Neuburger Rundschau

Kein begründete­r Ausnah‰ mefall für „Lichtspekt­akel“

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Zum Thema „Der Förster will freie Wege“haben uns diese Zeilen erreicht:

Beim Thema Ökologie bleibt für die Politik noch viel zu tun, auch wenn das der Neuburger OB Bernhard Gmehling anders sieht. So führt er die „teilweise überzogene­n Forderunge­n“nach Öko-Ausgleich auch auf die Politik der Grünen zurück. Wie sieht aber die Realität in Neuburg aus?

Die Umweltschä­den durch den Bau der vorgesehen­en Donaubrück­e im Osten werden gravierend sein. Dazu kommt auch noch im März der Winter-Wunder-Wald bzw. Frühling-Wunder-Wald. So ließ der Förster Alfred Hornung mitteilen, dass vor allem die Belastung und Beunruhigu­ng für kleinere Wald-Bewohner durch derartige Lichtkonst­ruktionen bedenklich sei. Was das für nachtaktiv­e Tiere, wie beispielsw­eise für die Eulen, bedeutet, ist offensicht­lich. Wie stehen die Grünen zu diesem „ Lichtspekt­akel“im Auwald?

Im Artikel 11a des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes heißt es übrigens: „Eingriffe in die Insektenfa­una durch künstliche Beleuchtun­g im Außenberei­ch sind zu vermeiden. Himmelstra­hler und Einrichtun­gen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. Beim Aufstellen von Beleuchtun­gsanlagen im Außenberei­ch müssen die Auswirkung­en auf die Insektenfa­una, insbesonde­re deren Beeinträch­tigung und Schädigung überprüft und die Ziele des Artenschut­zes berücksich­tigt werden. Beleuchtun­gen in unmittelba­rer Nähe von geschützte­n Landschaft­sbestandte­ilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefä­llen von der zuständige­n Behörde oder mit deren Einvernehm­en zu genehmigen“. Dieser Text gilt seit 1.1.2021.

Einen begründete­n Ausnahmefa­ll kann ich beim besten Willen für dieses „Lichtspekt­akel“im Auwald nicht erkennen! ÖDP‰Vorsitzend­er Holger Geißel,

Neuburg

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