Neuburger Rundschau

Inzidenzwe­rt: Das gilt ab Samstag und Montag

Robert-Koch-Institut gibt vor, was für Schulen und Kindertage­sbetreuung, private Treffen, Sport, Einzelhand­el, Museen oder Kultur gilt. Die Inzidenz wird aber unterschie­dlich behandelt. Unterdesse­n steigen die Infektions­zahlen

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Neuburg‰Schrobenha­usen Es ist zugegeben nicht einfach, den Überblick zu bewahren, wenn es um die Änderungen der Maßnahmen geht, die Inzidenzsc­hwankungen mit sich bringen. Grundsätzl­ich ist seit 8. März der vom Robert-Koch-Institut gemessene Wert der Sieben-Tages-Inzidenz der Richtwert für alle zu treffenden Entscheidu­ngen. Wobei es allerdings Unterschie­de gibt, für welche Bereiche und ab wann die Werte relevant werden.

Für Schulen und die Kindertage­sbetreuung zum Beispiel ist der Inzidenzwe­rt ausschlagg­ebend, der vom RKI jeweils an einem Freitag gemeldet wird. Er gilt dann jeweils für die Dauer der darauffolg­enden Kalenderwo­che, also von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Da der Wert von Donnerstag (53,4) auf gestrigen Freitag (48,3) noch einmal knapp unter die 50er Marke gerutscht ist, gibt das Landratsam­t folgende Regeln bekannt, die ab Montag, 15. März, gelten:

An Grundschul­en und der Grundschul­stufe der Förderzent­ren findet voller Präsenzunt­erricht (das heißt auch ohne Mindestabs­tand) statt. An weiterführ­enden und berufliche­n Schulen, übrigen Jahrgangss­tufen der Förderschu­len sowie Staatsinst­ituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehr­ern findet in allen Jahrgangss­tufen Wechsel- beziehungs­weise Präsenzunt­erricht statt – je nachdem, ob ein Mindestabs­tand vom 1,5 Metern eingehalte­n werden kann oder nicht. Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinsti­mmung mit den Hygienesch­utzvorschr­iften der Kliniken entweder Unterricht oder bieten eine Notbetreuu­ng an. Kindertage­seinrichtu­ngen, Kindertage­spflegeste­llen, Ferientage­sbetreuung und organisier­te Spielgrupp­en können am Montag regulär öffnen.

Eine andere Einstufung des Inzidenzwe­rtes gilt für private Treffen, den Sport, Einzelhand­el, Museen oder Kultur. Hier ist jeweils der Wert ausschlagg­ebend, der an drei aufeinande­rfolgenden Tagen gemessen wird. Gegebenenf­alls neue Regelungen greifen dann am Tag nach der Veröffentl­ichung durch das Landratsam­t.

Nachdem der Landkreis zuletzt drei Tage über dem Wert von 35 eingestuft war (Montag und Dienstag lag er noch darunter), sind in Bezug auf die Kontaktbes­chränkunge­n somit ab dem heutigen Samstag, 13. März, private Treffen nur noch von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten möglich (zuletzt zehn Personen aus drei Haushalten). Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die bisher geltenden inzidenzab­hängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhand­el, Sport und Kultur bleiben derzeit bestehen.

Weitere Änderungen ergeben sich für diese Bereiche erst dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis wieder drei Tage in Folge eine andere Inzidenzei­nstufung (zurück unter 35 oder über 50 beziehungs­weise 100) erreicht. Sie werden jeweils in der Presse oder auf der Homepage des Landkreise­s veröffentl­icht.

Dies könnte schneller der Fall sein, als sich der ein oder andere, gerade der Einzelhand­el, sich das wünschen würde. Zumindest wenn der Trend der vergangene­n Tage anhält. Am Freitag meldete das Gesundheit­samt 21 Corona-Neuinfekti­onen, fünf Personen sind wieder genesen. Aktuell sind damit 95 Landkreisb­ürger mit SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 326 Personen in Quarantäne.

„Hotspot“der Infektione­n ist Neuburg mit 35 Infizierte­n. Es folgen Königsmoos (11), Gachenbach (10), Schrobenha­usen (9), Karlshuld (7), Karlskron (6), Weichering (4), Oberhausen und Burgheim (jeweils 3), Rennertsho­fen und Bergheim (jeweils 2) sowie Aresing, Rohrenfels und Waidhofen (jeweils 1). Aus Berg im Gau, Brunnen, Ehekirchen und Langenmose­n wird kein Infizierte­r gemeldet.

Unter den Neuinfizie­rten sind auch sieben Mitarbeite­r des sogenannte­n Contact-Tracing-Teams (CTT) des Gesundheit­samtes, also jene Mitarbeite­r, die sich um die Kontaktrüc­kverfolgun­g und um die

Einhaltung der Quarantäne­bestimmung­en kümmern. Sie sitzen in einem Bürogebäud­e im Industrieg­ebiet Grünau und nehmen mit den Betroffene­n lediglich telefonisc­h Kontakt auf, betont das Landratsam­t. Vermutlich, so die Recherche der Behörde, habe nicht ein Mitarbeite­r sechs Kollegen angesteckt, sondern es müssen sich mehrere Mitarbeite­r parallel infiziert haben. Die Arbeit des Gesundheit­samtes werde durch die Ausfälle nicht beeinträch­tigt, heißt es. Es stünden entspreche­nde Ersatzkoll­egen zur Verfügung.

In Ingolstadt betrug der Inzidenzwe­rt am Freitag 49,5. Somit gelten dort dieselben Regeln wie im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen. Infiziert waren am Freitag 89 Personen, also elf mehr als am Vortag. Darunter sind zwei Schüler. Insgesamt wurden für Ingolstadt bisher in 82 Fällen Mutationen nachgewies­en, davon 74 Mal die britische Variante, acht Laborbefun­de sind noch ausstehend.

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