Kein begründeter Ausnah mefall für „Lichtspektakel“
Zum Thema „Der Förster will freie Wege“haben uns diese Zeilen erreicht:
Beim Thema Ökologie bleibt für die Politik noch viel zu tun, auch wenn das der Neuburger OB Bernhard Gmehling anders sieht. So führt er die „teilweise überzogenen Forderungen“nach Öko-Ausgleich auch auf die Politik der Grünen zurück. Wie sieht aber die Realität in Neuburg aus?
Die Umweltschäden durch den Bau der vorgesehenen Donaubrücke im Osten werden gravierend sein. Dazu kommt auch noch im März der Winter-Wunder-Wald bzw. Frühling-Wunder-Wald. So ließ der Förster Alfred Hornung mitteilen, dass vor allem die Belastung und Beunruhigung für kleinere Wald-Bewohner durch derartige Lichtkonstruktionen bedenklich sei. Was das für nachtaktive Tiere, wie beispielsweise für die Eulen, bedeutet, ist offensichtlich. Wie stehen die Grünen zu diesem „ Lichtspektakel“im Auwald?
Im Artikel 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes heißt es übrigens: „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen“. Dieser Text gilt seit 1.1.2021.
Einen begründeten Ausnahmefall kann ich beim besten Willen für dieses „Lichtspektakel“im Auwald nicht erkennen! ÖDPVorsitzender Holger Geißel,
Neuburg