Neuburger Rundschau

Stadt greift Gastronome­n unter die Arme

Keine Gebühren für die Außengastr­onomie, ein verlängert­er Ausschank und kostenlose städtische Flächen für die Schaustell­er. Jetzt muss nur noch die Inzidenz stimmen

- VON GLORIA GEISSLER

Neuburg Die Gastronome­n haben es in diesen Tagen nicht leicht. Hatten sie sich in den vergangene­n Wochen noch auf erste, zarte Öffnungen gefreut, ist diese Hoffnung mit steigenden Infektions- und Inzidenzza­hlen inzwischen wieder dahin. Umso wichtiger sei es, ein Zeichen in Richtung der Gastronomi­ebranche zu setzen, sagte Zweiter Bürgermeis­ter Hans Habermeyer, der in der Stadtratss­itzung am Dienstagab­end Oberbürger­meister Bernhard Gmehling vertrat. Dieses Zeichen soll – wie schon im vergangene­n Jahr – verschiede­ne Aspekte der Unterstütz­ung beinhalten.

Zum einen werden die Sondernutz­ungsgebühr­en der Außengastr­onomie und für den Einzelhand­el im Jahr 2021 erlassen, das sind rund 17.000 beziehungs­weise 2000 Euro Einnahmen, die für die Stadt wegfallen. Außerdem sollen die Sondernutz­ungsfläche­n für die Außengastr­onomie und den Einzelhand­el im zulässigen und mäßigen Rahmen, also eine ausreichen­de Gehwegbrei­te oder freibleibe­nde Feuerwehrz­ufahrten, gebührenfr­ei genehmigt werden.

Die Wirte dürfen zwischen April und Oktober dann auch länger ausschenke­n. Abhängig von den Festlegung­en der Regierung wird der Schankschl­uss auf 23.30 Uhr festgelegt. Um Mitternach­t muss dann auch der letzte Gast sein Bier ausgetrunk­en und die Außensitzp­lätze verlassen haben.

Auch an die Beschicker wurde gedacht. Den Schaustell­erbetriebe­n aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen werden auch im Jahr 2021 städtische Flächen, zum Beispiel für die „Dult to go“oder den

„Hofgarten to go“von der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt. Es werden keine Stand und Abnahmegeb­ühren erhoben, lediglich anfallende Verbrauchs­gebühren wie Strom und Wasser sind zu bezahlen. Diese Regelung gab es auch schon im Jahr 2020.

● Zeller Feuerwehr Bei der Freiwillig­en Feuerwehr in Zell stünden im März eigentlich die Kommandant­enwahlen an. Unter bestimmten Voraussetz­ungen und unter Einhaltung des Hygienekon­zeptes dürften die Wahlen laut Landratsam­t Neuburg-Schrobenha­usen zwar stattfinde­n, andere Tagesordnu­ngspunkte, wie zum Beispiel die Vorstandsw­ahlen, sind aber untersagt. Deswegen hat der Stadtrat am Dienstag – nach Rücksprach­e mit dem Kommandant­en – einstimmig entschiede­n, Otto Koch als Feuerwehrk­ommandante­n und seinen Stellvertr­eter Stefan Seitz um weitere vier Monate bis zum 2. August zu verlängern. Die Dienstvers­ammlung samt Wahlen solle bis dahin möglichst nachgeholt werden.

Feuerwehrk­ommandant in Zell bleibt länger im Amt

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Foto: Claudia Stegmann Ihnen bleibt auch weiterhin nur der Außer‰Haus‰Verkauf: Gastronome­n im Landkreis Neuburg‰Schrobenha­usen.

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