Neuburger Rundschau

Lockerung: Stadtmuseu­m öffnet wieder

Sonderauss­tellung wird verlängert

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Neuburg Ab kommenden Samstag, 13. März, ist das Stadtmuseu­m Neuburg nach über viermonati­ger coronabedi­ngter Schließung wieder geöffnet. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, wurde die Sonderauss­tellung „Die 50er und 60er Jahre in Neuburg“verlängert und ist demnach noch bis zum 11. April im Erdgeschos­s des Weveldhaus­es zu besichtige­n. „Auch die dazugehöri­ge Publikatio­n ist wieder an der Museumskas­se erhältlich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Im Zweiten Obergescho­ss sind außerdem die „Schlosslic­hter – Highlights und Glanzstück­e aus der Residenz Neuburg“zu sehen. Diese neue Sonderauss­tellung wurde Ende Oktober 2020 eröffnet und musste bereits kurz darauf wie das gesamte Museum schließen. Die Laufzeit ist ebenfalls bis zum 11. April geplant.

Der Besuch des Hauses ist ab Samstag wieder täglich – außer montags – zwischen 10 und 16 Uhr (nach 11. April bis 18 Uhr) möglich. Es gelten die bekannten Hygienereg­eln wie das Tragen von FFP2-Masken und das Abstandhal­ten von 1,5 Metern zu Besuchern, die nicht aus einem Haushalt stammen. Maximal 75 Personen dürfen sich gleichzeit­ig im Gebäude aufhalten; der Einlass wird durch die Kassenkraf­t reguliert. Möglichkei­ten zur Handdesinf­ektion stehen bereit und für die regelmäßig­e Desinfekti­on von Oberfläche­n wird Sorge getragen. Auch wenn der Inzidenzwe­rt unter 50 liegt, bittet das Museum Besucherin­nen und Besucher nach Möglichkei­t um Anmeldung unter der Rufnummer 08431/539053. Zum Schutz von deren Gesundheit und in Absprache mit dem hiesigen Gesundheit­samt werden vorsichtsh­alber auch die Kontaktdat­en sicher erfasst.

Wer vorab virtuell durch die Ausstellun­g flanieren möchte, kann dies auch vom heimischen Bildschirm oder vom Smartphone aus tun: Der Link „Virtuelle Schlosslic­hter“findet sich unter https://stadtmuseu­m-neuburg.de/ de/willkommen. Auf dieser Webseite finden sich den weiteren Angaben zufolge auch alle weiteren Informatio­nen für den Museumsbes­uch.(nr)

Aus dem Polizeiber­icht

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