Neue Fristen für die Amateurkicker
Verband legt Plan für Saisonabbruch fest
München Ein Saisonabbruch durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) sei allein aus rechtlichen Gründen nicht möglich, hatte Verbandsspielleiter Josef Janker noch vergangenen Freitag in einer Videokonferenz mit allen Landesligisten im Freistaat erklärt. Nur wenn sich alle Vereinsvertreter einer Spielklasse einig wären und auf das Aufstiegsrecht verzichten würden, käme der Abbruch einzelner Ligen überhaupt infrage. Aber keinesfalls flächendeckend. Die Kritik an dieser Strategie war groß, zumal inzwischen zehn deutsche Landesverbände die laufende Saison ohne rechtliche Bedenken abgebrochen haben.
Vier Tage später hat sich die Situation für die bayerischen Amateurkicker etwas geändert – und der BFV nennt in einem vom Verbandsvorstand verabschiedeten Vier-Stufen-Plan erstmals konkrete Fristen. Der erste Termin ist der 19. April. Sollte bis dahin kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Körperkontakt möglich sein, wird der extra für die „Corona-Saison“eingeführte Ligapokal ersatzlos gestrichen. Lediglich für die Regionalligisten gibt es eine Ausnahme, denn die können sich über diesen Wettbewerb für den DFB-Pokal qualifizieren. Genauso wie die Teilnehmer am TotoPokal, der zurzeit ebenfalls unterbrochen ist.
Sollten die Corona-Beschränkungen bis zum 3. Mai kein uneingeschränktes Training zulassen, wird sich der Verbandsvorstand mit dem Saisonabbruch befassen. Die Meinung der Vereinsvertreter soll in die Entscheidung einfließen. Ob dafür eine Abstimmung aller rund 4500 bayerischen Klubs durchgeführt wird, lässt der BFV offen. Kein Thema ist eine Saisonfortsetzung, wenn für Punktspiele ein negativer Corona-Test die Voraussetzung ist. Dies sei bei der Vielzahl an Teams im Männer-, Frauen- und Jugendlager schlichtweg nicht realisierbar.