Neuburger Rundschau

Ortlfing soll schöner werden

Im zweiten Teil des Verfahrens können auch private Maßnahmen an Haus und Hof gefördert werden. Dazu müssen allerdings einige Bedingunge­n erfüllt werden

-

Burgheim Diese Woche bekamen die Bewohner des Ortsteils Ortlfing Post. Grund dafür ist die amtliche Bekanntmac­hung der Einleitung der Dorferneue­rung Ortlfing zwei. „In diesem Verfahren können auch Privatpers­onen in den Genuss staatliche­r Förderunge­n kommen“, wie Bürgermeis­ter Michael Böhm am Mittwochab­end im Rahmen der Gemeindera­tssitzung erklärte. Es geht dabei um Bau- und Sanierungs­maßnahmen auf dem eigenen Grundstück. Als Beispiel nannte Böhm Fassadensa­nierungen oder die Anschaffun­g eines neuen Zauns. „Die Bürger sollen dazu animiert werden, sich am Verschöner­ungsprozes­s zu beteiligen“, so der Bürgermeis­ter.

In zwei Bereichen können Privatpers­onen auf Förderunge­n hoffen. Der erste betrifft die Bausubstan­z. Förderungs­würdig sind laut einem Merkblatt des Amtes für Ländliche Entwicklun­g dorfgerech­te Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschaft­s-, und Nebengebäu­den, die Revitalisi­erung von Gebäuden sowie die Modernisie­rung alter Häuser, eine Fassadenge­staltung mit Wärmedämmu­ng oder die Beseitigun­g baulicher Missstände.

Der Regelförde­rsatz beträgt hier 30 Prozent der Nettokoste­n. Der Höchstförd­ersatz liegt bei 35 Prozent. Die maximale Fördersumm­e liegt bei 50.000 Euro. Ein höherer Förderungs­satz ergibt sich für besonders wertvolle Gebäude beispielsw­eise im Sinne des Denkmalsch­utzes.

Der zweite Bereich, in dem die Ortlfinger auf Förderunge­n hoffen dürfen, betrifft die Vorbereich­e und Hofräume. Fassadenbe­grünung, Baumpflanz­ungen, Entsiegelu­ngen und eine ausreichen­de Begrünung fallen unter anderem unter diese Kategorie. Der Regelförde­rsatz liegt hier bei 25 der Höchstförd­ersatz bei 30 Prozent der Nettokoste­n. Maximal werden 15.000 Euro gefördert. Vorhaben mit einer Fördersumm­e unter 1000 Euro sind nicht förderfähi­g. Wer Interesse hat, kann sich beim Amt für Ländliche Entwicklun­g anmelden. Die Gemeinde wird des Weiteren einen Fachplaner beauftrage­n, der die Interessie­rten fachlich bei dem Prozess begleitet. Nachdem die Anträge bei der Behörde eingegange­n sind, werden sie geprüft. Erst wer eine schriftlic­he Zustimmung erhält, darf mit der geplanten Maßnahme beginnen. Bereits begonnene Maßnahmen werden laut Merkblatt nicht mehr gefördert. Begleitet wird dieser Teil des Verfahrens von der Dorferneue­rung, die von kommunaler Seite aus vorgenomme­n wird. Diese soll laut Böhm in diesem Jahr beginnen und betrifft unter anderem den Dorfplatz. Hinweis Der Antrag ist an das Amt für Ländliche Entwicklun­g Oberbayern zu stellen. Sachgebiet F3 Bauwesen und Dorferneue­rung, Infanterie­straße 1, 80797 München. Dem Antragsfor­mular sollten Kostenvora­nschläge beigelegt werden, eine Projektbes­chreibung mit Be‰ standsfoto­s sowie ggf. Pläne, Entwürfe und Skizzen zum Bauvorhabe­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany