Stadt greift Gastronomen unter die Arme
Keine Gebühren für die Außengastronomie, ein verlängerter Ausschank und kostenlose städtische Flächen für die Schausteller. Jetzt muss nur noch die Inzidenz stimmen
Neuburg Die Gastronomen haben es in diesen Tagen nicht leicht. Hatten sie sich in den vergangenen Wochen noch auf erste, zarte Öffnungen gefreut, ist diese Hoffnung mit steigenden Infektions- und Inzidenzzahlen inzwischen wieder dahin. Umso wichtiger sei es, ein Zeichen in Richtung der Gastronomiebranche zu setzen, sagte Zweiter Bürgermeister Hans Habermeyer, der in der Stadtratssitzung am Dienstagabend Oberbürgermeister Bernhard Gmehling vertrat. Dieses Zeichen soll – wie schon im vergangenen Jahr – verschiedene Aspekte der Unterstützung beinhalten.
Zum einen werden die Sondernutzungsgebühren der Außengastronomie und für den Einzelhandel im Jahr 2021 erlassen, das sind rund 17.000 beziehungsweise 2000 Euro Einnahmen, die für die Stadt wegfallen. Außerdem sollen die Sondernutzungsflächen für die Außengastronomie und den Einzelhandel im zulässigen und mäßigen Rahmen, also eine ausreichende Gehwegbreite oder freibleibende Feuerwehrzufahrten, gebührenfrei genehmigt werden.
Die Wirte dürfen zwischen April und Oktober dann auch länger ausschenken. Abhängig von den Festlegungen der Regierung wird der Schankschluss auf 23.30 Uhr festgelegt. Um Mitternacht muss dann auch der letzte Gast sein Bier ausgetrunken und die Außensitzplätze verlassen haben.
Auch an die Beschicker wurde gedacht. Den Schaustellerbetrieben aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden auch im Jahr 2021 städtische Flächen, zum Beispiel für die „Dult to go“oder den
„Hofgarten to go“von der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt. Es werden keine Stand und Abnahmegebühren erhoben, lediglich anfallende Verbrauchsgebühren wie Strom und Wasser sind zu bezahlen. Diese Regelung gab es auch schon im Jahr 2020.
● Zeller Feuerwehr Bei der Freiwilligen Feuerwehr in Zell stünden im März eigentlich die Kommandantenwahlen an. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes dürften die Wahlen laut Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zwar stattfinden, andere Tagesordnungspunkte, wie zum Beispiel die Vorstandswahlen, sind aber untersagt. Deswegen hat der Stadtrat am Dienstag – nach Rücksprache mit dem Kommandanten – einstimmig entschieden, Otto Koch als Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter Stefan Seitz um weitere vier Monate bis zum 2. August zu verlängern. Die Dienstversammlung samt Wahlen solle bis dahin möglichst nachgeholt werden.
Feuerwehrkommandant in Zell bleibt länger im Amt