Neuburger Rundschau

Geflügelpe­st: Aufstallun­gspflicht gilt weiterhin

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Neuburg‰Schrobenha­usen Im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen wurde bei einer Graugans im Februar 2021 das Virus der Geflügelpe­st (Subtyp H5N8) nachgewies­en. Damit sich das Virus nicht auf Hausgeflüg­el überträgt, müssen die Tiere seit dem 14. Februar aufgestall­t werden. Dazu müssen alle privaten und gewerblich­en Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Landkreis NeuburgSch­robenhause­n halten, dieses in geschlosse­nen Ställen unterbring­en. Möglich ist auch eine Unterbring­ung in einer Vorrichtun­g, die aus einer überstehen­den, nach oben gegen Einträge gesicherte­n, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte­n Seitenbegr­enzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflüg­el mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Die Stallpflic­ht für Geflügel im Landkreis ist weiterhin gültig, da in Bayern weitere Fälle der Geflügelpe­st festgestel­lt werden und somit von einer flächendec­kenden Ausbreitun­g auszugehen ist. Die Geflügelpe­st tritt derzeit vor allem bei wildlebend­en Wasservöge­ln auf. Beim Hausgeflüg­el werden die höchsten Erkrankung­s- und Sterberate­n bei Hühnern und Puten beobachtet. Sie können bis zu 100 Prozent betragen.

Das Veterinära­mt NeuburgSch­robenhause­n bittet Bürger, verendet aufgefunde­ne Wildvögel dem Veterinära­mt (08431/57288) oder der Polizei unter der genauen Angabe des Fundortes zu melden.

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