Wenn Kinder auf Reha müssen
Wann ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer Klinik anzuraten ist und was zu beachten ist
Ob Asthma, Neurodermitis, ADHS oder Entwicklungsstörungen: Es gibt viele Situationen, in denen Kinder und Jugendliche in Form einer Reha behandelt werden können. Sie verbringen dann vier oder mehr Wochen in einer Klinik, in der sie umfassend betreut werden – oft in Begleitung ihrer Eltern.
„Eine Reha empfiehlt sich, wenn ein Kind oder Jugendlicher mit seinen gesundheitlichen und persönlichen Problemen in der Familie, im Alltag oder der Schule nicht zurechtkommt“, sagt Alwin Baumann vom Bündnis Kinder- und Jugendreha (BKJR), in dem Kliniken, Verbände und Gesellschaften der Kinderund Jugendrehabilitation zusammenarbeiten. Dem Experten zufolge nehmen höchstens zehn Prozent der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen eine Reha in Anspruch. Viele Eltern wüssten gar nichts von dieser Möglichkeit. „Es gibt Situationen, in denen die Lebensqualität des Kindes oder der ganzen Familie durch chronische Erkrankungen stark eingeschränkt ist“, sagt Stefan Berghem, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Rehabilitation und Prävention. „Die Reha stellt eine Komplexmaßnahme dar, bei der es nicht nur um eine kurzfristig wirksame Therapieform geht, sondern darum, die Lebensqualität der Familie langfristig zu erhöhen.“
In der Regel verbringen die Kinder einen Monat in einer Reha-Klinik, manchmal empfehlen die behandelnden Ärzte sechs Wochen. Ein wesentlicher Bestandteil sind intensive Patientenschulungen, für die in klassischen ambulanten Behandlungen häufig keine Zeit ist. Hinzu kommen in der Regel bei allen Patienten Sport- und Bewegungsprogramme
sowie Angebote zu Ernährung und Entspannung.
Sind die Kinder jünger als zwölf Jahre, kommt normalerweise ein Elternteil mit, bei älteren Patienten kann die Begleitung beantragt werden. Vor allem bei Entwicklungsverzögerungen und genetischen Erkrankungen ist es üblich, dass auch bei größeren Kindern die Eltern mitreisen. Auch gesunde Geschwisterkinder können mitkommen, wenn sie zu Hause während des Reha-Aufenthalts nicht betreut werden können. Die Kosten für die gesamte Maßnahme trägt die Rentenoder Krankenversicherung. Dazu zählen die Rehabilitation, Reisekosten, Begleitkosten und Verdienstausfall. Bei Kindern und Jugendlichen ist keine Zuzahlung zur Reha erforderlich. Vorher ist allerdings etwas Papierkram zu erledigen: „Die Eltern stellen den Antrag für das Kind über die Rentenversicherung der Mutter oder des Vaters“, erklärt Baumann. „Der Arzt oder Psychotherapeut des Kindes oder Jugendlichen füllt den Befundbericht aus.“Alle notwendigen Formulare finden Eltern bei der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) oder auf der Website des
Bündnisses Kinder- und Jugendreha www.kinder-und-jugendreha-imnetz.de).
Verbringt ein Kind mehrere Wochen in einer Reha, soll es in der Schule nicht zu viel Stoff verpassen. „Zehn Stunden Unterstützung durch einen Lehrer pro Woche gibt es eigentlich in jeder Reha-Klinik“, sagt Stefan Berghem. Es gebe aber auch Kliniken, an die komplette Schulen angegliedert seien oder die einen Lehrer für vollständigen Unterricht gestellt bekämen – das unterscheidet sich je nach Bundesland.
Nicht alle kleinen Patienten sind bereits im schulpflichtigen Alter: „Beantragen kann man eine Reha theoretisch ab dem Zeitpunkt der Geburt“, sagt Berghem. Grundsätzlich darf eine Kinder- und Jugendreha-Klinik bis zum 26. Lebensjahr besucht werden. Julia Felicitas Allmann, dpa