gerichteten Vorwürfe, will Oberbürgermeister Bernhard Gmehling nicht ohne Richtigstellung stehen lassen. In einer Presseerklärung stellt er die Fakten zur Situation im Englischen Garten dar.
Die vollkommen zurecht geführte Diskussion zur Situation im Englischen Garten bedürfe einer sachlichen und deutlichen Klarstellung. Dies werde umso deutlicher, als jetzt sogar in einem Leserbrief von Bernhard Sönning „völlig wilde und haltlose Verschwörungstheorien“(OB Gmehling) verbreitet werden.
Zunächst hält er fest, dass es schon immer ein Anliegen der Stadt Neuburg sowie ihm persönlich sei, den Englischen Garten als wichtiges und geschichtlich bedeutsames Naherholungsgebiet zu schützen und zu pflegen. Der hohe Stellenwert dieser innerstädtischen grünen Lunge werde gerade jetzt in der schwierigen Pandemiezeit besonders deutlich.
Gleichwohl bedürfe es aber gleich an dieser Stelle einer entscheidenden Klarstellung: Nicht die Stadt Neuburg, sondern der Wittelsbacher Ausgleichsfond (WAF) ist Eigentümer der Parkanlage. Und nicht die Stadt Neuburg, sondern das Landratsamt mit Unterer Naturschutzbehörde ist Genehmigungsbehörde von Eingriffen jeglicher Art. Die Stadt Neuburg könne selbstverständlich Wünsche äußern, habe jedoch keinerlei Rechte. „Diese Einordnung ist elementar, um die Berechtigung von Forderungen jeder Art zu verstehen“, schreibt Gmehling.
Weil er genau wisse, wie wichtig den Neuburgerinnen und Neuburgern die Freigabe der jüngst gesperrten Wege sei, habe er – auch ohne Zuständigkeit – zu einem vermittelnden Gespräch eingeladen. Dabei werde er sich gemeinsam mit dem Fachmann und zuständigen Referenten, Alfred Hornung, für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stark machen. Ziel müsse die Öffnung der zwei gesperrten Wege sein.
Behauptungen im Leserbrief sind „frei erfunden“
Die Behauptungen von Bernhard Sönning nennt der OB „frei erfunden“. Sie entbehrten jeder Grundlage. Sönning spricht im Leserbrief von Obrigkeitsgeklüngel und stellt dabei eine Verbindung zwischen Baumfällungen und Brückenbauwerk her. „Von dem abgesehen, dass dies nichts als eine böswillige Unterstellung ist, fällt sie auch in sich zusammen, wenn man weiß, dass für das Bauvorhaben aufgrund der enteignenden Vorwirkung im Planfeststellungsverfahren überhaupt kein ’Deal’ mit dem WAF erforderlich ist. Das muss man nicht wissen, sollte es aber, wenn man haltlose Verbindungen herstellt“, klärt Bernhard Gmehling auf.
Schließlich spricht Bernhard Sönning im Leserbrief noch von einem „medienwirksamen Spaziergang“, den der OB gemacht hätte. „Tatsache ist, dass ich mit meiner Frau alleine spazieren war. Wie so oft. Zu einem Medientermin hätte ich wohl eher Journalisten mit Kamera mitgenommen“, verdeutlich der OB.
Sein Fazit: „Die Wünsche der Neuburgerinnen und Neuburger zum Erhalt der zwei Wege im Englischen Garten sind absolut verständlich. Ich werde alles daran setzen, mit Eigentümer und zuständiger Genehmigungsbehörde eine gute Lösung zu erarbeiten“.